Opfervertretung
Wer durch eine Straftat verletzt wurde, ist im Verfahren nicht bloss Zeuge. Sie haben eigene Rechte — auf Information, auf Schutz und auf Ersatz. Wir machen sie geltend.

Was wir für Sie tun.
Strafanzeige und Strafantrag
Wir formulieren die Anzeige so, dass der Sachverhalt klar wird, und wahren bei Antragsdelikten die dreimonatige Frist.Privatklägerschaft
Konstituierung als Straf- und Zivilklägerin: Akteneinsicht, Teilnahme an Einvernahmen, Beweisanträge und Stellungnahme.Schadenersatz und Genugtuung
Adhäsionsklage im Strafverfahren — so müssen Sie den Schaden nicht in einem zweiten, kostenpflichtigen Zivilprozess einklagen.Opferhilfe
Zugang zu Beratung, Soforthilfe und Kostenbeiträgen der kantonalen Opferhilfestellen sowie zur staatlichen Entschädigung.
Schutz im Verfahren
Vermeidung der Begegnung mit der beschuldigten Person, Einvernahme durch eine Person gleichen Geschlechts und Schutz Ihrer Identität.Gewaltschutz
Kontakt-, Rayon- und Wegweisungsverbote nach Art. 28b ZGB sowie die Begleitung nach häuslicher Gewalt.Geschädigte, Opfer, Privatklägerschaft
Die Strafprozessordnung unterscheidet drei Rollen, die im Alltag oft verwechselt werden. Geschädigt ist, wer durch die Straftat in seinen Rechten unmittelbar verletzt wurde. Opfer ist, wer in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität beeinträchtigt wurde — diese Gruppe hat zusätzliche Rechte und Zugang zur Opferhilfe. Privatklägerschaft wird man erst durch eine ausdrückliche Erklärung: Man beteiligt sich als Straf- oder Zivilklägerin am Verfahren (Art. 118 f. StPO).
Diese Erklärung ist der entscheidende Schritt. Ohne sie bleiben Sie Zeugin oder Zeuge — ohne Akteneinsicht, ohne Teilnahmerecht an Einvernahmen, ohne Beweisanträge und ohne Möglichkeit, eine Einstellung anzufechten. Sie sollte früh und spätestens vor Abschluss der Untersuchung abgegeben werden.
Strafanzeige und Strafantrag
Offizialdelikte verfolgen die Behörden von Amtes wegen, sobald sie davon erfahren. Bei Antragsdelikten geschieht dagegen nichts, wenn die verletzte Person nicht innert drei Monaten einen Strafantrag stellt (Art. 31 StGB). Diese Frist ist der häufigste Grund, weshalb ein Verfahren gar nicht erst beginnt. Wir formulieren die Anzeige so, dass der Sachverhalt für die Staatsanwaltschaft nachvollziehbar ist, benennen Beweismittel und stellen die nötigen Anträge gleich mit.
Schadenersatz und Genugtuung
Im Adhäsionsverfahren können Sie Ihre Zivilansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen (Art. 122 ff. StPO) — Heilungskosten, Erwerbsausfall, Sachschaden und Genugtuung für die erlittene Unbill. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Gericht kennt den Sachverhalt bereits, und es fällt kein zweiter Kostenvorschuss an. Wo die Täterschaft nicht zahlungsfähig ist, prüfen wir die staatliche Entschädigung und Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz.
Schutz im Verfahren
Ein Strafverfahren soll nicht zur zweiten Belastung werden. Die Strafbehörden haben die Persönlichkeit der Opfer in allen Verfahrensstadien zu schützen und eine Begegnung mit der beschuldigten Person zu vermeiden, wenn das Opfer dies verlangt (Art. 152 StPO). Möglich sind getrennte Warteräume, Videoübertragung, die Einvernahme durch eine Person gleichen Geschlechts und die Beschränkung der Öffentlichkeit. Bei häuslicher Gewalt kommen zivilrechtliche Schutzmassnahmen dazu: Kontakt-, Rayon- und Annäherungsverbote sowie die Wegweisung aus der Wohnung (Art. 28b ZGB).
Opfervertretung in der Ostschweiz
Wir begleiten Betroffene an unseren Standorten in Wil SG, Teufen AR und Zürich — im Strafverfahren, gegenüber Versicherungen und im Kontakt mit der Opferhilfestelle. Das erste Gespräch dient dazu, in Ruhe zu klären, welche Schritte für Sie sinnvoll sind; eine Anzeige ist danach immer noch Ihre Entscheidung.
Ihre Ansprechpersonen.
Evelyne Gähler
Häufige Fragen.
Was ist ein Antragsdelikt und wie lange habe ich Zeit?
Was kostet mich eine Opfervertretung?
Was leistet die Opferhilfestelle?
Muss ich der beschuldigten Person im Gerichtssaal begegnen?
Was kann ich tun, wenn das Verfahren eingestellt wird?
Kann ich Schadenersatz gleich im Strafverfahren verlangen?
Weitere Fachgebiete.

Strafverteidigung
Vom ersten Telefon der Polizei bis zum Urteil — Verteidigung, die früh beginnt und die Fristen kennt.
Strafrecht
Wenn es ernst wird, sind wir da: Wir verteidigen Sie ab der ersten Einvernahme — diskret, engagiert, erreichbar.

