Strafrecht
Im Strafrecht steht viel auf dem Spiel. Ob als beschuldigte Person oder als Opfer — wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Engagiert, diskret und mit der nötigen Erfahrung.
Wir führen keinen Pikettdienst. Bei Verhaftung oder Hausdurchsuchung ausserhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Pikettanwalt oder die Pikettanwältin des St. Galler Anwaltsverbands: Pikettanwälte SGAV

Was wir für Sie tun.

Strafverteidigung
Verteidigung vom ersten polizeilichen Kontakt bis zum Urteil — vor allen Instanzen.
Einsprache gegen Strafbefehl
Prüfung von Strafbefehlen und fristgerechte Einsprache innert 10 Tagen (Art. 354 StPO).
Opfervertretung
Vertretung von Opfern und Angehörigen im Strafverfahren, einschliesslich Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung bei Vermögensdelikten wie Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Konkursdelikten.
Strafanzeigen
Erstattung und Begleitung von Strafanzeigen und Strafanträgen — sorgfältig vorbereitet und begründet.Strafverteidigung von der ersten Stunde an
Ein Strafverfahren beginnt selten mit der Gerichtsverhandlung — meistens beginnt es mit einer Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder einer polizeilichen Einvernahme. Was in diesen ersten Stunden gesagt oder unterschrieben wird, prägt das ganze Verfahren. Als beschuldigte Person haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern (Art. 113 StPO), und Sie dürfen von Beginn an eine Verteidigung beiziehen (Art. 159 StPO). Wir sind kurzfristig erreichbar, beraten Sie vor der ersten Einvernahme und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren — von der Untersuchung über die Hauptverhandlung bis zu Rechtsmitteln vor kantonalen Instanzen und Bundesgericht.
Strafbefehl: kurze Frist, grosse Wirkung
Viele Verfahren werden heute per Strafbefehl erledigt (Art. 352 ff. StPO). Was harmlos aussieht, ist ein Urteil: Ohne Einsprache innert 10 Tagen (Art. 354 StPO) wird der Strafbefehl rechtskräftig — mit Eintrag im Strafregister und allen Folgen. Wir prüfen Strafbefehle kurzfristig und erheben, wo es angezeigt ist, fristgerecht Einsprache.
Amtliche Verteidigung
In schweren Fällen ist eine Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben (Art. 130 StPO). Wer die Kosten einer Verteidigung nicht tragen kann, hat unter den Voraussetzungen von Art. 132 StPO Anspruch auf eine amtliche Verteidigung. Wir klären die Voraussetzungen mit Ihnen und übernehmen amtliche Mandate.
Opfervertretung
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht eine Vertretung, die zuhört und zugleich konsequent handelt. Wir vertreten Opfer und ihre Angehörigen im Strafverfahren, machen Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche adhäsionsweise geltend (Art. 122 ff. StPO) und achten darauf, dass Ihre Verfahrensrechte — etwa Schutzmassnahmen bei Einvernahmen — gewahrt bleiben. Bei Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes koordinieren wir zudem die Ansprüche auf Opferhilfe.
Wirtschaftsstrafrecht
Vorwürfe wie Betrug (Art. 146 StGB), Veruntreuung (Art. 138 StGB), ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) oder Konkursdelikte treffen häufig Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte. Solche Verfahren sind aktenintensiv und verlangen neben strafrechtlichem auch wirtschaftliches Verständnis. Wir verteidigen in Wirtschaftsstrafverfahren, begleiten Einvernahmen und Hausdurchsuchungen und behalten die Nebenwirkungen im Blick — vom Reputationsschutz bis zu aufsichts- und gesellschaftsrechtlichen Folgen.
Vor Ort in der Ostschweiz und in Zürich
Wir vertreten Sie vor den Strafbehörden und Gerichten der Ostschweiz und darüber hinaus. Unsere Standorte in Wil SG (Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG sind gut erreichbar — und im Strafrecht zählt Erreichbarkeit: Melden Sie sich früh, bevor Sie Aussagen machen oder Fristen verstreichen.




