Von Deutschland in die Schweiz ziehen
Mit dem Umzug über die Grenze wechselt mehr als die Adresse: Ihr Güterstand, Ihr Erbrecht, Ihre Steuerpflicht und die Regeln für Arbeit, Miete und Wohneigentum folgen ab dem ersten Tag schweizerischem Recht. Wir zeigen Ihnen, was Sie vor dem Umzug und in den ersten Monaten danach regeln sollten, damit deutsche Vorsorge und schweizerische Wirklichkeit zusammenpassen.
- Anwaltskanzlei und Notariat
- Fachanwalt SAV Erbrecht
- Wil, Teufen und Zürich

Erstgespräch anfragen
Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages, auf Wunsch per Video, wenn Sie noch in Deutschland sind. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und nennen Ihnen den Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.
Passt zu Ihnen, wenn …
Sie treten eine Stelle in der Schweiz an
Arbeitsvertrag, Aufenthaltsbewilligung, Wohnung, Krankenkasse, Quellensteuer: Sie möchten wissen, was im Vertrag stehen sollte und was in den ersten Wochen zu erledigen ist.Sie kommen mit Familie und Vermögen
Sie sind verheiratet, haben Kinder, ein Testament oder Immobilien in Deutschland. Sie wollen wissen, was davon in der Schweiz weitergilt und was neu zu regeln ist.Sie bringen Ihr Unternehmen mit
Sie führen eine GmbH oder sind selbständig und wollen in der Schweiz gründen, eine Niederlassung eröffnen oder den Sitz verlegen, ohne in Deutschland eine Betriebsstätte zurückzulassen.Was Sie bei uns erwartet.
Anwaltskanzlei und Notariat im Haus
Ehevertrag, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag und Gesellschaftsgründung beurkunden wir selbst. Sie haben eine Ansprechperson für Beratung und Urkunde.Schnittstelle zum deutschen Recht
Wir beraten im schweizerischen Recht und kennen die Punkte, an denen deutsche Regelungen weiterwirken: Güterstand, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Wegzugsbesteuerung. Wo nötig arbeiten wir mit Ihrer deutschen Steuerberatung oder Kanzlei zusammen.Nahe an der Grenze, nahe an Zürich
Unsere Standorte in Wil, Teufen und Zürich liegen zwischen Bodensee und Zürichsee. Termine sind vor Ort oder per Video möglich, auch bevor Sie umgezogen sind.Was sich mit dem Wohnsitz ändert
Deutschland und die Schweiz sind sich sprachlich nah und rechtlich verschieden. Der entscheidende Anknüpfungspunkt ist der Wohnsitz: Sobald Sie in der Schweiz gemeldet sind und hier leben, gelten für Ehe, Erbrecht, Steuern, Arbeit und Wohnen die schweizerischen Regeln, in einzelnen Bereichen rückwirkend. Vieles, was Sie in Deutschland geordnet hatten, bleibt formell gültig, wirkt aber anders. Deshalb lohnt es sich, den Umzug rechtlich vorzubereiten, nicht erst aufzuräumen.
Ankommen: Bewilligung, Krankenkasse, Alltag
Als deutsche Staatsangehörige haben Sie nach dem Freizügigkeitsabkommen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Mit Arbeitsvertrag erhalten Sie die Bewilligung B, ohne Erwerbstätigkeit ebenfalls, wenn Sie über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgt innert 14 Tagen nach der Einreise und vor Stellenantritt. Innert drei Monaten schliessen Sie die obligatorische Grundversicherung ab; sie gilt rückwirkend ab Einreise. Den Führerschein tauschen Sie innert zwölf Monaten um, das Fahrzeug führen Sie als Übersiedlungsgut ein. Nach fünf Jahren steht deutschen Staatsangehörigen in der Regel die Niederlassungsbewilligung C zu.
Arbeiten: Der schweizerische Arbeitsvertrag
Das schweizerische Arbeitsrecht ist liberaler als das deutsche. Nach einer Probezeit von höchstens drei Monaten gelten Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten, je nach Dienstjahr; eine Begründung ist nicht erforderlich, ein Kündigungsschutz wie nach deutschem Kündigungsschutzgesetz existiert nicht. Nur missbräuchliche Kündigungen und Kündigungen zur Unzeit, etwa bei Krankheit, sind sanktioniert. Gesetzlich geregelt sind dagegen Ferien, Überstunden, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die berufliche Vorsorge in der Pensionskasse. Konkurrenzverbote sind zulässig, aber örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt. Wir prüfen Ihren Vertragsentwurf vor der Unterschrift und klären, wie Ihre deutschen Rentenanwartschaften und die Kündigung Ihres deutschen Arbeitsverhältnisses zusammenspielen.
