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Nachlassplanung vor der Pensionierung

Mit der Pensionierung stellen sich die Weichen für Jahrzehnte: Rente oder Kapital, Absicherung des Partners, das Haus, die Kinder. Wer diese Entscheide mit einer klaren Nachlassplanung verbindet, bestimmt selbst, was gilt. Wir zeigen Ihnen in einem Erstgespräch, was in Ihrer Situation zu regeln ist.

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Ehepaar um das Pensionsalter blickt zuversichtlich in die Zukunft

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Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und nennen Ihnen den Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.

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Passt zu Ihnen, wenn …

Die Pensionierung steht bevor

Sie sind zwischen 55 und 70, entscheiden bald über Rente oder Kapital und möchten, dass Vorsorge und Nachlass zusammenpassen.

Sie möchten Ihren Partner absichern

Verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat: Sie wollen, dass die Partnerin oder der Partner im Haus bleiben kann und finanziell abgesichert ist.

Kinder, Haus oder Unternehmen

Sie überlegen, den Kindern jetzt schon etwas zu geben, das Haus zu übertragen oder Ihr Unternehmen geordnet weiterzugeben.

Was Sie bei uns erwartet.

Fachanwalt SAV Erbrecht

Ihre Planung liegt bei einem Fachanwalt SAV Erbrecht. Erbrecht ist bei uns kein Nebenfach, sondern täglicher Schwerpunkt.

Notariat unter demselben Dach

Erbvertrag, Ehevertrag und Vorsorgeauftrag beurkunden wir im Haus. Ein Gesprächspartner, ein Termin, keine Schnittstellen.

Vorsorge und Nachlass zusammen gedacht

Pensionskasse, Säule 3a, Güterrecht und Erbrecht greifen ineinander. Wir prüfen alles gemeinsam, damit die Regelung im Ernstfall trägt.

Warum die Pensionierung der richtige Zeitpunkt ist

Kurz vor der Pensionierung treffen Sie Entscheide, die sich später kaum korrigieren lassen: Rente oder Kapital, Bezug der Säule 3a, Amortisation der Hypothek, vielleicht die Übergabe des Unternehmens. Jeder dieser Entscheide verändert, was im Todesfall zu wem geht. Eine Nachlassplanung, die diese Fragen mitdenkt, verhindert, dass Vorsorge und Erbrecht gegeneinander laufen.

Dazu kommt: Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, einmal nicht mehr selbst entscheiden zu können. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gehören deshalb in dieselbe Planung wie Testament und Erbvertrag.

Pensionskasse: Rente oder Kapital

Die Rente sichert ein lebenslanges Einkommen und in der Regel eine Hinterlassenenrente für den Ehegatten, meist rund 60 Prozent der Altersrente. Das Guthaben ist aber nicht vererbbar: Stirbt das Paar, bleibt für die Kinder nichts. Beim Kapitalbezug gehört das Geld Ihnen. Es wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, fällt später aber vollständig in den Nachlass und ist dort den Pflichtteilen unterworfen.

Ob Rente, Kapital oder eine Mischform passt, hängt von Gesundheit, weiterem Vermögen, Familiensituation und Steuern ab. Wir prüfen die Wirkung beider Varianten auf den Nachlass, bevor Sie sich festlegen. Bei Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben klären wir, ob die Begünstigtenordnung zu Ihrer Planung passt.

Ehegatten und Partner absichern

Verheiratete Paare haben zwei Hebel. Der Ehevertrag regelt, was beim Tod aus dem Güterrecht an den überlebenden Ehegatten geht, etwa durch Zuweisung des gesamten Vorschlags. Der Erbvertrag oder das Testament regelt den Nachlass. Seit der Erbrechtsrevision 2023 beträgt der Pflichtteil der Kinder noch die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs, die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Dadurch lässt sich der Ehegatte deutlich stärker begünstigen als früher, bis hin zur Nutzniessung am ganzen Anteil der Kinder.

Konkubinatspaare haben von Gesetzes wegen nichts. Kein Erbrecht, keinen Pflichtteil, in vielen Pensionskassen keine Hinterlassenenleistung ohne Anmeldung. Hier ist die Regelung durch Testament oder Erbvertrag zwingend, ergänzt durch die Begünstigtenmeldung bei Pensionskasse und Säule 3a.

