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Unternehmensnachfolge

Eine Nachfolge ist kein Termin, sondern ein Prozess über Jahre. Wir strukturieren ihn rechtlich: Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vertragswerk greifen dabei ineinander — und wir beurkunden, was beurkundet werden muss.

Zwei Unternehmerinnen im noch geschlossenen Ladenlokal im Gespräch

Was wir für Sie tun.

Unternehmerin steht mit einem Grundriss im noch leeren Ladenlokal

Nachfolgeplanung

Auslegeordnung und Fahrplan: Ziele, Zeithorizont, Käuferkreis, Abhängigkeiten vom Inhaber und die Frage, was vorher bereinigt werden muss.
Vater und Tochter an der Werkbank mit einem Prototyp

Nachfolge in der Familie

Übergabe an die nächste Generation — mit Erbvorbezug, Ausgleichung und der Absicherung der übrigen Nachkommen.
Händedruck über den Konferenztisch

Verkauf und Management-Buy-out

Verkauf an Kader oder an Dritte: Absichtserklärung, Exklusivität, Due Diligence und Kaufvertrag mit Zusicherungen und Garantien.
Zwei Personen vor einem Whiteboard mit Kästchen und Pfeilen

Umstrukturierung

Umwandlung, Spaltung oder Ausgliederung nach Fusionsgesetz — etwa um die Liegenschaft vom operativen Betrieb zu trennen.
Grossmutter und Enkel betrachten ein Familienfoto und Unterlagen

Erb- und eherechtliche Absicherung

Testament, Erbvertrag und Ehevertrag so aufeinander abgestimmt, dass die Nachfolge einen Todesfall übersteht.

Vollzug und Beurkundung

Aktienübertragung, Statutenänderung, Handelsregisteranmeldung und Beurkundung der Gesellschafterbeschlüsse.

Drei Wege aus dem Unternehmen

Eine Nachfolge geht familienintern, an das bestehende Kader oder an einen Dritten. Alle drei Wege haben eigene Fallstricke. Die Familienlösung ist emotional und erbrechtlich anspruchsvoll: Sie betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern die ganze Vermögensverteilung. Der Management-Buy-out sichert Kontinuität, scheitert aber häufig an der Finanzierung, weshalb Verkäuferdarlehen und gestaffelte Kaufpreise üblich sind. Der Verkauf an Dritte bringt in der Regel den besseren Preis, verlangt aber eine Due Diligence, die viele KMU unvorbereitet trifft.

Welcher Weg passt, entscheidet sich nicht am Vertrag, sondern am Anfang: an den Zielen der Inhaberfamilie, am Zeithorizont und daran, wie stark das Unternehmen von der Person des Inhabers abhängt. Diese Auslegeordnung machen wir zuerst.

Was vor dem Verkauf bereinigt werden muss

Die meisten Nachfolgeprozesse verlieren Zeit an Punkten, die lange bekannt waren: Die Betriebsliegenschaft liegt in derselben Gesellschaft wie der operative Betrieb. Wichtige Verträge enthalten Change-of-Control-Klauseln. Kundenbeziehungen laufen über den Inhaber persönlich. Es gibt keinen Aktionärbindungsvertrag, aber drei Aktionäre. Lizenzen und Marken stehen auf einer Privatperson. Solche Punkte lassen sich bereinigen — aber nicht in den vier Wochen vor der Unterzeichnung. Wir gehen sie früh durch und bauen, wo nötig, die Struktur um: Umwandlung, Spaltung oder Ausgliederung nach Fusionsgesetz.

Kaufvertrag und Vollzug

Der Kaufvertrag über ein Unternehmen ist kein Formular. Entscheidend sind Zusicherungen und Garantien, die Haftungsbegrenzung nach Betrag und Zeit, die Behandlung bekannter Risiken, ein allfälliger Earn-out, das Konkurrenzverbot der Verkäuferschaft und die Übergangsphase, in der die Inhaberin noch mitarbeitet. Beim Asset Deal kommt Art. 333 OR dazu: Die Arbeitsverhältnisse gehen von Gesetzes wegen über, und die Belegschaft ist vorgängig zu konsultieren. Den Vollzug — Aktienübertragung, Statutenänderung, Beschlüsse, Handelsregisteranmeldung — führen wir als Notariat gleich mit durch.

