Transparenzregister: Wir erledigen die Meldung für Sie.
Ab 1. Oktober 2026 Pflicht für jede AG und GmbH in der Schweiz. Wir prüfen, melden und schicken Ihnen die Bestätigung — Ihr Aufwand: rund eine Viertelstunde online und eine Unterschrift.

CHF 300 pauschal pro Gesellschaft (inkl. MWST)
SteuriFisch ist eine Anwaltskanzlei mit Notariat in Wil SG, keine Behörde. Das Register führt das Bundesamt für Justiz; dort können Sie die Meldung über EasyGov auch selbst und ohne Gebühr einreichen. Unser Angebot ist für alle, die das lieber abgeben. Transparenzregister des Bundes · EasyGov.swiss
Wer melden muss
Jede Aktiengesellschaft und GmbH mit Sitz in der Schweiz — auch die Einpersonen-AG und die Familien-GmbH. Ausgenommen sind börsenkotierte Gesellschaften und wenige Sonderfälle (Art. 3 TJPG).Bis wann
Bestehende Firmen haben je nach Rechtsform und Revisionspflicht drei bis sechs Monate Zeit: vom 31. Dezember 2026 bis zum 31. März 2027. Neu gegründete Firmen melden innerhalb eines Monats. Welche Frist für Sie gilt, sagen wir Ihnen nach der Anfrage.Was bei Versäumnis droht
Wer vorsätzlich nicht oder falsch meldet, riskiert eine Busse bis CHF 500'000. Verantwortlich bleibt der Verwaltungsrat beziehungsweise die Geschäftsführung — auch wenn die Meldung delegiert wurde.Meldung starten.
- Sie senden die Anfrage. Firma, Kontakt, Rechtsform — zwei Minuten. Sie erhalten sofort den Link zu Ihrem persönlichen Bereich. Es gilt die Pauschale von CHF 300; nur wenn die Prüfung weitergehende Abklärungen zeigt, melden wir uns vorher mit einer Offerte.
- Sie erfassen die Inhaber. Im persönlichen Bereich tragen Sie ein, wem die Firma gehört, laden die Ausweiskopien hoch und bestätigen den Auftrag mit einem Häkchen. Kein Ausdrucken, kein Termin — bei Fragen rufen Sie uns an.
- EasyGov schaltet uns frei. Die Freischaltung lösen wir bei EasyGov aus. Der Brief des Bundes kommt danach in den nächsten Tagen von selbst an Ihre Geschäftsadresse: unterschreiben, zurücksenden. Ist Ihre Firma bereits auf EasyGov, genügt eine Einladung.
- Wir melden, Sie erhalten die Bestätigung. Sie bezahlen die Pauschale online — mit Karte oder TWINT. Wir reichen die Meldung ein und schicken Ihnen die Bestätigung des Registers.

Raphael FischRechtsanwalt und öffentlicher Notar, Wil SG+41 71 511 45 05transparenzregister@steurifisch.swiss
Anfrage eingegangen.
Vielen Dank. In Ihrem persönlichen Bereich erfassen Sie die Inhaber und laden die Ausweiskopien hoch — den Rest erledigen wir. Mit dieser Anfrage ist noch kein Mandat zustande gekommen.
✓ Ihr persönlicher Bereich ist geöffnet (neuer Tab).
Der Link ist auch in Ihrer E-Mail; bitte prüfen Sie auch den Spam-Ordner.
Was wir übernehmen.
- Prüfung der Meldepflicht und der wirtschaftlichen Berechtigung anhand der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen.
- Organisation der nötigen EasyGov-Berechtigung, damit wir für Ihre Gesellschaft melden dürfen.
- Erstmalige Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen an das Register.
- Übermittlung der Eintragungsbestätigung an Sie.
Nicht enthalten.
- Spätere Änderungen und Aktualisierungen der Meldung.
- Die Neuerstellung eines fehlenden Anteilsbuchs oder Verzeichnisses der wirtschaftlich Berechtigten.
- Die Aufarbeitung komplexer Beteiligungsverhältnisse — dafür erhalten Sie vorab eine Offerte.
All das übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls — auf Anfrage und zu einer Offerte, die Sie vorher kennen. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einem Vorschlag.
oder direkt: +41 71 511 45 05 · transparenzregister@steurifisch.swiss
Das Transparenzregister in Kürze.