Wohneigentum: Wer bleibt im Haus?

Ohne Regelung gehört das Haus nach dem Tod der Erbengemeinschaft, also dem überlebenden Partner zusammen mit den Kindern. Jede Entscheidung braucht dann Einstimmigkeit. Damit der Partner sicher bleiben kann, weisen wir das Haus im Ehevertrag oder Erbvertrag zu, oder wir sichern ihm Nutzniessung oder Wohnrecht. Gleichzeitig prüfen wir die Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung und eine allfällige Übertragung an ein Kind zu Lebzeiten.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie urteilsunfähig werden: Vermögen, Verträge, Behörden, Vertretung in rechtlichen Fragen. Ohne Vorsorgeauftrag setzt die KESB eine Beistandschaft ein, denn das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten deckt nur den Alltag ab. Der Vorsorgeauftrag muss eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet sein; wir beurkunden ihn im Haus und lassen den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen.

Die Patientenverfügung ergänzt ihn für medizinische Entscheide. Beide Dokumente sollten aufeinander und auf Testament oder Erbvertrag abgestimmt sein.

Schenkungen und Erbvorbezug an die Kinder

Viele Eltern möchten den Kindern zu Lebzeiten helfen, beim Hauskauf, in der Ausbildung der Enkel oder beim Aufbau eines Geschäfts. Rechtlich ist das eine Schenkung oder ein Erbvorbezug. Ohne anderslautende Anordnung müssen Nachkommen solche Zuwendungen bei der Erbteilung ausgleichen. Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod zählen zudem bei den Pflichtteilen mit. Wir halten schriftlich fest, was ausgeglichen werden soll und was nicht, damit unter den Geschwistern später Klarheit herrscht.

Unternehmen und Nachfolge

Wer ein Unternehmen führt, plant zwei Übergaben: die operative und die erbrechtliche. Aktionärbindungsvertrag, Erbvertrag mit den übrigen Erben und eine nachvollziehbare Bewertung verhindern, dass das Unternehmen in der Erbteilung zerschlagen oder blockiert wird. Wir stimmen die Nachfolgeregelung mit Ihrer Treuhand oder Steuerberatung ab.

Steuern

Ehegatten und Nachkommen zahlen in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich keine Erbschafts- und Schenkungssteuern. Konkubinatspartner und entferntere Verwandte werden deutlich höher besteuert; einzelne Kantone kennen für langjährige Lebenspartner reduzierte Tarife. Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre können die Belastung senken. Wir zeigen Ihnen die steuerlichen Folgen jeder Variante auf und arbeiten wo nötig mit Ihrer Steuerberatung zusammen.

Digitaler Nachlass und Unterlagen

E-Banking, Passwortmanager, Abonnemente, Cloud-Speicher, Social Media: Ohne Zugang stehen Angehörige vor verschlossenen Türen. Wir empfehlen ein Verzeichnis der Konten und Verträge sowie einen geregelten Notfallzugriff, aufbewahrt bei den übrigen Nachlassdokumenten. Testament oder Erbvertrag halten fest, wer den digitalen Nachlass abwickelt.

Was Sie vor der Pensionierung klären sollten

  1. Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse, und was die Wahl für den überlebenden Partner bedeutet
  2. Begünstigung in Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben
  3. Güterstand und Ehevertrag: Wem gehört was, und was fällt in den Nachlass
  4. Testament oder Erbvertrag: Absicherung des Partners, Pflichtteile der Kinder
  5. Wohneigentum: Eigentum, Nutzniessung oder Wohnrecht für den überlebenden Partner
  6. Schenkungen und Erbvorbezüge an die Kinder, inklusive Ausgleichung
  7. Vorsorgeauftrag: Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können
  8. Patientenverfügung: Welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen
  9. Unternehmen: Nachfolge, Aktionärbindungsvertrag, Bewertung
  10. Digitaler Nachlass: Zugänge, Konten, Verträge, Dokumentenablage

So geht es weiter.

