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Beglaubigung

Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Unterschrift echt oder eine Kopie mit dem Original identisch ist. Wir nehmen sie als öffentliche Notarinnen und Notare vor — in der Regel kurzfristig und ohne langen Termin.

Zwei Hände geben ein unterschriebenes Dokument weiter

Was wir für Sie tun.

Notarielles Prägesiegel neben einem unterschriebenen Dokument

Unterschriftsbeglaubigung

Wir bestätigen, dass Sie ein Dokument in unserer Gegenwart unterzeichnet oder die Unterschrift als die Ihre anerkannt haben.

Kopienbeglaubigung

Beglaubigte Kopien von Ausweisen, Diplomen, Verträgen und Registerauszügen — für Behörden, Banken und Hochschulen.

Elektronische Beglaubigung

Beglaubigungen in elektronischer Form für den digitalen Rechtsverkehr, mit qualifizierter elektronischer Signatur und Zeitstempel.
Gründerinnen und Gründer mit Laptop und Unterlagen

Handelsregisteranmeldungen

Beglaubigung von Unterschriften auf Anmeldungen und Zeichnungsberechtigungen — abgestimmt mit dem Handelsregisteramt.

Vollmachten und Apostille

Beglaubigung von Vollmachten für den Gebrauch im Ausland, inklusive Organisation der Überbeglaubigung und der Apostille.

Lebens- und Wohnsitzbescheinigungen

Bestätigungen, wie sie ausländische Pensionskassen und Versicherungen regelmässig verlangen.

Beglaubigung, Beurkundung, Bescheinigung

Die drei Begriffe werden im Alltag vermischt, meinen aber Verschiedenes. Die Beglaubigung bestätigt eine äussere Tatsache: dass eine Unterschrift echt ist oder dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Über den Inhalt des Dokuments sagt sie nichts aus. Die öffentliche Beurkundung geht deutlich weiter: Die Urkundsperson stellt den Willen der Beteiligten fest, belehrt über die Folgen und verantwortet den Inhalt der Urkunde — sie ist für Geschäfte wie Grundstückkauf, Ehe- und Erbvertrag vorgeschrieben und auf der Seite Notariat beschrieben. Die Bescheinigung schliesslich bestätigt einen Sachverhalt, etwa dass eine Person lebt oder an einem bestimmten Ort wohnt.

Wer ein Formular vor sich hat, findet die Antwort meist im Text selbst: «Unterschrift amtlich beglaubigen» verlangt eine Beglaubigung, «öffentlich zu beurkunden» eine Beurkundung. Im Zweifel klären wir das vorab am Telefon, damit Sie nicht zweimal kommen müssen.

Wie eine Beglaubigung abläuft

Sie bringen das ausgefüllte, noch nicht unterzeichnete Dokument und einen gültigen Ausweis mit. Wir stellen Ihre Identität fest, Sie unterschreiben in unserer Gegenwart, und wir setzen den Beglaubigungsvermerk mit Datum, Siegel und Unterschrift darunter. Haben Sie bereits unterschrieben, genügt es, dass Sie die Unterschrift ausdrücklich als die Ihre anerkennen. Für Kopien vergleichen wir Kopie und Original. Der ganze Vorgang dauert in der Regel wenige Minuten.

Handeln Sie für eine Gesellschaft oder einen Verein, prüfen wir zusätzlich Ihre Vertretungsbefugnis — mit Handelsregisterauszug, Statuten oder Vollmacht. Das ist der häufigste Grund, weshalb ein Termin nicht sofort abgeschlossen werden kann.

Beglaubigung für das Ausland

Soll ein Schweizer Dokument im Ausland verwendet werden, reicht die Beglaubigung allein nicht. Nötig ist zusätzlich die Überbeglaubigung durch die kantonale Staatskanzlei: als Apostille für die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961, sonst als Legalisation über die Bundeskanzlei und die zuständige Botschaft. Wir stellen die Beglaubigung so aus, dass sie diesen Weg durchläuft, und organisieren die Überbeglaubigung auf Wunsch für Sie. Für fremdsprachige Dokumente organisieren wir zudem die Übersetzung.

Elektronische Beglaubigung

Immer mehr Register und Behörden arbeiten papierlos. Die elektronische Beglaubigung entspricht inhaltlich der Papierform, entsteht aber als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur und Zeitstempel nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft übersehen wird: Das Original ist die Datei. Ein Ausdruck ist nur eine Kopie und verliert die Beweiskraft der Signatur.

Wo wir beglaubigen

Beglaubigungen nehmen wir an unserem Hauptsitz in Wil SG vor; für unsere weiteren Standorte klären wir vorab, was dort möglich ist. Welche Urkundspersonen wo tätig sein dürfen, ist kantonal geregelt und in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich unterschiedlich ausgestaltet. Rufen Sie uns an — wir sagen Ihnen in einem Satz, wo Sie am schnellsten zum Ziel kommen.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Raphael Fisch

Raphael Fisch

Partner · MLaw & BA phil. — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Livia Danton

Livia Danton

Partnerin · MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
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Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Häufige Fragen.

Was muss ich zu einer Unterschriftsbeglaubigung mitbringen?
Einen gültigen amtlichen Ausweis mit Foto — Pass oder Identitätskarte — sowie das Dokument, und zwar vollständig ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben. Vertreten Sie eine Gesellschaft, brauchen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug oder eine Vollmacht.
Was kostet eine Beglaubigung?
Die Gebühren richten sich nach der kantonalen Notariatsgebührenverordnung und liegen für eine einfache Unterschrifts- oder Kopienbeglaubigung im unteren zweistelligen Frankenbereich je Beglaubigung. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen vorab am Telefon.
Was ist eine Apostille und wann brauche ich sie?
Die Apostille ist eine Überbeglaubigung, mit der ein Schweizer Dokument im Ausland anerkannt wird. Sie wird von der Staatskanzlei des Kantons ausgestellt, in dem beglaubigt wurde, und gilt in allen Staaten des Haager Übereinkommens von 1961. Für andere Staaten ist eine Legalisation durch die Botschaft nötig.
Was ist eine elektronische Beglaubigung?
Sie erfüllt dieselbe Funktion wie die Beglaubigung auf Papier, entsteht aber als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur und Zeitstempel. Behörden und Register akzeptieren sie zunehmend; das Original ist dabei die Datei, nicht ein Ausdruck davon.
Können Sie eine Kopie meines Passes beglaubigen?
Ja. Wir vergleichen die Kopie mit dem Original und bestätigen die Übereinstimmung. Dafür muss das Original vorliegen — eine Kopie einer Kopie lässt sich nicht beglaubigen. Nicht bestätigt wird damit, dass der Inhalt des Dokuments richtig ist.
Kann ich ohne Termin vorbeikommen?
Bitte melden Sie sich kurz an, damit eine Urkundsperson vor Ort ist. Einfache Beglaubigungen erledigen wir in der Regel innert weniger Minuten und oft noch am selben Tag; bei Dokumenten für das Ausland planen Sie wegen der Apostille einige Arbeitstage mehr ein.

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