Was es ist
Ein elektronisches Register des Bundes, geführt vom Bundesamt für Justiz (Art. 20 TJPG). Es erfasst die natürlichen Personen, die Schweizer Gesellschaften letztlich kontrollieren. Grundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG), in Kraft ab 1. Oktober 2026.Wer melden muss
Aktiengesellschaften, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften sowie SICAV, SICAF und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen (Art. 2 TJPG). Ausgenommen sind börsenkotierte Gesellschaften und Tochtergesellschaften, die zu mehr als 75 Prozent direkt oder indirekt von kotierten Gesellschaften gehalten werden, Vorsorgeeinrichtungen sowie Gesellschaften, an denen Gemeinwesen mindestens 75 Prozent der Beteiligungsrechte halten (Art. 3 TJPG). Vereine, Stiftungen und Einzelfirmen sind nicht erfasst.Wer wirtschaftlich berechtigt ist
Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen beteiligt ist oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Erst wenn niemand eines dieser Kriterien erfüllt — auch nicht die Kontrolle auf andere Weise —, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigt (Art. 4 TJPG).Was gemeldet wird
Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat sowie Art und Umfang der Kontrolle (Art. 9 TJPG). Gemeldet wird über EasyGov. Jede Änderung ist innerhalb eines Monats nachzutragen (Art. 10 TJPG).Bis wann
Neu gegründete Gesellschaften melden innerhalb eines Monats nach dem Handelsregistereintrag (Art. 9 TJPG). Für Gesellschaften, die beim Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 bereits bestehen, laufen Übergangsfristen von drei Monaten bis zwei Jahren — siehe Übersicht unten. Ändert eine solche Gesellschaft während der Übergangsfrist erstmals ihren Handelsregistereintrag, ist die Meldung innerhalb eines Monats nach dieser Änderung fällig (Art. 51 Abs. 1 TJPG).Was bei Verstössen droht
Wer die Meldepflicht vorsätzlich verletzt oder falsche Angaben macht, riskiert eine Busse bis zu CHF 500'000 (Art. 43 TJPG). Verantwortlich ist das oberste Mitglied des leitenden Organs — auch dann, wenn es die Meldung an Dritte überträgt (Art. 12 TJPG).Übergangsfristen für bestehende Gesellschaften.
Gerechnet ab dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 (Art. 51 TJPG). Ändert eine Gesellschaft vorher etwas an ihrem Handelsregistereintrag, muss sie innerhalb eines Monats nach dieser Änderung melden.
- Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision
- drei Monate — bis 31. Dezember 2026
- GmbH und weitere Gesellschaften mit ordentlicher Revision
- vier Monate — bis 31. Januar 2027
- Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision
- fünf Monate — bis 28. Februar 2027
- Übrige Gesellschaften und juristische Personen
- sechs Monate — bis 31. März 2027
- Gesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte alle bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister stehen
- zwei Jahre — bis 30. September 2028
Stand 22. September 2026, nach dem Gesetzestext (BBl 2025 2900). Welche Frist und welche Pflichten für Ihre Gesellschaft gelten, klären wir bei der Anfrage konkret.
Häufige Fragen.
Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Bis wann muss die Meldung erfolgen?
Was passiert, wenn nicht oder falsch gemeldet wird?
Ist das Transparenzregister öffentlich einsehbar?
Kann ich die Meldung selbst über EasyGov machen?
Gibt es eine vereinfachte Meldung, wenn alle Inhaber schon im Handelsregister stehen?
Wie viel Aufwand habe ich selbst?
Gilt die Meldepflicht auch für Holding- und Immobiliengesellschaften?
Meine Firma gehört mir allein. Muss ich trotzdem melden?
Muss meine Gesellschaft zusätzlich ein eigenes Verzeichnis führen?
Brauche ich ein eigenes EasyGov-Login?
Was umfasst die Pauschale von CHF 300?
Was gilt bei komplexen Beteiligungsverhältnissen?
Wann und wie bezahle ich?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sind spätere Änderungen enthalten?
Ist dies die offizielle Registerseite?
Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und über die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG, BBl 2025 2900), in Kraft ab 1. Oktober 2026. Offizielle Informationen des Bundes: transpareg.admin.ch
Ihre Ansprechpersonen.
Anwaltskanzlei und Notariat
SteuriFisch AG
Zürcherstrasse 199500 Wil SG
+41 71 511 45 05
transparenzregister@steurifisch.swiss