Trennung
Eine Trennung ist noch keine Scheidung — aber sie wirft dieselben Fragen auf: Wer wohnt wo, wer betreut die Kinder, wovon lebt wer. Wir regeln diese Punkte so, dass sie im Alltag tragen.

Was wir für Sie tun.

Trennungsvereinbarung
Wir halten Wohnsituation, Kinderbelange, Unterhalt und Kosten schriftlich fest — einvernehmlich und ohne Gerichtsverfahren.Eheschutzverfahren
Kommt keine Einigung zustande, beantragen wir beim Einzelgericht die Regelung des Getrenntlebens — rasch und im summarischen Verfahren.
Obhut, Betreuung und Unterhalt
Betreuungsplan, Obhut und Kindesunterhalt nach dem geltenden Berechnungsmodell — inklusive Betreuungsunterhalt.
Wohnung und Hausrat
Zuteilung der Familienwohnung, Übernahme des Mietvertrags und Aufteilung des Hausrats für die Dauer der Trennung.Trennung ohne Trauschein
Für Konkubinatspaare gibt es kein Eheschutzverfahren. Wir regeln Kinderbelange über das Gericht und Vermögensfragen über eine Vereinbarung.Steuern, Vorsorge und Versicherungen
Getrennte Veranlagung, Anpassung von Versicherungen und Begünstigungen sowie die Frage, was mit der Vorsorge während der Trennung geschieht.Getrenntleben: der Rahmen
Das Gesetz kennt die Trennung als eigenen Zustand. Ist das Zusammenleben ernstlich gestört, darf jeder Ehegatte den gemeinsamen Haushalt aufheben (Art. 175 ZGB) — ohne Bewilligung, ohne Frist, ohne Begründung gegenüber einer Behörde. Die Ehe besteht weiter: Erbrecht, Namensrecht und Beistandspflicht bleiben bestehen, und für eine Scheidung auf Klage braucht es zwei Jahre Getrenntleben (Art. 114 ZGB). Viele Paare wählen die Trennung bewusst als Zwischenschritt — um Abstand zu gewinnen, oder weil eine Scheidung aus persönlichen oder versicherungstechnischen Gründen nicht in Frage kommt.
Ungeregelt bleibt bei einer Trennung nichts von allein. Wer nicht festhält, wer wann die Kinder betreut und wer welche Rechnung bezahlt, verlagert diese Fragen in den Alltag — wo sie regelmässig neu ausgehandelt werden.
Vereinbarung oder Eheschutzverfahren
Sind Sie sich weitgehend einig, genügt eine Trennungsvereinbarung. Sie hält Wohnsituation, Betreuung, Unterhalt und die Aufteilung der laufenden Kosten schriftlich fest. Wir formulieren sie so, dass sie später als Grundlage für eine allfällige Scheidungskonvention dienen kann.
Kommt keine Einigung zustande oder braucht es einen vollstreckbaren Titel, führt der Weg über das Eheschutzverfahren beim Einzelgericht am Wohnsitz (Art. 271 ff. ZPO). Es läuft im summarischen Verfahren, ist deshalb vergleichsweise rasch, und der Entscheid regelt das Getrenntleben bis auf Weiteres. Er kann später angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verändern.
Kinder: Obhut, Betreuung, Unterhalt
Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt bei der Trennung in aller Regel bestehen. Zu regeln sind die Obhut — bei wem die Kinder wohnen —, der Betreuungsanteil des anderen Elternteils und der Unterhalt. Der Kindesunterhalt umfasst seit 2017 auch den Betreuungsunterhalt, der die Einbusse des betreuenden Elternteils abdeckt. Berechnet wird er nach der zweistufigen Methode, die das Bundesgericht vorgibt: Bedarf ermitteln, Überschuss verteilen. Wo die Eltern gut zusammenarbeiten, halten wir die Regelung bewusst offen; wo es Konflikte gibt, braucht es einen präzisen Betreuungsplan.
Trennung ohne Trauschein
Für Konkubinatspaare gibt es kein Eheschutzverfahren. Kinderbelange werden über eine Vereinbarung mit Genehmigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder über das Gericht geregelt; die Vermögensauseinandersetzung richtet sich nach dem, was die Parteien vereinbart haben, und subsidiär nach den Regeln über die einfache Gesellschaft. Wer gemeinsam ein Haus finanziert oder jahrelang den Haushalt geführt hat, steht ohne Vereinbarung schlechter da, als die meisten annehmen. Wir klären die Ansprüche und sichern sie schriftlich.
Trennung in der Ostschweiz
Wir begleiten Trennungen an unseren Standorten in Wil SG, Teufen AR und Zürich und im Korrespondenzbüro Gossau SG — einvernehmlich, wo es geht, und mit klarer Vertretung, wo es nötig ist. Führt der Weg später zur Scheidung, bauen wir auf dem auf, was bereits geregelt ist.
Ihre Ansprechpersonen.
Evelyne Gähler
Häufige Fragen.
Brauche ich für eine Trennung überhaupt ein Gericht?
Was regelt der Eheschutzrichter?
Wie lange dauert ein Eheschutzverfahren?
Ändert sich durch die Trennung etwas an den Steuern?
Was passiert mit der Pensionskasse während der Trennung?
Wir sind nicht verheiratet — was gilt bei einer Trennung?
Weitere Fachgebiete.

Scheidung
Wir führen Sie durch Ihre Scheidung — von der ersten Aussprache bis zum Urteil, einvernehmlich wo möglich.
Familienrecht
Wir bringen Ordnung in Trennung, Sorgerecht und Unterhalt — damit Ihre Familie eine tragfähige Lösung findet.


