Familienrecht
Familienrechtliche Fragen sind oft emotional und komplex. Wir begleiten Sie sachlich und einfühlsam — bei Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Kindesschutz.

Was wir für Sie tun.

Scheidung & Trennung
Begleitung durch Scheidungs- und Trennungsverfahren — einvernehmlich oder streitig.
Sorgerecht & Obhut
Vertretung bei Fragen der elterlichen Sorge, der Obhut und des persönlichen Verkehrs.
Unterhalt
Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhalt nach der aktuellen Gerichtspraxis.
Güterrecht
Güterrechtliche Auseinandersetzung, Eheverträge und Vermögensaufteilung.
Kindesschutz & KESB
Vertretung in KESB-Verfahren, bei Beistandschaften und Kindesschutzmassnahmen.Konkubinat & Partnerschaft
Rechtliche Absicherung von Konkubinatspaaren und eingetragenen Partnerschaften.Familienrecht in der Schweiz
Familienrechtliche Verfahren betreffen das Persönlichste: Kinder, Wohnsituation, Finanzen und Zukunftsplanung. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Schweizer Familienrechts — von der ersten Standortbestimmung über die aussergerichtliche Einigung bis zur Vertretung vor Gericht und Behörden. Unsere Standorte in Wil SG (Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG sind gut erreichbar; Besprechungen sind auch per Video möglich.
Elterliche Sorge, Obhut und persönlicher Verkehr
Die gemeinsame elterliche Sorge ist in der Schweiz der Regelfall (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Davon zu unterscheiden sind die Obhut — die tägliche Betreuung — und der persönliche Verkehr (Art. 273 ZGB). Ob eine alternierende Obhut sinnvoll ist, hängt von den konkreten Verhältnissen ab: Distanz der Wohnorte, Arbeitspensen, Alter der Kinder. Wir entwickeln mit Ihnen Betreuungsmodelle, die im Alltag tragen, und vertreten Sie, wenn keine Einigung möglich ist.
Unterhalt
Der Kindesunterhalt umfasst Barunterhalt und Betreuungsunterhalt (Art. 276 und 285 ZGB). Die Gerichte wenden schweizweit die zweistufige Methode mit Überschussverteilung an: Zuerst wird das Existenzminimum aller Beteiligten ermittelt, danach ein allfälliger Überschuss nach festen Grundsätzen verteilt. Beim Ehegattenunterhalt (Art. 125 ZGB) spielen Dauer der Ehe, Rollenteilung und Wiedereingliederung ins Erwerbsleben eine zentrale Rolle. Wir erstellen belastbare Berechnungen und setzen Unterhaltsansprüche durch — oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Güterrecht und Vermögen
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung (Art. 181 ZGB). Bei Trennung oder Scheidung wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt; Eigengut bleibt ausgenommen. Komplex wird es bei Unternehmensbeteiligungen, Liegenschaften oder Vorbezügen aus der beruflichen Vorsorge. Wir sorgen für eine saubere güterrechtliche Auseinandersetzung und gestalten Eheverträge, die spätere Konflikte vermeiden.
Kindesschutz und KESB
Steht eine Kindesschutzmassnahme im Raum (Art. 307 ff. ZGB), ist rasches und überlegtes Handeln wichtig. Wir vertreten Eltern und Angehörige in Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und vor den gerichtlichen Beschwerdeinstanzen.
Unser Vorgehen
Wir klären zuerst Ihre Ziele und die rechtliche Ausgangslage. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, streben wir sie an — sie ist meist schneller, günstiger und für Kinder schonender. Wo verhandelt oder prozessiert werden muss, vertreten wir Ihre Interessen konsequent.
Ihre Ansprechpersonen.
Evelyne Gähler
Livia Danton
Raphael Fisch
Häufige Fragen.
Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder?
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Was gilt für unverheiratete Eltern?
Wie wird das Getrenntleben geregelt?
Was regelt das Güterrecht bei einer Trennung?
Was kostet die Beratung im Familienrecht?
Wer bekommt bei der Trennung die Wohnung?
Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge?
Weitere Fachgebiete.

Scheidung
Wir führen Sie durch Ihre Scheidung — von der ersten Aussprache bis zum Urteil, einvernehmlich wo möglich.
KESB-Verfahren
Post von der KESB? Wir kennen das Verfahren, wahren Ihre Rechte und wehren uns gegen unverhältnismässige Massnahmen.



