Strafverteidigung
Im Strafverfahren entscheiden die ersten Stunden oft über den Rest. Wir sind ab der ersten Einvernahme dabei, sichern Ihre Verfahrensrechte und verteidigen Sie bis zum Urteil.
Wir führen keinen Pikettdienst. Bei Verhaftung oder Hausdurchsuchung ausserhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Pikettanwalt oder die Pikettanwältin des St. Galler Anwaltsverbands: Pikettanwälte SGAV

Was wir für Sie tun.
Anwalt der ersten Stunde
Wir begleiten Sie ab der ersten polizeilichen Einvernahme — vorbereitet, mit klarer Aussagestrategie und mit Blick auf die Verwertbarkeit.
Untersuchungshaft
Haftbeschwerde, Antrag auf Ersatzmassnahmen und Haftentlassungsgesuche — und Ansprechperson für die Angehörigen.
Einsprache gegen Strafbefehl
Prüfung innert der zehntägigen Frist und Einsprache, wo der Sachverhalt oder das Strafmass nicht stimmt — auch im Strassenverkehrsrecht.Hauptverhandlung und Rechtsmittel
Vertretung vor Kreis- und Kantonsgericht, Beweisanträge, Plädoyer sowie Berufung und Beschwerde ans Bundesgericht.Amtliche Verteidigung
Wir übernehmen amtliche Mandate und stellen für Sie das Gesuch, wenn die Mittel für eine erbetene Verteidigung fehlen.Abgekürztes Verfahren
Wo ein Geständnis und eine Einigung sinnvoll sind, verhandeln wir das abgekürzte Verfahren — mit realistischer Einschätzung der Alternative.Warum die ersten Stunden zählen
Ein Strafverfahren beginnt selten mit der Anklage. Es beginnt mit einer Vorladung, einem Anruf der Polizei oder einer Hausdurchsuchung — und was in dieser Phase geschieht, prägt das ganze Verfahren. Aussagen aus der ersten Einvernahme stehen in den Akten und werden später vorgehalten. Gleichzeitig haben Beschuldigte in dieser Phase die meisten Rechte und die wenigsten Informationen: Sie kennen den Vorwurf nur in Umrissen und haben keine Akteneinsicht.
Deshalb gilt: Vor der ersten Einvernahme mit einer Verteidigung sprechen. Das ist ausdrücklich vorgesehen (Art. 158 StPO), es verzögert das Verfahren nicht nennenswert, und es kostet weniger als die Korrektur eines Fehlers im Berufungsverfahren.
Aussagen — und schweigen
Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Sie haben das Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern (Art. 113 StPO), und dürfen dafür nicht bestraft werden. Schweigen ist aber nicht in jeder Lage die beste Strategie: Manchmal räumt eine frühe, präzise Darstellung einen Verdacht aus, der sich sonst über Monate hält. Diese Abwägung hängt von der Aktenlage ab — und die kennt man erst, wenn man sie gesehen hat. Wir prüfen sie mit Ihnen, bevor Sie sich äussern.
Strafbefehl: der häufigste Fall
Die grosse Mehrheit der Strafverfahren in der Schweiz endet nicht vor Gericht, sondern mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Er ist bequem — und gefährlich, weil er ohne Verhandlung ergeht und ohne Einsprache innert zehn Tagen zum rechtskräftigen Urteil wird (Art. 354 StPO). Wir prüfen den Sachverhalt, das Strafmass und die Nebenfolgen: Eintrag im Strafregister, Führerausweisentzug, ausländerrechtliche Konsequenzen, Landesverweisung. Oft ist nicht die Strafe das Problem, sondern was daran hängt.
Hauptverhandlung, Berufung, Bundesgericht
Kommt es zur Anklage, bereiten wir die Verteidigung entlang der Akten vor: Beweisanträge, Befragung der Belastungszeugen, Einwände gegen die Verwertbarkeit, Strafzumessung. Gegen ein erstinstanzliches Urteil steht die Berufung an das Kantonsgericht offen, danach — beschränkt auf Rechtsfragen — die Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Wir sagen Ihnen offen, wo ein Rechtsmittel Aussicht hat und wo es nur Zeit und Geld kostet.
Strafverteidigung in der Ostschweiz
Wir verteidigen vor den Strafbehörden der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Zürich. Ausserhalb der Bürozeiten erreichen Sie in dringenden Fällen — Festnahme, Hausdurchsuchung — den Pikettdienst des St. Gallischen Anwaltsverbands. Wurden Sie durch eine Straftat geschädigt, führt der Weg zur Opfervertretung.
Ihre Ansprechpersonen.
Livia Danton
Häufige Fragen.
Was bedeutet «Anwalt der ersten Stunde»?
Was kann ich gegen Untersuchungshaft unternehmen?
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Strafbefehl Einsprache zu erheben?
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Was ist das abgekürzte Verfahren?
Was gilt, wenn ich bei einer Beweiserhebung nicht dabei war?
Weitere Fachgebiete.

Strafrecht
Wenn es ernst wird, sind wir da: Wir verteidigen Sie ab der ersten Einvernahme — diskret, engagiert, erreichbar.
Opfervertretung
Nach einer Straftat nicht allein: Strafanzeige, Privatklage, Genugtuung und Schutz im Verfahren.

