Scheidung
Eine Scheidung ist ein tiefgreifender Einschnitt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — sachlich, einfühlsam und auf eine faire, tragfähige Lösung bedacht.

Was wir für Sie tun.

Einvernehmliche Scheidung
Begleitung der Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Konvention zu Unterhalt, Güterrecht und Vorsorge.Streitige Scheidung
Vertretung in streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht — vorbereitet, konsequent und mit klarer Strategie.Eheschutzverfahren
Regelung des Getrenntlebens: Wohnung, Unterhalt und Kinderbelange für die Trennungszeit.
Güterrecht & Vorsorgeausgleich
Güterrechtliche Auseinandersetzung und Teilung der beruflichen Vorsorge bei der Scheidung.
Mediation
Aussergerichtliche Konfliktlösung für eine einvernehmliche und nachhaltige Trennung.Der Weg durch die Scheidung
Ob einvernehmlich oder streitig: Eine Scheidung verlangt Entscheide mit langfristiger Tragweite — zu Kindern, Unterhalt, Vermögen und Vorsorge. Wir begleiten Sie von unseren Standorten Wil SG (Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG aus durch das gesamte Verfahren und achten darauf, dass die Lösung nicht nur juristisch korrekt, sondern im Alltag tragfähig ist.
Scheidung auf gemeinsames Begehren
Sind sich die Ehegatten über die Scheidung und ihre Folgen einig, reichen sie ein gemeinsames Begehren mit einer Konvention ein (Art. 111 ZGB). Das Gericht hört beide Parteien an und prüft, ob die Vereinbarung klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist. Eine sorgfältig ausgearbeitete Konvention — zu Unterhalt, Güterrecht, Vorsorgeausgleich und Kinderbelangen — beschleunigt das Verfahren erheblich. Wir verhandeln und formulieren die Konvention so, dass sie der gerichtlichen Prüfung standhält.
Scheidung auf Klage
Ohne Einigung kann ein Ehegatte die Scheidung einklagen, in der Regel nach zwei Jahren Getrenntleben (Art. 114 ZGB); bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe auch früher (Art. 115 ZGB). Im streitigen Verfahren entscheidet das Gericht über sämtliche Nebenfolgen. Hier zählen Vorbereitung, Beweisführung und eine realistische Strategie — wir vertreten Sie konsequent und behalten dabei die Verfahrenskosten im Blick.
Eheschutz: das Getrenntleben regeln
Häufig geht der Scheidung eine Trennungsphase voraus. Im Eheschutzverfahren (Art. 175 f. ZGB) regelt das Gericht Wohnungszuteilung, Unterhalt und Kinderbelange für die Dauer des Getrenntlebens. Diese Regelungen wirken oft als Weichenstellung für die spätere Scheidung; eine sorgfältige Vorbereitung zahlt sich deshalb doppelt aus.
Die Nebenfolgen: Unterhalt, Güterrecht, Vorsorge
Drei Themen prägen die wirtschaftliche Seite jeder Scheidung: der nacheheliche Unterhalt (Art. 125 ZGB), die güterrechtliche Auseinandersetzung (Art. 120 ZGB) und der Vorsorgeausgleich, also die grundsätzlich hälftige Teilung der während der Ehe geäufneten Pensionskassenguthaben (Art. 122 ff. ZGB). Gerade der Vorsorgeausgleich wird oft unterschätzt, ist aber vielfach der bedeutendste Vermögensposten.
Mediation und einvernehmliche Lösungen
Wo die Gesprächsbasis vorhanden ist, unterstützen wir aussergerichtliche Lösungen und Mediation. Einvernehmliche Regelungen sind meist schneller, kostengünstiger und werden von beiden Seiten besser getragen — was besonders dann zählt, wenn Kinder betroffen sind und die Eltern weiterhin zusammenarbeiten müssen.
Ihre Ansprechpersonen.
Raphael Fisch
Livia Danton
Evelyne Gähler
Häufige Fragen.
Wie läuft eine Scheidung in der Schweiz ab?
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Was kostet eine Scheidung?
Was geschieht mit der Pensionskasse?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Was ist eine Scheidungskonvention?
Wie lange muss ich getrennt leben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?
Weitere Fachgebiete.

Familienrecht
Wir bringen Ordnung in Trennung, Sorgerecht und Unterhalt — damit Ihre Familie eine tragfähige Lösung findet.
KESB-Verfahren
Post von der KESB? Wir kennen das Verfahren, wahren Ihre Rechte und wehren uns gegen unverhältnismässige Massnahmen.


