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IP- und IT-Recht

Was ein Unternehmen ausmacht, steht selten in der Bilanz: der Name, die Software, das Rezept, die Kundenliste. Wir sichern diese Werte rechtlich ab und setzen sie durch, wenn sich jemand daran bedient.

Inhaberin und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam am Laptop in einem kleinen Büro

Was wir für Sie tun.

Marken

Recherche, Anmeldung beim IGE und international, Überwachung sowie Widerspruch und Abwehr bei Verwechslungsgefahr.

Urheberrecht

Rechte an Texten, Bildern, Fotografien, Musik und Software — Lizenzverträge, Rechteübertragung und Vorgehen bei unerlaubter Nutzung.

Design und Patente

Schutz von Formgebung und technischen Erfindungen, Begleitung der Anmeldung und Zusammenarbeit mit Patentanwältinnen und Patentanwälten.

Geschäftsgeheimnisse

Geheimhaltungsvereinbarungen, Konkurrenz- und Abwerbeverbote sowie Vorgehen beim Abfluss von Know-how.
Händedruck über einen Konferenztisch, Unterlagen davor

IT- und Softwareverträge

Entwicklungs-, Wartungs-, SaaS- und Cloud-Verträge mit belastbaren Regelungen zu Rechten, Service-Levels und Ausstieg.

Lauterkeitsrecht und Domains

Vorgehen gegen unlautere Werbung, Nachahmung und missbräuchliche Domainnamen — auch im Streitbeilegungsverfahren.

Immaterialgüterrecht: Was überhaupt geschützt ist

Das Immaterialgüterrecht bündelt mehrere Schutzrechte mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Marke schützt ein Kennzeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen und entsteht mit der Eintragung (MSchG). Das Urheberrecht schützt Werke mit individuellem Charakter — Texte, Fotografien, Musik, aber auch Computerprogramme — und entsteht ohne jede Formalität mit der Schöpfung (URG). Das Designrecht schützt die Formgebung (DesG), das Patentrecht die technische Erfindung (PatG). Wo kein Schutzrecht greift, hilft manchmal das Lauterkeitsrecht: Das UWG verbietet die systematische Übernahme fremder Arbeitsergebnisse und den Verrat von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen (Art. 5 f. UWG).

Für die Praxis heisst das: Der erste Schritt ist selten die Anmeldung, sondern die Auslegeordnung. Was ist an Ihrem Geschäft tatsächlich schützenswert, womit erzielen Sie Ihren Vorsprung, und welches Recht passt dazu?

Marken anmelden und verteidigen

Vor der Anmeldung steht die Recherche: Ein Zeichen, das einer älteren Marke ähnlich ist und für gleichartige Waren verwendet wird, führt zu Widerspruch und im schlimmsten Fall zum Rebranding nach Jahren. Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit, melden national beim IGE und über das Madrider System international an, überwachen das Register und führen Widerspruchs- und Zivilverfahren — auf beiden Seiten.

Know-how und Mitarbeitende

Ein erheblicher Teil der Streitigkeiten betrifft nicht Registerrechte, sondern Wissen, das mit Personen das Unternehmen verlässt. Die Treuepflicht verbietet Angestellten die Verwertung von Geschäftsgeheimnissen (Art. 321a OR); nach Vertragsende braucht es dafür ein schriftliches, örtlich, zeitlich und sachlich begrenztes Konkurrenzverbot (Art. 340 ff. OR). Wir bauen diese Klauseln so, dass sie vor Gericht halten — überschiessende Verbote werden vom Richter herabgesetzt und nützen dann wenig.

IT-Verträge: die Punkte, die im Projekt zählen

Bei Entwicklungs-, Wartungs-, SaaS- und Cloud-Verträgen entscheiden wenige Klauseln über den Verlauf: Wem gehört der Quellcode, was passiert bei Insolvenz des Anbieters, wie sind Service-Levels und Reaktionszeiten definiert, wo liegen die Daten, und wie kommt man wieder heraus. Gerade die Exit-Regelung wird beim Abschluss regelmässig vergessen und beim Anbieterwechsel teuer. Wo personenbezogene Daten bearbeitet werden, gehört zusätzlich ein Auftragsbearbeitungsvertrag dazu.

IP- und IT-Recht für die Ostschweiz

Wir beraten KMU, Agenturen, Softwarehäuser und Einzelunternehmen aus Wil SG, Teufen AR und Zürich — von der ersten Markenrecherche bis zur Durchsetzung vor Gericht.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Raphael Fisch

Raphael Fisch

Partner · MLaw & BA phil. — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Wayne Hess

Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Häufige Fragen.

Wie schütze ich meinen Firmennamen?
Der Eintrag im Handelsregister schützt die Firma, aber nur begrenzt. Wer den Namen auch als Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen absichern will, meldet ihn als Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum an. Vor der Anmeldung lohnt sich eine Recherche nach älteren Zeichen.
Wie lange dauert ein Markenschutz?
Eine Schweizer Marke ist ab Hinterlegung zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden (Art. 10 MSchG). Wird sie fünf Jahre lang nicht gebraucht, kann sich jedermann auf den Nichtgebrauch berufen — der Schutz lebt vom tatsächlichen Einsatz.
Wem gehört die Software, die ich entwickeln liess?
Das kommt auf den Vertrag an. Bei Angestellten stehen die Rechte an Computerprogrammen, die in Erfüllung der Arbeitspflicht geschaffen wurden, dem Arbeitgeber zu (Art. 17 URG). Bei externen Dienstleistern gilt das nicht automatisch: Ohne ausdrückliche Rechteübertragung bleibt das Urheberrecht bei der Entwicklerin.
Wie lange dauert der Urheberrechtsschutz?
In der Regel bis siebzig Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers, bei Computerprogrammen fünfzig Jahre (Art. 29 f. URG). Der Schutz entsteht ohne Registrierung, allein durch die Schöpfung des Werks — dokumentiert werden sollte trotzdem, wer wann was geschaffen hat.
Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?
Nicht unbesehen unterschreiben, aber auch nicht ignorieren. Vorformulierte Unterlassungserklärungen gehen oft weiter als der Anspruch und enthalten Konventionalstrafen. Wir prüfen, ob die geltend gemachte Verletzung überhaupt besteht, und antworten fristgerecht mit einer angepassten Erklärung oder mit einer Zurückweisung.
Kann ich eine Domain zurückerhalten, die jemand anders registriert hat?
Wenn die Domain ein älteres Kennzeichenrecht verletzt oder gegen das Lauterkeitsrecht verstösst, ja. Für .ch- und .li-Domains steht ein eigenes Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung, das schneller und günstiger ist als ein Prozess. Sonst bleibt der Weg über das Zivilgericht.

Weitere Fachgebiete.