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Von Deutschland in die Schweiz ziehen

Mit dem Umzug über die Grenze wechselt mehr als die Adresse: Ihr Güterstand, Ihr Erbrecht, Ihre Steuerpflicht und die Regeln für Arbeit, Miete und Wohneigentum folgen ab dem ersten Tag schweizerischem Recht. Wir zeigen Ihnen, was Sie vor dem Umzug und in den ersten Monaten danach regeln sollten, damit deutsche Vorsorge und schweizerische Wirklichkeit zusammenpassen.

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  • Wil, Teufen und Zürich
Junges Paar mit Unterlagen und Schlüssel in der neuen, noch leeren Wohnung

Erstgespräch anfragen

Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages, auf Wunsch per Video, wenn Sie noch in Deutschland sind. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und nennen Ihnen den Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.

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Passt zu Ihnen, wenn …

Sie treten eine Stelle in der Schweiz an

Arbeitsvertrag, Aufenthaltsbewilligung, Wohnung, Krankenkasse, Quellensteuer: Sie möchten wissen, was im Vertrag stehen sollte und was in den ersten Wochen zu erledigen ist.

Sie kommen mit Familie und Vermögen

Sie sind verheiratet, haben Kinder, ein Testament oder Immobilien in Deutschland. Sie wollen wissen, was davon in der Schweiz weitergilt und was neu zu regeln ist.

Sie bringen Ihr Unternehmen mit

Sie führen eine GmbH oder sind selbständig und wollen in der Schweiz gründen, eine Niederlassung eröffnen oder den Sitz verlegen, ohne in Deutschland eine Betriebsstätte zurückzulassen.

Was Sie bei uns erwartet.

Anwaltskanzlei und Notariat im Haus

Ehevertrag, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag und Gesellschaftsgründung beurkunden wir selbst. Sie haben eine Ansprechperson für Beratung und Urkunde.

Schnittstelle zum deutschen Recht

Wir beraten im schweizerischen Recht und kennen die Punkte, an denen deutsche Regelungen weiterwirken: Güterstand, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Wegzugsbesteuerung. Wo nötig arbeiten wir mit Ihrer deutschen Steuerberatung oder Kanzlei zusammen.

Nahe an der Grenze, nahe an Zürich

Unsere Standorte in Wil, Teufen und Zürich liegen zwischen Bodensee und Zürichsee. Termine sind vor Ort oder per Video möglich, auch bevor Sie umgezogen sind.

Was sich mit dem Wohnsitz ändert

Deutschland und die Schweiz sind sich sprachlich nah und rechtlich verschieden. Der entscheidende Anknüpfungspunkt ist der Wohnsitz: Sobald Sie in der Schweiz gemeldet sind und hier leben, gelten für Ehe, Erbrecht, Steuern, Arbeit und Wohnen die schweizerischen Regeln, in einzelnen Bereichen rückwirkend. Vieles, was Sie in Deutschland geordnet hatten, bleibt formell gültig, wirkt aber anders. Deshalb lohnt es sich, den Umzug rechtlich vorzubereiten, nicht erst aufzuräumen.

Ankommen: Bewilligung, Krankenkasse, Alltag

Als deutsche Staatsangehörige haben Sie nach dem Freizügigkeitsabkommen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Mit Arbeitsvertrag erhalten Sie die Bewilligung B, ohne Erwerbstätigkeit ebenfalls, wenn Sie über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgt innert 14 Tagen nach der Einreise und vor Stellenantritt. Innert drei Monaten schliessen Sie die obligatorische Grundversicherung ab; sie gilt rückwirkend ab Einreise. Den Führerschein tauschen Sie innert zwölf Monaten um, das Fahrzeug führen Sie als Übersiedlungsgut ein. Nach fünf Jahren steht deutschen Staatsangehörigen in der Regel die Niederlassungsbewilligung C zu.

Arbeiten: Der schweizerische Arbeitsvertrag

Das schweizerische Arbeitsrecht ist liberaler als das deutsche. Nach einer Probezeit von höchstens drei Monaten gelten Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten, je nach Dienstjahr; eine Begründung ist nicht erforderlich, ein Kündigungsschutz wie nach deutschem Kündigungsschutzgesetz existiert nicht. Nur missbräuchliche Kündigungen und Kündigungen zur Unzeit, etwa bei Krankheit, sind sanktioniert. Gesetzlich geregelt sind dagegen Ferien, Überstunden, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die berufliche Vorsorge in der Pensionskasse. Konkurrenzverbote sind zulässig, aber örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt. Wir prüfen Ihren Vertragsentwurf vor der Unterschrift und klären, wie Ihre deutschen Rentenanwartschaften und die Kündigung Ihres deutschen Arbeitsverhältnisses zusammenspielen.