Wohnen: Mieten oder kaufen
Der schweizerische Mietvertrag kennt eine Kaution von höchstens drei Monatsmieten, die auf einem Sperrkonto liegt, Kündigungsfristen von mindestens drei Monaten auf ortsübliche Termine und die Möglichkeit, einen überhöhten Anfangsmietzins innert 30 Tagen anzufechten. Wer vorzeitig ausziehen will, muss einen zumutbaren Nachmieter stellen.
Beim Kauf gilt: Solange Sie noch in Deutschland wohnen, unterstehen Sie der Lex Koller und brauchen für die meisten Erwerbe eine Bewilligung. Sobald Ihr rechtmässiger und tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz liegt, können Sie als EU-Staatsangehörige frei kaufen. Der Kaufvertrag wird öffentlich beurkundet, das Eigentum geht mit dem Grundbucheintrag über. Banken finanzieren in der Regel bis 80 Prozent des Kaufpreises und verlangen eine Tragbarkeitsrechnung; Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben können für selbstgenutztes Wohneigentum vorbezogen werden. Wir prüfen und verhandeln den Kaufvertrag, klären Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte und begleiten Sie bis zur Beurkundung.
Ehe und Familie: Der Güterstand wechselt mit
Für verheiratete Paare hat der Umzug eine Folge, die kaum jemand kennt: Ohne Ehevertrag untersteht der Güterstand dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten wohnen. Mit dem Wohnsitzwechsel gilt statt der deutschen Zugewinngemeinschaft die schweizerische Errungenschaftsbeteiligung, und zwar rückwirkend auf den Tag der Heirat. Das verändert, was bei Scheidung oder Tod aufgeteilt wird, etwa bei Erbschaften, Schenkungen und Wertsteigerungen von Eigengut. Aus deutscher Sicht kann zugleich weiterhin deutsches Recht massgebend sein. Wir empfehlen eine ausdrückliche Rechtswahl im Ehevertrag, den wir im Haus beurkunden. Dort regeln wir auch, was mit Wohneigentum, Unternehmen und Vorschlag geschehen soll. Für Konkubinatspaare gilt: Die Schweiz kennt keine gesetzliche Absicherung, alles muss vertraglich geregelt werden.
Kinder, die mit umziehen, unterstehen für Sorgerecht, Unterhalt und Schulpflicht dem Recht ihres neuen Wohnsitzes. Bei getrennt lebenden Eltern ist der Umzug eines Kindes über die Grenze bewilligungsbedürftig; wir klären das vorher.
Erbrecht: Ihr Testament wirkt anders
Für den Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz sind grundsätzlich schweizerische Behörden und schweizerisches Recht zuständig, auch aus Sicht der Europäischen Erbrechtsverordnung. Ein in Deutschland errichtetes Testament bleibt in der Form gültig, sein Inhalt wird aber nach schweizerischem Recht ausgelegt. Das betrifft die Pflichtteile, die in der Schweiz seit 2023 für Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils betragen, die Ausgleichung von Zuwendungen und vor allem das gemeinschaftliche Testament: Das Berliner Testament, in Deutschland verbreitet, entfaltet in der Schweiz nicht zwingend dieselbe Bindungswirkung.
Als deutsche Staatsangehörige können Sie Ihren Nachlass durch Rechtswahl dem deutschen Recht unterstellen; die Schweiz und Deutschland anerkennen diese Wahl. Ob das sinnvoll ist, hängt von Familie, Vermögen und Lage der Immobilien ab. Häufig ist die bessere Lösung ein schweizerischer Erbvertrag, der die Ehegatten bindet und die Kinder auf den Pflichtteil setzt. Wir prüfen Ihre bestehenden Verfügungen und erstellen eine Regelung, die in beiden Ländern trägt.
Steuern: Zwei Systeme, eine Planung
Mit der Abmeldung in Deutschland endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht dort; Einkünfte aus deutschen Quellen wie Mieten, Renten oder Betriebsstätten bleiben in Deutschland steuerbar. In der Schweiz wird der Lohn bei Bewilligung B an der Quelle besteuert, ab 120'000 Franken Bruttolohn oder auf Antrag ordentlich veranlagt. Vermögen wird kantonal besteuert, Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei.
Bei der Erbschaftsteuer bleibt Deutschland nach dem Wegzug bis zu fünf Jahre zuständig, länger, wenn Sie in Deutschland eine Wohnstätte behalten; deutsche Immobilien werden immer in Deutschland besteuert. In St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich sind Ehegatten und Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Wer wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hält, muss zudem die deutsche Wegzugsbesteuerung einplanen. Wir beraten im schweizerischen Recht und stimmen die Planung mit Ihrer deutschen Steuerberatung ab.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Eine deutsche Vorsorgevollmacht bleibt grundsätzlich gültig, ist in der Schweiz aber wenig bekannt und führt in der Praxis zu Rückfragen. Der schweizerische Vorsorgeauftrag bestimmt, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie urteilsunfähig werden; die KESB prüft ihn und setzt ihn in Kraft. Ohne Vorsorgeauftrag ordnet die KESB eine Beistandschaft an, denn das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten deckt nur den Alltag. Wir beurkunden Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung im Haus und stimmen sie mit Testament oder Erbvertrag ab.
