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Unterhalt berechnen

Wie viel Kinder- und Ehegattenunterhalt ungefähr geschuldet ist, lässt sich mit der Methode des Bundesgerichts nachvollziehen: zuerst den Bedarf aller Beteiligten decken, dann den Überschuss verteilen. Mit dem Rechner unten spielen Sie Ihre Zahlen durch und sehen sofort, wer wem wie viel zahlt.

  • Zweistufige Methode nach BGE 147 III 265
  • Auch für Patchwork-Familien
  • Ihre Zahlen bleiben in Ihrem Browser

Nur zur Übersicht. Nicht für den Gerichtsgebrauch.

Der Rechner zeigt die Grössenordnung, mehr nicht. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine Berechnung im Einzelfall und ist nicht dafür bestimmt, in Eingaben an Gerichte oder Behörden verwendet zu werden. Gerichte haben bei vielen Positionen Ermessen, die kantonalen Richtlinien unterscheiden sich, und entscheidend sind oft Fragen, die keine Tabelle beantwortet: ein hypothetisches Einkommen, die Lebenshaltung vor der Trennung, die Betreuung im Alltag. Für die Ergebnisse übernehmen wir keine Gewähr.

Beispiel wählen und Zahlen überschreiben. Beträge in Franken pro Monat; ein leeres Feld bedeutet «keine Position». Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser gespeichert und nicht an uns übermittelt.

So rechnet der Rechner

Seit 2021 gilt in der ganzen Schweiz für alle Unterhaltsarten dieselbe Methode: die zweistufige Methode mit Überschussverteilung (BGE 147 III 265). Sie läuft in drei Schritten.

1. Einkommen und Bedarf. Für jede Person werden das Nettoeinkommen und der Bedarf erfasst. Der Bedarf beginnt beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum: Grundbetrag, Wohnkosten, Krankenkasse, Berufsauslagen, Fremdbetreuung. Reichen die Mittel, kommt das familienrechtliche Existenzminimum dazu, etwa Steuern, Versicherungen und Kommunikation.

2. Bedarf decken, in fester Reihenfolge. Zuerst deckt jede Person ihren eigenen Bedarf. Danach folgen der Barunterhalt minderjähriger Kinder, der Betreuungsunterhalt und erst dann der Ehegattenunterhalt. Dem Pflichtigen bleibt immer sein betreibungsrechtliches Existenzminimum. Den Barunterhalt verteilt der Rechner nach Leistungsfähigkeit und Betreuungsanteil: Wer ein Kind allein betreut, leistet seinen Beitrag in Natura; bei alternierender Obhut entscheidet die Leistungsfähigkeit.

3. Überschuss verteilen. Was nach Deckung aller Bedarfe übrig bleibt, wird nach «grossen und kleinen Köpfen» verteilt: Erwachsene zählen doppelt, Kinder einfach. Eine Sparquote wird vorher abgezogen.

Patchwork und mehrere Familien

Hat ein Elternteil Kinder aus verschiedenen Beziehungen, sind alle Kinder gleich zu behandeln (BGE 137 III 59). Der Rechner erfasst beliebig viele Erwachsene und Kinder, ordnet jedes Kind seinen Eltern zu und berücksichtigt einen neuen Ehegatten oder Partner im gemeinsamen Haushalt. Das Beispiel «Mankofall mit zwei Familien» zeigt, was geschieht, wenn das Geld nicht für alle reicht.

Was der Rechner nicht kann

Er prüft keine Tatsachen. Ob ein Einkommen zumutbar ist, ob Wohnkosten angemessen sind oder ob ein Elternteil sein Pensum erhöhen muss, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Ebenso wenig bildet er kantonale Besonderheiten, Steuerberechnungen oder rückwirkende Ansprüche ab. Er hilft, eine Situation zu verstehen und Varianten zu vergleichen. Für eine Vereinbarung oder ein Verfahren braucht es eine sorgfältige Berechnung mit belegten Zahlen.

Häufige Fragen.

Darf ich das Ergebnis in einem Verfahren verwenden?
Nein. Der Rechner dient nur der Übersicht. Für eine Eingabe an ein Gericht oder eine Behörde braucht es eine Berechnung auf belegten Zahlen, die die kantonale Praxis und das Ermessen im Einzelfall berücksichtigt.
Welche Grundbeträge gelten?
Die Beispiele verwenden die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums: CHF 1'200 für Alleinstehende, CHF 1'350 für Alleinerziehende, CHF 1'700 für ein Paar sowie CHF 400 für Kinder bis zehn Jahre und CHF 600 ab zehn Jahren. Einzelne Kantone weichen davon ab.
Was ist Betreuungsunterhalt?
Betreut ein Elternteil ein Kind und kann deshalb seinen eigenen Bedarf nicht decken, schuldet der andere Elternteil diesen Fehlbetrag als Teil des Kindesunterhalts. Wie viel Erwerbstätigkeit zumutbar ist, richtet sich nach dem Schulstufenmodell: ab der obligatorischen Schulzeit 50 Prozent, ab der Oberstufe 80 Prozent, ab 16 Jahren 100 Prozent (BGE 144 III 481).
Werden meine Angaben gespeichert?
Nur lokal in Ihrem Browser, damit Ihre Eingaben beim nächsten Besuch noch da sind. Es werden keine Daten an uns oder an Dritte übermittelt. Mit «Leeren» setzen Sie den Rechner zurück.
Was kostet eine verbindliche Berechnung?
Das hängt vom Aufwand ab, vor allem davon, wie viele Personen und Phasen zu berechnen sind und wie gut die Unterlagen vorliegen. Wir nennen Ihnen den Kostenrahmen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.

Ihre Situation ist komplizierter?

Bei Trennung, Scheidung oder einer Abänderung rechnen wir Ihren Unterhalt verbindlich und begründet. Schildern Sie uns kurz Ihre Situation; wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.

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