Wohnen: Mieten oder kaufen

Der schweizerische Mietvertrag kennt eine Kaution von höchstens drei Monatsmieten, die auf einem Sperrkonto liegt, Kündigungsfristen von mindestens drei Monaten auf ortsübliche Termine und die Möglichkeit, einen überhöhten Anfangsmietzins innert 30 Tagen anzufechten. Wer vorzeitig ausziehen will, muss einen zumutbaren Nachmieter stellen.

Beim Kauf gilt: Solange Sie noch in Deutschland wohnen, unterstehen Sie der Lex Koller und brauchen für die meisten Erwerbe eine Bewilligung. Sobald Ihr rechtmässiger und tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz liegt, können Sie als EU-Staatsangehörige frei kaufen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet, das Eigentum geht mit dem Grundbucheintrag über. Banken finanzieren in der Regel bis 80 Prozent des Kaufpreises und verlangen eine Tragbarkeitsrechnung; Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben können für selbstgenutztes Wohneigentum vorbezogen werden. Wir prüfen und verhandeln den Kaufvertrag, klären Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte und begleiten Sie bis zur Beurkundung.

Ehe und Familie: Der Güterstand wechselt mit

Für verheiratete Paare hat der Umzug eine Folge, die kaum jemand kennt: Ohne Ehevertrag untersteht der Güterstand dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten wohnen. Mit dem Wohnsitzwechsel gilt statt der deutschen Zugewinngemeinschaft die schweizerische Errungenschaftsbeteiligung, und zwar rückwirkend auf den Tag der Heirat. Das verändert, was bei Scheidung oder Tod aufgeteilt wird, etwa bei Erbschaften, Schenkungen und Wertsteigerungen von Eigengut. Aus deutscher Sicht kann zugleich weiterhin deutsches Recht massgebend sein. Wir empfehlen eine ausdrückliche Rechtswahl im Ehevertrag, den wir im Haus beurkunden. Dort regeln wir auch, was mit Wohneigentum, Unternehmen und Vorschlag geschehen soll. Für Konkubinatspaare gilt: Die Schweiz kennt keine gesetzliche Absicherung, alles muss vertraglich geregelt werden.

Kinder, die mit umziehen, unterstehen für Sorgerecht, Unterhalt und Schulpflicht dem Recht ihres neuen Wohnsitzes. Bei getrennt lebenden Eltern ist der Umzug eines Kindes über die Grenze bewilligungsbedürftig; wir klären das vorher.

Erbrecht: Ihr Testament wirkt anders

Für den Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz sind grundsätzlich schweizerische Behörden und schweizerisches Recht zuständig, auch aus Sicht der Europäischen Erbrechtsverordnung. Ein in Deutschland errichtetes Testament bleibt in der Form gültig, sein Inhalt wird aber nach schweizerischem Recht ausgelegt. Das betrifft die Pflichtteile, die in der Schweiz seit 2023 für Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils betragen, die Ausgleichung von Zuwendungen und vor allem das gemeinschaftliche Testament: Das Berliner Testament, in Deutschland verbreitet, entfaltet in der Schweiz nicht zwingend dieselbe Bindungswirkung.

Als deutsche Staatsangehörige können Sie Ihren Nachlass durch Rechtswahl dem deutschen Recht unterstellen; die Schweiz und Deutschland anerkennen diese Wahl. Ob das sinnvoll ist, hängt von Familie, Vermögen und Lage der Immobilien ab. Häufig ist die bessere Lösung ein schweizerischer Erbvertrag, der die Ehegatten bindet und die Kinder auf den Pflichtteil setzt. Wir prüfen Ihre bestehenden Verfügungen und erstellen eine Regelung, die in beiden Ländern trägt.

Steuern: Zwei Systeme, eine Planung

Mit der Abmeldung in Deutschland endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht dort; Einkünfte aus deutschen Quellen wie Mieten, Renten oder Betriebsstätten bleiben in Deutschland steuerbar. In der Schweiz wird der Lohn bei Bewilligung B an der Quelle besteuert, ab 120'000 Franken Bruttolohn oder auf Antrag ordentlich veranlagt. Vermögen wird kantonal besteuert, Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei.

