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Impressum

Firma

SteuriFisch AG
Anwaltskanzlei & Notariat
CHE-148.377.550

Hauptsitz

SteuriFisch AG
Zürcherstrasse 19 (Villa India)
9500 Wil SG
+41 71 511 45 05
info@steurifisch.ch

Weitere Standorte

Zürich

SteuriFisch AG
Gessnerallee 28
8001 Zürich

Teufen AR

SteuriFisch AG
Ebni 3
9053 Teufen AR

Gossau SG

SteuriFisch AG
c/o Advokatur Henzen
Wilerstrasse 1
9200 Gossau SG

Verwaltungsrat

Präsident: Fabian Steuri
Mitglieder: Livia Danton, Raphael Fisch

Berufsrechtliche Angaben

Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt sowie öffentliche Notarin bzw. öffentlicher Notar, verliehen in der Schweiz.
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und unterstehen der Aufsicht der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen. Manuel Steuri ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden als Rechtsanwalt und Notar zugelassen.
Massgebende Erlasse: Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA, SR 935.61), Anwaltsgesetz des Kantons St. Gallen sowie die kantonalen Beurkundungserlasse.
Eine Berufshaftpflichtversicherung nach Art. 12 lit. f BGFA besteht.

Haftungsausschluss

Die SteuriFisch AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Die Inhalte dieser Website dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Urheberrecht

Sämtliche Inhalte dieser Website (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Dokumente) sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung ausserhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SteuriFisch AG.

Wie ein Mandat zustande kommt

Damit klar ist, ab wann wir für Sie tätig sind, gilt durchgehend dieselbe Regel:

  1. Eine Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme. Das Ausfüllen eines Formulars, ein Anruf oder eine E-Mail begründet kein Mandatsverhältnis — wir prüfen zuerst, ob wir den Fall übernehmen können und ob eine Interessenkollision besteht.
  2. Umfang und Kosten eines Erstgesprächs bestätigen wir vorab. Ein Erstgespräch dauert in der Regel rund eine Stunde und wird zum vereinbarten Honoraransatz berechnet; den Ansatz nennen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung. Erst danach entscheiden Sie.
  3. Eine weitere Vertretung wird gesondert vereinbart. Auftrag, Vorgehen und Honorar halten wir schriftlich in einer Mandatsvereinbarung fest, bevor wir tätig werden.
  4. Für den Transparenzregister-Service gilt ein eigener, klar bezeichneter Auftragsschritt: Der Auftrag kommt durch die elektronische Auftragsbestätigung im persönlichen Bereich zustande — mit Angabe der Pauschale. Auch dort gilt: Die Anfrage allein löst ihn nicht aus.
  5. Laufende Fristen bitte sofort melden. Teilen Sie uns eine Frist gleich bei der ersten Kontaktaufnahme mit — am besten telefonisch. Wir klären dann umgehend, ob wir sie übernehmen können. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Anfrage über das Formular allein eine Frist wahrt.

Das Anwaltsgeheimnis (Art. 321 StGB, Art. 13 BGFA) gilt unabhängig davon ab dem ersten Kontakt — auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.

Links zu Dritten

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website gilt schweizerisches Recht. Soweit zwingende Gerichtsstände — namentlich jene für Konsumentinnen und Konsumenten — nicht entgegenstehen, ist Gerichtsstand Wil SG.