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Strafverteidigung

Im Strafverfahren entscheiden die ersten Stunden oft über den Rest. Wir sind ab der ersten Einvernahme dabei, sichern Ihre Verfahrensrechte und verteidigen Sie bis zum Urteil.

Wir führen keinen Pikettdienst. Bei Verhaftung oder Hausdurchsuchung ausserhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Pikettanwalt oder die Pikettanwältin des St. Galler Anwaltsverbands: Pikettanwälte SGAV

Person wartet konzentriert vor einem Gerichtssaal

Was wir für Sie tun.

Anwalt der ersten Stunde

Wir begleiten Sie ab der ersten polizeilichen Einvernahme — vorbereitet, mit klarer Aussagestrategie und mit Blick auf die Verwertbarkeit.
Junger Mann und sein Vater sitzen auf einer Bank in einem Innenhof

Untersuchungshaft

Haftbeschwerde, Antrag auf Ersatzmassnahmen und Haftentlassungsgesuche — und Ansprechperson für die Angehörigen.
Mann steht neben seinem geparkten Auto und liest ein behördliches Schreiben

Einsprache gegen Strafbefehl

Prüfung innert der zehntägigen Frist und Einsprache, wo der Sachverhalt oder das Strafmass nicht stimmt — auch im Strassenverkehrsrecht.

Hauptverhandlung und Rechtsmittel

Vertretung vor Kreis- und Kantonsgericht, Beweisanträge, Plädoyer sowie Berufung und Beschwerde ans Bundesgericht.

Amtliche Verteidigung

Wir übernehmen amtliche Mandate und stellen für Sie das Gesuch, wenn die Mittel für eine erbetene Verteidigung fehlen.

Abgekürztes Verfahren

Wo ein Geständnis und eine Einigung sinnvoll sind, verhandeln wir das abgekürzte Verfahren — mit realistischer Einschätzung der Alternative.

Warum die ersten Stunden zählen

Ein Strafverfahren beginnt selten mit der Anklage. Es beginnt mit einer Vorladung, einem Anruf der Polizei oder einer Hausdurchsuchung — und was in dieser Phase geschieht, prägt das ganze Verfahren. Aussagen aus der ersten Einvernahme stehen in den Akten und werden später vorgehalten. Gleichzeitig haben Beschuldigte in dieser Phase die meisten Rechte und die wenigsten Informationen: Sie kennen den Vorwurf nur in Umrissen und haben keine Akteneinsicht.

Deshalb gilt: Vor der ersten Einvernahme mit einer Verteidigung sprechen. Das ist ausdrücklich vorgesehen (Art. 158 StPO), es verzögert das Verfahren nicht nennenswert, und es kostet weniger als die Korrektur eines Fehlers im Berufungsverfahren.

Aussagen — und schweigen

Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten. Sie haben das Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern (Art. 113 StPO), und dürfen dafür nicht bestraft werden. Schweigen ist aber nicht in jeder Lage die beste Strategie: Manchmal räumt eine frühe, präzise Darstellung einen Verdacht aus, der sich sonst über Monate hält. Diese Abwägung hängt von der Aktenlage ab — und die kennt man erst, wenn man sie gesehen hat. Wir prüfen sie mit Ihnen, bevor Sie sich äussern.

Strafbefehl: der häufigste Fall

Die grosse Mehrheit der Strafverfahren in der Schweiz endet nicht vor Gericht, sondern mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Er ist bequem — und gefährlich, weil er ohne Verhandlung ergeht und ohne Einsprache innert zehn Tagen zum rechtskräftigen Urteil wird (Art. 354 StPO). Wir prüfen den Sachverhalt, das Strafmass und die Nebenfolgen: Eintrag im Strafregister, Führerausweisentzug, ausländerrechtliche Konsequenzen, Landesverweisung. Oft ist nicht die Strafe das Problem, sondern was daran hängt.

Hauptverhandlung, Berufung, Bundesgericht

Kommt es zur Anklage, bereiten wir die Verteidigung entlang der Akten vor: Beweisanträge, Befragung der Belastungszeugen, Einwände gegen die Verwertbarkeit, Strafzumessung. Gegen ein erstinstanzliches Urteil steht die Berufung an das Kantonsgericht offen, danach — beschränkt auf Rechtsfragen — die Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Wir sagen Ihnen offen, wo ein Rechtsmittel Aussicht hat und wo es nur Zeit und Geld kostet.

Strafverteidigung in der Ostschweiz

Wir verteidigen vor den Strafbehörden der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Zürich. Ausserhalb der Bürozeiten erreichen Sie in dringenden Fällen — Festnahme, Hausdurchsuchung — den Pikettdienst des St. Gallischen Anwaltsverbands. Wurden Sie durch eine Straftat geschädigt, führt der Weg zur Opfervertretung.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Livia Danton

Livia Danton

Partnerin · MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Häufige Fragen.

Was bedeutet «Anwalt der ersten Stunde»?
Beschuldigte dürfen ab der ersten Einvernahme eine Verteidigung beiziehen und sich vorher unter vier Augen mit ihr besprechen (Art. 158 StPO). Wird auf dieses Recht nicht hingewiesen, ist die Einvernahme nicht verwertbar (Art. 158 Abs. 2 StPO). Verzichten Sie nicht vorschnell darauf, nur weil es «schneller gehe».
Was kann ich gegen Untersuchungshaft unternehmen?
Die Haft setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus — Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr (Art. 221 StPO). Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet darüber; sein Entscheid ist mit Beschwerde anfechtbar. Zudem sind Ersatzmassnahmen wie Ausweisabnahme, Meldepflicht oder Kaution zu prüfen, die oft genügen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Strafbefehl Einsprache zu erheben?
Zehn Tage ab Zustellung, schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 StPO). Die Einsprache muss nicht begründet werden. Wird die Frist verpasst, wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil — mit Eintrag im Strafregister. Prüfen Sie deshalb sofort, nicht am zehnten Tag.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Verlangen Sie den schriftlichen Durchsuchungsbefehl und rufen Sie sofort eine Verteidigung an. Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nichts sagen und nichts erklären. Bei Unterlagen und Datenträgern können Sie die Siegelung verlangen — dann darf niemand hineinsehen, bis ein Gericht über die Entsiegelung entschieden hat.
Was ist das abgekürzte Verfahren?
Gesteht die beschuldigte Person den Sachverhalt ein und anerkennt sie die Zivilforderungen, kann sie bei der Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren beantragen (Art. 358 ff. StPO). Voraussetzung ist eine beantragte Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren. Das Gericht prüft die Anklage summarisch und kann sie nur annehmen oder ablehnen.
Was gilt, wenn ich bei einer Beweiserhebung nicht dabei war?
Parteien haben das Recht, bei Beweiserhebungen der Staatsanwaltschaft anwesend zu sein und Fragen zu stellen (Art. 147 StPO). Wird dieses Teilnahmerecht verletzt, darf die Aussage nicht zulasten der abwesenden Partei verwertet werden; die Erhebung ist auf Antrag zu wiederholen. Solche Fehler fallen nur auf, wenn die Akten genau gelesen werden.

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