Bei der Erbschaftsteuer bleibt Deutschland nach dem Wegzug bis zu fünf Jahre zuständig, länger, wenn Sie in Deutschland eine Wohnstätte behalten; deutsche Immobilien werden immer in Deutschland besteuert. In St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich sind Ehegatten und Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Wer wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hält, muss zudem die deutsche Wegzugsbesteuerung einplanen. Wir beraten im schweizerischen Recht und stimmen die Planung mit Ihrer deutschen Steuerberatung ab.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Eine deutsche Vorsorgevollmacht bleibt grundsätzlich gültig, ist in der Schweiz aber wenig bekannt und führt in der Praxis zu Rückfragen. Der schweizerische Vorsorgeauftrag bestimmt, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie urteilsunfähig werden; die KESB prüft ihn und setzt ihn in Kraft. Ohne Vorsorgeauftrag ordnet die KESB eine Beistandschaft an, denn das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten deckt nur den Alltag. Wir beurkunden Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung im Haus und stimmen sie mit Testament oder Erbvertrag ab.

Unternehmen: Gründen, verlegen, Niederlassung

Wer sein Geschäft mitbringt, hat drei Wege: Neugründung einer schweizerischen GmbH oder AG mit Übertragung des Betriebs, Eröffnung einer Zweigniederlassung der deutschen Gesellschaft oder die grenzüberschreitende Sitzverlegung, die möglich, aber aufwendig ist. Die Gründung erfordert eine öffentliche Beurkundung und mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz; nach dem Umzug erfüllen Sie diese Voraussetzung selbst. In Deutschland sind Betriebsstätte, Wegzugsbesteuerung und die Abwicklung der bisherigen Gesellschaft zu klären. Wir gründen und beurkunden im Haus, gestalten Statuten und Aktionärbindungsvertrag und arbeiten mit Ihrer Steuerberatung auf beiden Seiten der Grenze zusammen.

Wie wir vorgehen

Im Erstgespräch, gerne per Video, wenn Sie noch in Deutschland sind, erstellen wir eine Auslegeordnung: Was gilt weiter, was ist neu zu regeln, in welcher Reihenfolge, und was kostet es. Danach erhalten Sie Entwürfe für Ehevertrag, Erbvertrag oder Vorsorgeauftrag, die wir besprechen und im Haus beurkunden. Für Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Kaufvertrag prüfen wir den Text, bevor Sie unterschreiben.

Was Sie beim Zuzug klären sollten

  1. Aufenthaltsbewilligung: Anmeldung bei der Wohngemeinde innert 14 Tagen nach Einreise und vor Stellenantritt
  2. Krankenversicherung: Grundversicherung nach KVG innert drei Monaten abschliessen, Austritt aus der deutschen Kasse
  3. Arbeitsvertrag: Probezeit, Kündigungsfristen, Überstunden, Pensionskasse und Konkurrenzverbot prüfen lassen
  4. Wohnen: Mietvertrag mit Kaution und Kündigungsterminen verstehen, oder Kauf vorbereiten (Lex Koller, Finanzierung, Beurkundung)
  5. Güterstand: Der Wohnsitzwechsel führt zur Errungenschaftsbeteiligung, rückwirkend auf die Heirat. Ehevertrag oder Rechtswahl prüfen
  6. Testament und Erbvertrag: Deutsche Verfügungen auf schweizerisches Erbrecht abstimmen, Rechtswahl überlegen
  7. Erbschaftsteuer: Deutschland bleibt nach dem Wegzug bis zu fünf Jahre zuständig; Schenkungen zeitlich planen
  8. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach schweizerischem Recht errichten
  9. Unternehmen: Gründung oder Niederlassung in der Schweiz, Betriebsstätte und Wegzugsbesteuerung in Deutschland klären
  10. Steuern: Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung, Wegzugsmeldung in Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen
  11. Alltag: Führerschein innert zwölf Monaten umschreiben, Fahrzeug einführen, Bankkonto, Vorsorgeguthaben

So geht es weiter.

  1. Anfrage — per Formular, Telefon oder E-Mail.
  2. Erstgespräch — wir klären Ausgangslage, Vorgehen und Kosten.
  3. Mandat — wir führen es zielgerichtet und wirksam nach Ihren Interessen und halten Sie auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Raphael Fisch

Raphael Fisch

Partner · MLaw & BA phil. — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Wayne Hess

Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Häufige Fragen.

