IP- und IT-Recht
Was ein Unternehmen ausmacht, steht selten in der Bilanz: der Name, die Software, das Rezept, die Kundenliste. Wir sichern diese Werte rechtlich ab und setzen sie durch, wenn sich jemand daran bedient.

Was wir für Sie tun.
Marken
Recherche, Anmeldung beim IGE und international, Überwachung sowie Widerspruch und Abwehr bei Verwechslungsgefahr.Urheberrecht
Rechte an Texten, Bildern, Fotografien, Musik und Software — Lizenzverträge, Rechteübertragung und Vorgehen bei unerlaubter Nutzung.Design und Patente
Schutz von Formgebung und technischen Erfindungen, Begleitung der Anmeldung und Zusammenarbeit mit Patentanwältinnen und Patentanwälten.Geschäftsgeheimnisse
Geheimhaltungsvereinbarungen, Konkurrenz- und Abwerbeverbote sowie Vorgehen beim Abfluss von Know-how.
IT- und Softwareverträge
Entwicklungs-, Wartungs-, SaaS- und Cloud-Verträge mit belastbaren Regelungen zu Rechten, Service-Levels und Ausstieg.Lauterkeitsrecht und Domains
Vorgehen gegen unlautere Werbung, Nachahmung und missbräuchliche Domainnamen — auch im Streitbeilegungsverfahren.Immaterialgüterrecht: Was überhaupt geschützt ist
Das Immaterialgüterrecht bündelt mehrere Schutzrechte mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Marke schützt ein Kennzeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen und entsteht mit der Eintragung (MSchG). Das Urheberrecht schützt Werke mit individuellem Charakter — Texte, Fotografien, Musik, aber auch Computerprogramme — und entsteht ohne jede Formalität mit der Schöpfung (URG). Das Designrecht schützt die Formgebung (DesG), das Patentrecht die technische Erfindung (PatG). Wo kein Schutzrecht greift, hilft manchmal das Lauterkeitsrecht: Das UWG verbietet die systematische Übernahme fremder Arbeitsergebnisse und den Verrat von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen (Art. 5 f. UWG).
Für die Praxis heisst das: Der erste Schritt ist selten die Anmeldung, sondern die Auslegeordnung. Was ist an Ihrem Geschäft tatsächlich schützenswert, womit erzielen Sie Ihren Vorsprung, und welches Recht passt dazu?
Marken anmelden und verteidigen
Vor der Anmeldung steht die Recherche: Ein Zeichen, das einer älteren Marke ähnlich ist und für gleichartige Waren verwendet wird, führt zu Widerspruch und im schlimmsten Fall zum Rebranding nach Jahren. Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit, melden national beim IGE und über das Madrider System international an, überwachen das Register und führen Widerspruchs- und Zivilverfahren — auf beiden Seiten.
Know-how und Mitarbeitende
Ein erheblicher Teil der Streitigkeiten betrifft nicht Registerrechte, sondern Wissen, das mit Personen das Unternehmen verlässt. Die Treuepflicht verbietet Angestellten die Verwertung von Geschäftsgeheimnissen (Art. 321a OR); nach Vertragsende braucht es dafür ein schriftliches, örtlich, zeitlich und sachlich begrenztes Konkurrenzverbot (Art. 340 ff. OR). Wir bauen diese Klauseln so, dass sie vor Gericht halten — überschiessende Verbote werden vom Richter herabgesetzt und nützen dann wenig.
IT-Verträge: die Punkte, die im Projekt zählen
Bei Entwicklungs-, Wartungs-, SaaS- und Cloud-Verträgen entscheiden wenige Klauseln über den Verlauf: Wem gehört der Quellcode, was passiert bei Insolvenz des Anbieters, wie sind Service-Levels und Reaktionszeiten definiert, wo liegen die Daten, und wie kommt man wieder heraus. Gerade die Exit-Regelung wird beim Abschluss regelmässig vergessen und beim Anbieterwechsel teuer. Wo personenbezogene Daten bearbeitet werden, gehört zusätzlich ein Auftragsbearbeitungsvertrag dazu.
IP- und IT-Recht für die Ostschweiz
Wir beraten KMU, Agenturen, Softwarehäuser und Einzelunternehmen aus Wil SG, Teufen AR und Zürich — von der ersten Markenrecherche bis zur Durchsetzung vor Gericht.
Ihre Ansprechpersonen.
Raphael Fisch
Häufige Fragen.
Wie schütze ich meinen Firmennamen?
Wie lange dauert ein Markenschutz?
Wem gehört die Software, die ich entwickeln liess?
Wie lange dauert der Urheberrechtsschutz?
Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?
Kann ich eine Domain zurückerhalten, die jemand anders registriert hat?
Weitere Fachgebiete.

Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge: Wir halten Ihrem Unternehmen den Rücken frei — pragmatisch und fundiert.
Vertragsrecht
Verträge, die halten, was sie versprechen — von der AGB-Prüfung bis zum Mustervertrag für Ihr Tagesgeschäft.


