Honorar und Kosten
Was kostet anwaltliche Beratung bei steurifisch? Wir rechnen nach Aufwand ab, nennen Ihnen den Stundenansatz vor Beginn und sagen offen, wo Pauschalen, Notariatstarif, Rechtsschutzversicherung oder unentgeltliche Rechtspflege greifen.
Abrechnung nach Aufwand
Anwaltliche Arbeit rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Der Stundenansatz hängt von Komplexität und Verantwortung des Mandats ab; den für Ihr Mandat massgebenden Ansatz nennen wir Ihnen im Erstgespräch — schriftlich in der Mandatsvereinbarung, bevor Aufwände entstehen. Zum Honorar kommen die Mehrwertsteuer und allfällige Auslagen (Gerichtskosten, Gebühren, Gutachten).
Pauschalen
Für klar umrissene Geschäfte bieten wir Pauschalen an, etwa für ein Testament, einen Vorsorgeauftrag mit Patientenverfügung, die Gründung einer GmbH oder AG einschliesslich Beurkundung oder eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger Konvention. Ob eine Pauschale möglich ist, klären wir im Erstgespräch.
Notariatsgebühren
Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen richten sich nach dem Gebührentarif des Kantons St. Gallen. Die Gebühr hängt vom Geschäft und teilweise vom Geschäftswert ab. Wir informieren Sie vor der Beurkundung transparent über die anfallenden Gebühren.
Rechtsschutzversicherung und unentgeltliche Rechtspflege
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung und holen die Kostengutsprache ein. Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ff. ZPO) oder auf amtliche Verteidigung (Art. 132 StPO). Wir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen und stellen das Gesuch.
Rechnung und Zahlung
Wir stellen in der Regel monatlich oder nach Abschluss einer Etappe Rechnung, mit detaillierter Aufstellung der Leistungen. Bei grösseren Mandaten bitten wir um einen Kostenvorschuss. Fragen zu einer Rechnung klären wir direkt mit Ihnen.