steurifischanwaltskanzlei und notariat
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Honorar und Kosten

Was kostet anwaltliche Beratung bei steurifisch? Wir rechnen nach Aufwand ab, nennen Ihnen den Stundenansatz vor Beginn und sagen offen, wo Pauschalen, Notariatstarif, Rechtsschutzversicherung oder unentgeltliche Rechtspflege greifen.

Abrechnung nach Aufwand

Anwaltliche Arbeit rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Der Stundenansatz hängt von Komplexität und Verantwortung des Mandats ab; den für Ihr Mandat massgebenden Ansatz nennen wir Ihnen im Erstgespräch — schriftlich in der Mandatsvereinbarung, bevor Aufwände entstehen. Zum Honorar kommen die Mehrwertsteuer und allfällige Auslagen (Gerichtskosten, Gebühren, Gutachten).

Pauschalen

Für klar umrissene Geschäfte bieten wir Pauschalen an, etwa für ein Testament, einen Vorsorgeauftrag mit Patientenverfügung, die Gründung einer GmbH oder AG einschliesslich Beurkundung oder eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger Konvention. Ob eine Pauschale möglich ist, klären wir im Erstgespräch.

Notariatsgebühren

Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen richten sich nach dem Gebührentarif des Kantons St. Gallen. Die Gebühr hängt vom Geschäft und teilweise vom Geschäftswert ab. Wir informieren Sie vor der Beurkundung transparent über die anfallenden Gebühren.

Rechtsschutzversicherung und unentgeltliche Rechtspflege

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir die Deckung und holen die Kostengutsprache ein. Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ff. ZPO) oder auf amtliche Verteidigung (Art. 132 StPO). Wir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen und stellen das Gesuch.

Rechnung und Zahlung

Wir stellen in der Regel monatlich oder nach Abschluss einer Etappe Rechnung, mit detaillierter Aufstellung der Leistungen. Bei grösseren Mandaten bitten wir um einen Kostenvorschuss. Fragen zu einer Rechnung klären wir direkt mit Ihnen.

Häufige Fragen.

Was kostet ein Anwalt in der Schweiz pro Stunde?
Anwaltliche Arbeit wird in der Schweiz in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundenansatz richtet sich nach Komplexität, Verantwortung und Dringlichkeit des Mandats. Bei steurifisch erfahren Sie den für Ihr Mandat massgebenden Ansatz im Erstgespräch, bevor Aufwände entstehen.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Das Erstgespräch dient dazu, Ausgangslage, Vorgehen und voraussichtliche Kosten zu klären. Ob und wie es verrechnet wird, sagen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung — es gibt keine Überraschungen. Eine Verpflichtung, danach ein Mandat zu erteilen, besteht nicht.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Häufig ja — je nach Police und Rechtsgebiet. Wir prüfen Ihre Versicherungsdeckung, holen die Kostengutsprache ein und rechnen, wo vorgesehen, direkt mit der Versicherung ab.
Was ist unentgeltliche Rechtspflege?
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann und dessen Begehren nicht aussichtslos ist, kann beim Gericht unentgeltliche Rechtspflege beantragen (Art. 117 ff. ZPO). Im Strafverfahren gibt es die amtliche Verteidigung (Art. 132 StPO). Wir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen und stellen das Gesuch.
Was kostet eine Beurkundung oder Beglaubigung beim Notar?
Notariatsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif des Kantons St. Gallen und hängen vom Geschäft und teils vom Geschäftswert ab. Wir informieren Sie vor der Beurkundung über die anfallenden Gebühren. Einfache Beglaubigungen sind kurzfristig und zu festen Ansätzen möglich.