Brauche ich als Deutsche oder Deutscher eine Bewilligung, um in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten?
Ja, aber Sie haben nach dem Freizügigkeitsabkommen einen Anspruch darauf. Mit einem Arbeitsvertrag erhalten Sie eine Aufenthaltsbewilligung B, ohne Erwerbstätigkeit bei ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung ebenfalls. Sie melden sich innert 14 Tagen nach der Einreise und vor dem Stellenantritt bei der Wohngemeinde an. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt erhalten deutsche Staatsangehörige in der Regel die Niederlassungsbewilligung C.
Darf ich in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung kaufen?
Sobald Sie Ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, gelten Sie nicht mehr als Person im Ausland und können als deutsche Staatsangehörige ohne Bewilligung kaufen, auch Ferienwohnungen und Renditeobjekte. Solange Sie noch in Deutschland wohnen, unterstehen Sie der Lex Koller und brauchen für die meisten Käufe eine Bewilligung. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet; die Eigentumsübertragung erfolgt mit dem Grundbucheintrag. Wir prüfen und verhandeln den Vertrag, begleiten Finanzierung und Beurkundung.
Was ändert sich für unseren Güterstand, wenn wir in die Schweiz ziehen?
Ohne Ehevertrag untersteht Ihr Güterstand dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten wohnen. Mit dem Umzug wechselt er von der deutschen Zugewinngemeinschaft zur schweizerischen Errungenschaftsbeteiligung, und zwar rückwirkend auf den Tag der Heirat. Aus deutscher Sicht kann weiterhin deutsches Recht gelten. Eine ausdrückliche Rechtswahl im Ehevertrag schafft Klarheit; darin regeln wir auch, was bei Tod oder Scheidung mit Vorschlag, Wohneigentum und Unternehmen geschieht.
Gilt mein deutsches Testament in der Schweiz weiter?
In der Form ja. Der Inhalt wird aber nach dem Recht Ihres letzten Wohnsitzes beurteilt, also nach schweizerischem Erbrecht, sofern Sie nichts anderes wählen. Pflichtteile, Ausgleichung und die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament) sind in der Schweiz anders geregelt. Sie können als deutsche Staatsangehörige deutsches Erbrecht wählen; Deutschland und die Schweiz anerkennen diese Wahl. Wir prüfen Ihre Verfügungen und ersetzen sie bei Bedarf durch ein Testament oder einen Erbvertrag, der in beiden Ländern trägt.
Zahlen meine Erben in der Schweiz Erbschaftssteuer?
In den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich sind Ehegatten und Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Deutschland bleibt jedoch nach dem Wegzug bis zu fünf Jahre lang erbschaftsteuerlich zuständig, länger, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung behalten. In Deutschland gelegene Immobilien werden dort immer besteuert. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wer worauf zugreift. Wir planen Schenkungen und Nachlass so, dass beide Ordnungen berücksichtigt sind.
Wie wird mein Lohn in der Schweiz besteuert?
Mit Aufenthaltsbewilligung B wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Ab einem Bruttolohn von 120'000 Franken oder auf Antrag erfolgt eine ordentliche Veranlagung mit Abzügen, etwa für Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe oder Kinderbetreuung. In Deutschland endet die unbeschränkte Steuerpflicht mit der Abmeldung; deutsche Einkünfte wie Mieten oder Renten bleiben dort steuerbar. Für die Details arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
Was ist beim schweizerischen Arbeitsvertrag anders als in Deutschland?
Der Kündigungsschutz ist schwächer: Nach der Probezeit von höchstens drei Monaten gelten Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten, eine Begründung ist nicht nötig, nur missbräuchliche Kündigungen sind sanktioniert. Dafür sind Überstunden, Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die Pensionskasse gesetzlich geregelt. Konkurrenzverbote sind zulässig, aber begrenzt. Wir prüfen den Vertragsentwurf vor der Unterschrift.
Bleibt meine deutsche Vorsorgevollmacht gültig?
Grundsätzlich ja, aber Banken, Ärztinnen und Behörden in der Schweiz kennen das Dokument nicht und verlangen oft Klärungen. Der schweizerische Vorsorgeauftrag wird im Fall der Urteilsunfähigkeit von der KESB geprüft und in Kraft gesetzt; ohne ihn setzt die KESB eine Beistandschaft ein, weil das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten nur den Alltag deckt. Wir errichten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung neu und stimmen sie auf Ihre bestehenden Dokumente ab.
Kann ich meine deutsche GmbH in die Schweiz mitnehmen?
Eine grenzüberschreitende Sitzverlegung ist möglich, aber aufwendig. Meist ist es einfacher, in der Schweiz eine GmbH oder AG zu gründen und das Geschäft zu übertragen oder eine Zweigniederlassung zu eröffnen. Zu klären sind dabei die Betriebsstätte in Deutschland, die deutsche Wegzugsbesteuerung auf wesentliche Beteiligungen und die Anforderung, dass eine zeichnungsberechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz hat. Wir gründen und beurkunden im Haus und stimmen die Struktur mit Ihrer Steuerberatung ab.

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