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Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragen können existenziell sein. Ob Kündigung, ausstehender Lohn oder Arbeitsvertrag — wir klären Ihre Ansprüche und setzen sie durch.

Frau prüft im Homeoffice ihren Arbeitsvertrag

Was wir für Sie tun.

Kündigung und Kündigungsschutz

Beratung und Vertretung bei ordentlichen und fristlosen Kündigungen, einschliesslich Sperrfristen und missbräuchlicher Kündigung.

Arbeitsverträge

Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Aufhebungsvereinbarungen.

Lohnforderungen

Durchsetzung von ausstehenden Löhnen, Überstunden- und Bonusansprüchen.

Arbeitszeugnisse

Prüfung und Durchsetzung von wahrheitsgemässen und wohlwollenden Arbeitszeugnissen (Art. 330a OR).

Konkurrenzverbote

Beurteilung der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Konkurrenzverboten (Art. 340 ff. OR) — auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Das Arbeitsverhältnis ist in Art. 319 ff. OR geregelt und betrifft beide Seiten unmittelbar: Für Arbeitnehmende geht es oft um die wirtschaftliche Existenz, für Arbeitgeber um Verantwortung, Planbarkeit und Risiken. Wir beraten und vertreten beide Seiten — Arbeitnehmende ebenso wie KMU und deren Führungskräfte. Diese Doppelperspektive schärft den Blick für das, was vor der Schlichtungsbehörde und vor Gericht tatsächlich trägt.

Kündigung: Fristen, Sperrfristen, Missbrauch

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen nach der Probezeit einen bis drei Monate, abhängig vom Dienstjahr (Art. 335c OR). Während Krankheit, nach Unfall, während Schwangerschaft und in weiteren Situationen gelten Sperrfristen: Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig (Art. 336c OR). Missbräuchlich ist eine Kündigung unter anderem, wenn sie wegen einer persönlichen Eigenschaft oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt (Art. 336 OR); sie bleibt zwar gültig, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen auslösen (Art. 336a OR). Bei der fristlosen Kündigung (Art. 337 OR) entscheidet der wichtige Grund — und bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung schuldet der Arbeitgeber Lohnersatz und allenfalls eine Entschädigung (Art. 337c OR). Weil im Kündigungsrecht kurze Fristen gelten, lohnt sich eine rasche Prüfung.

Lohn, Überstunden und Bonus

Wir setzen ausstehende Lohnzahlungen durch, klären Überstunden- und Überzeitansprüche (Art. 321c OR) und beurteilen, ob ein Bonus Gratifikation oder Lohnbestandteil ist — eine Abgrenzung mit erheblichen finanziellen Folgen.

Arbeitszeugnis

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis (Art. 330a OR). Wir prüfen Formulierungen, erkennen unzulässige Codierungen und setzen Berichtigungen durch — oder unterstützen Arbeitgeber beim rechtssicheren Formulieren.

Verträge und Konkurrenzverbote

Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge, Reglemente und Aufhebungsvereinbarungen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Konkurrenzverbote: Sie sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt sind (Art. 340 ff. OR).

Verfahren und Kosten

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten beginnen in der Regel vor der Schlichtungsbehörde. Bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 werden im Prozess keine Gerichtskosten gesprochen (Art. 114 lit. c ZPO), und es gilt das vereinfachte Verfahren (Art. 243 ZPO). Das senkt die Hürde, berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Wir vertreten Sie an unseren Standorten in Wil SG (Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG — und vor den Schlichtungsbehörden und Gerichten der Ostschweiz.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Wayne Hess

Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Evelyne Gähler

Evelyne Gähler

lic. iur. — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Porträt von Livia Danton

Livia Danton

Partnerin · MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Häufige Fragen.

Wurde mir missbräuchlich gekündigt?
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie etwa wegen einer persönlichen Eigenschaft, der Ausübung verfassungsmässiger Rechte oder einer Gewerkschaftszugehörigkeit ausgesprochen wird (Art. 336 OR). Die missbräuchliche Kündigung bleibt gültig, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen auslösen (Art. 336a OR). Wichtig: Sie müssen bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Nach der Probezeit betragen die gesetzlichen Kündigungsfristen einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf ein Monatsende (Art. 335c OR). Vertraglich können abweichende Fristen vereinbart sein. Wir prüfen Ihren Vertrag und beraten Sie.
Darf mir während einer Krankheit gekündigt werden?
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber während einer unverschuldeten Krankheit oder nach einem Unfall für eine bestimmte Sperrfrist nicht kündigen — 30 Tage im ersten, 90 Tage im zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr (Art. 336c OR). Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig. Wir prüfen, ob die Sperrfrist eingehalten wurde.
Was gilt bei einer fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (Art. 337 OR). Erfolgt sie ungerechtfertigt, schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Vertragsende sowie allenfalls eine Entschädigung (Art. 337c OR). Lassen Sie eine fristlose Kündigung rasch prüfen.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, Sie können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht (Art. 330a OR). Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein. Ist Ihr Zeugnis unvollständig oder ungerechtfertigt negativ, setzen wir eine Berichtigung durch.
Was kostet die Beratung im Arbeitsrecht?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, das Vorgehen und die zu erwartenden Kosten. Sie erhalten eine transparente Offerte, bevor Aufwände entstehen. Der Aufwand richtet sich nach Umfang und Komplexität des Falls.

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