Erbrecht und Ehegüterrecht gehören dazu

Eine Nachfolge, die den Todesfall nicht überlebt, ist keine. Wer das Unternehmen zu Lebzeiten überträgt, löst Ausgleichungs- und Herabsetzungsfragen aus; wer es im Testament zuweist, muss die Pflichtteile beachten. Seit der Erbrechtsrevision von 2023 ist die frei verfügbare Quote grösser, was die Gestaltung erleichtert. Der sicherste Weg bleibt der Erbvertrag, in dem alle Beteiligten Bewertung, Anrechnung und allfällige Verzichte ausdrücklich festhalten. Parallel gehört der Ehevertrag angeschaut — das Güterrecht greift im Todesfall vor dem Erbrecht.

Unternehmensnachfolge in der Ostschweiz

Wir begleiten Inhaberinnen und Inhaber von KMU in Wil SG, Teufen AR, Zürich und Gossau SG durch den ganzen Prozess und arbeiten dabei mit Ihrer Treuhand und Ihrer Bank zusammen — von der ersten Auslegeordnung bis zur Eintragung im Handelsregister.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Raphael Fisch

Raphael Fisch

Partner · MLaw & BA phil. — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Wayne Hess

Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Häufige Fragen.

Wann soll ich mit der Nachfolge beginnen?
Fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Ausstieg. Diese Zeit braucht es, um das Unternehmen vom Inhaber unabhängig zu machen, die Zahlen zu bereinigen, den Nachfolger aufzubauen und die erbrechtliche Seite zu ordnen. Wer erst bei der Pensionierung beginnt, verkauft unter Zeitdruck — und das kostet.
Share Deal oder Asset Deal?
Beim Share Deal werden die Aktien oder Stammanteile übertragen; das Unternehmen bleibt mit allen Verträgen und Verbindlichkeiten bestehen. Beim Asset Deal werden einzelne Aktiven und Verträge übernommen, was eine Auswahl erlaubt, aber die Zustimmung der Vertragspartner erfordert und die Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR mitüberträgt. Die Wahl hat zudem erhebliche steuerliche Folgen.
Wie wird ein KMU bewertet?
In der Praxis üblich sind die Praktikermethode aus Substanz- und Ertragswert sowie die Discounted-Cash-Flow-Methode; bei kleinen inhabergeführten Betrieben auch Multiples aus der Branche. Wichtiger als die Methode ist die Bereinigung: kalkulatorischer Unternehmerlohn, betriebsfremde Aktiven, einmalige Effekte. Die Bewertung machen Treuhand oder Bewertungsspezialisten, wir strukturieren das Geschäft darum herum.
Was ist ein Management-Buy-out?
Der Verkauf an bestehende Kadermitarbeitende. Das sichert Kontinuität und schont Kundenbeziehungen, scheitert aber oft an der Finanzierung. Üblich sind deshalb gestaffelte Kaufpreise, Verkäuferdarlehen oder eine Earn-out-Komponente — alles Punkte, die sauber vertraglich abgesichert werden müssen, damit die Übergabe nicht später zum Streit wird.
Wie sichere ich die Kinder ab, die das Unternehmen nicht übernehmen?
Über Ausgleichung und Herabsetzung: Wer das Unternehmen zu Lebzeiten erhält, muss sich das grundsätzlich anrechnen lassen (Art. 626 ZGB), und die Pflichtteile der übrigen Nachkommen bleiben geschützt (Art. 471 ZGB). Sinnvoll ist ein Erbvertrag, in dem alle Beteiligten die Bewertung und den Verzicht ausdrücklich festhalten — das verhindert einen Streit, den sonst erst die Erben austragen.
Gibt es eine Sonderregel für Unternehmen im Erbrecht?
Die Erbrechtsrevision von 2023 hat die Pflichtteile gesenkt und damit den Spielraum für Nachfolgeregelungen vergrössert. Eine zusätzlich geplante Vorlage mit besonderen Regeln zur Unternehmensnachfolge — etwa einem Anspruch auf Integralzuweisung — hat das Parlament nicht weiterverfolgt. Massgebend ist deshalb das allgemeine Erbrecht; die Gestaltung muss zu Lebzeiten erfolgen.

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