Verwaltungsrecht
Gegenüber einer Behörde sind die Rollen ungleich verteilt — aber das Verfahren ist es nicht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Argumente gehört werden, und ziehen einen Entscheid weiter, wenn er nicht standhält.

Was wir für Sie tun.
Verfügungen und Einsprachen
Wir prüfen eine Verfügung auf Zuständigkeit, Verfahren und Inhalt und formulieren die Einsprache innerhalb der laufenden Frist.Rekurs und Beschwerde
Vertretung vor Departementen und Regierungsrat, vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesgericht.
Beschaffungsrecht
Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Rügen im laufenden Verfahren und Beschwerde gegen den Zuschlag — für Anbieter wie für Vergabestellen.Bewilligungen und Abgaben
Gastwirtschafts-, Bau- und Gewerbebewilligungen, Konzessionen sowie Gebühren, Kausalabgaben und Beiträge.Öffentliches Personalrecht
Kündigung, Lohnfragen und Disziplinarmassnahmen im Anstellungsverhältnis bei Kanton, Gemeinde oder Schule.Akteneinsicht und Öffentlichkeit
Durchsetzung des Akteneinsichtsrechts im Verfahren und von Gesuchen nach den Öffentlichkeitsgesetzen von Bund und Kantonen.Wann Verwaltungsrecht ins Spiel kommt
Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Privaten. Es betrifft weit mehr als Behördengänge im engeren Sinn: eine Baubewilligung, eine Steuerveranlagung, ein Beitragsentscheid, der Entzug des Führerausweises, eine Anstellung bei der Gemeinde, ein öffentlicher Auftrag. Der Staat handelt dabei durch Verfügung — einen hoheitlichen Einzelakt, der Rechte und Pflichten festlegt und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein muss.
Verfahren und Fristen
Der Ablauf ist dreistufig: Einsprache oder Rekurs bei der verfügenden beziehungsweise der übergeordneten Stelle, danach Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht, schliesslich — sofern zulässig — Beschwerde an das Bundesgericht (Art. 82 ff. BGG). Auf Bundesebene richtet sich das Verfahren nach dem VwVG, in den Kantonen nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen. Entscheidend ist in allen Fällen die Frist: Sie beginnt mit der Eröffnung, beträgt meist dreissig Tage und lässt sich nicht erstrecken. Wer unsicher ist, sollte die Verfügung sofort prüfen lassen — nicht kurz vor Ablauf.
Rechtsschutz und Verfahrensgarantien
Die Bundesverfassung schützt die Betroffenen im Verfahren: Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV), Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht (Art. 29 Abs. 2 BV), Garantie des Zugangs zu einem Gericht (Art. 29a BV). Dazu kommen die Grundsätze staatlichen Handelns: gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit und Treu und Glauben (Art. 5 BV). Ein erheblicher Teil der erfolgreichen Beschwerden stützt sich nicht auf die materielle Frage, sondern auf Verfahrensfehler.
Öffentliches Beschaffungsrecht
Wer öffentliche Aufträge vergibt, ist an das Beschaffungsrecht gebunden: auf Bundesebene an das BöB, in den Kantonen an die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und die kantonalen Einführungserlasse. Wir prüfen für Anbieter die Ausschreibungsunterlagen und die Eignungs- und Zuschlagskriterien, rügen Mängel rechtzeitig und führen die Beschwerde gegen Ausschluss oder Zuschlag. Vergabestellen unterstützen wir beim Aufsetzen rechtssicherer Verfahren. Die Fristen sind hier besonders kurz; die aufschiebende Wirkung muss in der Regel eigens beantragt werden.
Verwaltungsrecht in der Ostschweiz
Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen gegenüber Gemeinden, kantonalen Ämtern und Bundesbehörden — von unseren Standorten in Wil SG, Teufen AR und Zürich aus, mit den kantonalen Eigenheiten von St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Zürich im Blick.
Ihre Ansprechpersonen.
Raphael Fisch
Kim Ana Wegmann
Häufige Fragen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Verfügung anzufechten?
Was bedeutet das rechtliche Gehör?
Wann kann ich einen Zuschlag im Submissionsverfahren anfechten?
Was kostet ein Verwaltungsverfahren?
Kann ich bis ans Bundesgericht gehen?
Hat die Behörde bei ihrem Entscheid freie Hand?
Weitere Fachgebiete.

Baurecht und Werkvertragsrecht
Vom Baugesuch bis zum Mangel am fertigen Werk — öffentliches und privates Baurecht aus einer Hand.Schul- und Bildungsrecht
Prüfungsrekurs, Sonderpädagogik, Disziplinarmassnahmen — für Eltern, Lernende und Schulträger.