Unternehmen: Gründen, verlegen, Niederlassung
Wer sein Geschäft mitbringt, hat drei Wege: Neugründung einer schweizerischen GmbH oder AG mit Übertragung des Betriebs, Eröffnung einer Zweigniederlassung der deutschen Gesellschaft oder die grenzüberschreitende Sitzverlegung, die möglich, aber aufwendig ist. Die Gründung erfordert eine öffentliche Beurkundung und mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz; nach dem Umzug erfüllen Sie diese Voraussetzung selbst. In Deutschland sind Betriebsstätte, Wegzugsbesteuerung und die Abwicklung der bisherigen Gesellschaft zu klären. Wir gründen und beurkunden im Haus, gestalten Statuten und Aktionärbindungsvertrag und arbeiten mit Ihrer Steuerberatung auf beiden Seiten der Grenze zusammen.
Wie wir vorgehen
Im Erstgespräch, gerne per Video, wenn Sie noch in Deutschland sind, erstellen wir eine Auslegeordnung: Was gilt weiter, was ist neu zu regeln, in welcher Reihenfolge, und was kostet es. Danach erhalten Sie Entwürfe für Ehevertrag, Erbvertrag oder Vorsorgeauftrag, die wir besprechen und im Haus beurkunden. Für Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Kaufvertrag prüfen wir den Text, bevor Sie unterschreiben.
Was Sie beim Zuzug klären sollten
- Aufenthaltsbewilligung: Anmeldung bei der Wohngemeinde innert 14 Tagen nach Einreise und vor Stellenantritt
- Krankenversicherung: Grundversicherung nach KVG innert drei Monaten abschliessen, Austritt aus der deutschen Kasse
- Arbeitsvertrag: Probezeit, Kündigungsfristen, Überstunden, Pensionskasse und Konkurrenzverbot prüfen lassen
- Wohnen: Mietvertrag mit Kaution und Kündigungsterminen verstehen, oder Kauf vorbereiten (Lex Koller, Finanzierung, Beurkundung)
- Güterstand: Der Wohnsitzwechsel führt zur Errungenschaftsbeteiligung, rückwirkend auf die Heirat. Ehevertrag oder Rechtswahl prüfen
- Testament und Erbvertrag: Deutsche Verfügungen auf schweizerisches Erbrecht abstimmen, Rechtswahl überlegen
- Erbschaftsteuer: Deutschland bleibt nach dem Wegzug bis zu fünf Jahre zuständig; Schenkungen zeitlich planen
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach schweizerischem Recht errichten
- Unternehmen: Gründung oder Niederlassung in der Schweiz, Betriebsstätte und Wegzugsbesteuerung in Deutschland klären
- Steuern: Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung, Wegzugsmeldung in Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen
- Alltag: Führerschein innert zwölf Monaten umschreiben, Fahrzeug einführen, Bankkonto, Vorsorgeguthaben
So geht es weiter.
- Anfrage — per Formular, Telefon oder E-Mail.
- Erstgespräch — wir klären Ausgangslage, Vorgehen und Kosten.
- Mandat — wir führen es zielgerichtet und wirksam nach Ihren Interessen und halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre Ansprechpersonen.
Fabian Steuri
Raphael Fisch
Häufige Fragen.
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher eine Bewilligung, um in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten?
Darf ich in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung kaufen?
Was ändert sich für unseren Güterstand, wenn wir in die Schweiz ziehen?
Gilt mein deutsches Testament in der Schweiz weiter?
Zahlen meine Erben in der Schweiz Erbschaftssteuer?
Wie wird mein Lohn in der Schweiz besteuert?
Was ist beim schweizerischen Arbeitsvertrag anders als in Deutschland?
Bleibt meine deutsche Vorsorgevollmacht gültig?
Kann ich meine deutsche GmbH in die Schweiz mitnehmen?
Passende Fachgebiete.

Notariat
Wir beurkunden, was zählt — Grundstückkauf, Ehevertrag oder Gründung. Rechtssicher, persönlich und oft kurzfristig.
Erbrecht
Wir regeln Ihren Nachlass, bevor es andere tun — vom Testament bis zur Erbteilung, mit Fachanwalt SAV.
Familienrecht
Wir bringen Ordnung in Trennung, Sorgerecht und Unterhalt — damit Ihre Familie eine tragfähige Lösung findet.
Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge: Wir halten Ihrem Unternehmen den Rücken frei — pragmatisch und fundiert.
Arbeitsrecht
Kündigung, ausstehender Lohn oder Zeugnis: Wir klären Ihre Ansprüche und setzen sie durch — für beide Vertragsseiten.
Mietrecht
Kündigung erhalten oder Streit ums Mietobjekt? Wir prüfen Ihre Position und handeln — für Mieter- wie Vermieterseite.Bereit für das Erstgespräch?
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