  1. Anfrage — per Formular, Telefon oder E-Mail.
  2. Erstgespräch — wir klären Ausgangslage, Vorgehen und Kosten.
  3. Mandat — wir führen es zielgerichtet und wirksam nach Ihren Interessen und halten Sie auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Kim Ana Wegmann

Kim Ana Wegmann

MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Porträt von Livia Danton

Livia Danton

Partnerin · MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Häufige Fragen.

Wann sollte ich meinen Nachlass regeln, wenn die Pensionierung bevorsteht?
Idealerweise ein bis zwei Jahre vor der Pensionierung, bevor Sie sich für Rente oder Kapital entscheiden. Dann lassen sich Vorsorge, Güterrecht und Erbrecht aufeinander abstimmen. Bestehende Regelungen können Sie jederzeit anpassen.
Rente oder Kapital: Was ist für meine Familie besser?
Bei der Rente erhält der überlebende Ehegatte in der Regel eine Hinterlassenenrente nach Reglement, meist rund 60 Prozent; das Guthaben selbst ist nicht vererbbar. Beim Kapitalbezug gehört das Geld zu Ihrem Vermögen und fällt später in den Nachlass. Welche Variante passt, hängt von Gesundheit, Vermögen, Familiensituation und Steuern ab. Wir prüfen beides mit Ihnen.
Fällt mein Pensionskassenguthaben in den Nachlass?
Nein, solange es in der Pensionskasse bleibt. Hinterlassenenleistungen richten sich nach dem Reglement, nicht nach dem Erbrecht. Auch Säule 3a wird nach der Begünstigtenordnung ausbezahlt. Für die Berechnung der Pflichtteile werden 3a-Guthaben jedoch berücksichtigt. Bezogenes Kapital gehört dagegen zum Nachlass.
Wie sichere ich meinen Ehegatten ab, ohne die Kinder zu übergehen?
Seit der Erbrechtsrevision 2023 beträgt der Pflichtteil der Kinder die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs. Mit Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament können Sie dem Ehegatten die verfügbare Quote und die Nutzniessung am Anteil der Kinder zuwenden. Die Kinder erben dann beim Tod des zweiten Elternteils. Das nennt man Meistbegünstigung.
Was passiert mit unserem Haus, wenn einer von uns stirbt?
Ohne Regelung wird das Haus Teil des Nachlasses und gehört der Erbengemeinschaft, also dem überlebenden Partner zusammen mit den Kindern. Damit der Partner sicher bleiben kann, regeln wir das im Ehevertrag und Erbvertrag: Zuweisung des Hauses, Nutzniessung oder Wohnrecht. Bei Konkubinatspaaren ist eine ausdrückliche Regelung unverzichtbar.
Brauche ich einen Vorsorgeauftrag, wenn ich verheiratet bin?
Ja. Das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten deckt nur den Alltag ab. Für den Verkauf des Hauses, Anlageentscheide oder Fragen rund um ein Unternehmen braucht es ohne Vorsorgeauftrag eine Beistandschaft durch die KESB. Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt.
Kann ich meinen Kindern jetzt schon etwas geben?
Ja, als Schenkung oder Erbvorbezug. Zuwendungen an Nachkommen sind später in der Erbteilung auszugleichen, wenn Sie nichts anderes bestimmen. Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod werden zudem für die Pflichtteile berücksichtigt. Wir halten fest, was ausgeglichen werden soll, damit später kein Streit entsteht.
Wie viele Termine braucht eine Nachlassplanung?
In der Regel zwei bis drei: Erstgespräch mit Auslegeordnung, Besprechung der Entwürfe, Unterzeichnung oder Beurkundung. Den Kostenrahmen nennen wir Ihnen im Erstgespräch. Bei Bedarf beziehen wir Ihre Bank, Ihre Pensionskasse oder Ihre Steuerberatung ein.
Was ändert sich für Konkubinatspaare?
Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil. Sie erben nur, was Testament oder Erbvertrag ihnen zuweisen, und zwar innerhalb der verfügbaren Quote. Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse gibt es nur, wenn das Reglement sie vorsieht und die Partnerin oder der Partner gemeldet ist. Dazu kommen in den meisten Kantonen deutlich höhere Erbschaftssteuern.

Passende Fachgebiete.

Bereit für das Erstgespräch?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages und nennen Ihnen den Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.

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