Unternehmensnachfolge
Eine Nachfolge ist kein Termin, sondern ein Prozess über Jahre. Wir strukturieren ihn rechtlich: Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vertragswerk greifen dabei ineinander — und wir beurkunden, was beurkundet werden muss.

Was wir für Sie tun.

Nachfolgeplanung
Auslegeordnung und Fahrplan: Ziele, Zeithorizont, Käuferkreis, Abhängigkeiten vom Inhaber und die Frage, was vorher bereinigt werden muss.
Nachfolge in der Familie
Übergabe an die nächste Generation — mit Erbvorbezug, Ausgleichung und der Absicherung der übrigen Nachkommen.
Verkauf und Management-Buy-out
Verkauf an Kader oder an Dritte: Absichtserklärung, Exklusivität, Due Diligence und Kaufvertrag mit Zusicherungen und Garantien.
Umstrukturierung
Umwandlung, Spaltung oder Ausgliederung nach Fusionsgesetz — etwa um die Liegenschaft vom operativen Betrieb zu trennen.
Erb- und eherechtliche Absicherung
Testament, Erbvertrag und Ehevertrag so aufeinander abgestimmt, dass die Nachfolge einen Todesfall übersteht.Vollzug und Beurkundung
Aktienübertragung, Statutenänderung, Handelsregisteranmeldung und Beurkundung der Gesellschafterbeschlüsse.Drei Wege aus dem Unternehmen
Eine Nachfolge geht familienintern, an das bestehende Kader oder an einen Dritten. Alle drei Wege haben eigene Fallstricke. Die Familienlösung ist emotional und erbrechtlich anspruchsvoll: Sie betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern die ganze Vermögensverteilung. Der Management-Buy-out sichert Kontinuität, scheitert aber häufig an der Finanzierung, weshalb Verkäuferdarlehen und gestaffelte Kaufpreise üblich sind. Der Verkauf an Dritte bringt in der Regel den besseren Preis, verlangt aber eine Due Diligence, die viele KMU unvorbereitet trifft.
Welcher Weg passt, entscheidet sich nicht am Vertrag, sondern am Anfang: an den Zielen der Inhaberfamilie, am Zeithorizont und daran, wie stark das Unternehmen von der Person des Inhabers abhängt. Diese Auslegeordnung machen wir zuerst.
Was vor dem Verkauf bereinigt werden muss
Die meisten Nachfolgeprozesse verlieren Zeit an Punkten, die lange bekannt waren: Die Betriebsliegenschaft liegt in derselben Gesellschaft wie der operative Betrieb. Wichtige Verträge enthalten Change-of-Control-Klauseln. Kundenbeziehungen laufen über den Inhaber persönlich. Es gibt keinen Aktionärbindungsvertrag, aber drei Aktionäre. Lizenzen und Marken stehen auf einer Privatperson. Solche Punkte lassen sich bereinigen — aber nicht in den vier Wochen vor der Unterzeichnung. Wir gehen sie früh durch und bauen, wo nötig, die Struktur um: Umwandlung, Spaltung oder Ausgliederung nach Fusionsgesetz.
Kaufvertrag und Vollzug
Der Kaufvertrag über ein Unternehmen ist kein Formular. Entscheidend sind Zusicherungen und Garantien, die Haftungsbegrenzung nach Betrag und Zeit, die Behandlung bekannter Risiken, ein allfälliger Earn-out, das Konkurrenzverbot der Verkäuferschaft und die Übergangsphase, in der die Inhaberin noch mitarbeitet. Beim Asset Deal kommt Art. 333 OR dazu: Die Arbeitsverhältnisse gehen von Gesetzes wegen über, und die Belegschaft ist vorgängig zu konsultieren. Den Vollzug — Aktienübertragung, Statutenänderung, Beschlüsse, Handelsregisteranmeldung — führen wir als Notariat gleich mit durch.
Erbrecht und Ehegüterrecht gehören dazu
Eine Nachfolge, die den Todesfall nicht überlebt, ist keine. Wer das Unternehmen zu Lebzeiten überträgt, löst Ausgleichungs- und Herabsetzungsfragen aus; wer es im Testament zuweist, muss die Pflichtteile beachten. Seit der Erbrechtsrevision von 2023 ist die frei verfügbare Quote grösser, was die Gestaltung erleichtert. Der sicherste Weg bleibt der Erbvertrag, in dem alle Beteiligten Bewertung, Anrechnung und allfällige Verzichte ausdrücklich festhalten. Parallel gehört der Ehevertrag angeschaut — das Güterrecht greift im Todesfall vor dem Erbrecht.
Unternehmensnachfolge in der Ostschweiz
Wir begleiten Inhaberinnen und Inhaber von KMU in Wil SG, Teufen AR, Zürich und Gossau SG durch den ganzen Prozess und arbeiten dabei mit Ihrer Treuhand und Ihrer Bank zusammen — von der ersten Auslegeordnung bis zur Eintragung im Handelsregister.
Ihre Ansprechpersonen.
Fabian Steuri
Raphael Fisch
Häufige Fragen.
Wann soll ich mit der Nachfolge beginnen?
Share Deal oder Asset Deal?
Wie wird ein KMU bewertet?
Was ist ein Management-Buy-out?
Wie sichere ich die Kinder ab, die das Unternehmen nicht übernehmen?
Gibt es eine Sonderregel für Unternehmen im Erbrecht?
Weitere Fachgebiete.

Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge: Wir halten Ihrem Unternehmen den Rücken frei — pragmatisch und fundiert.
Nachlassplanung
Wir regeln heute, was morgen zählt: Vorsorgeauftrag, Testament und Nachfolge — damit Ihr Wille gilt, nicht der Zufall.


