Insolvenz- und Sanierungsrecht
Wenn Zahlungen ausbleiben, entscheidet das Tempo. Wir setzen Forderungen konsequent durch, verteidigen gegen ungerechtfertigte Betreibungen und begleiten Unternehmen durch Sanierung oder Konkurs.

Was wir für Sie tun.
Inkasso und Betreibung
Mahnwesen, Betreibungsbegehren und Fortsetzung — strukturiert und ohne unnötige Kosten, bis die Forderung bezahlt oder der Verlustschein ausgestellt ist.Rechtsöffnung
Beseitigung des Rechtsvorschlags im provisorischen oder definitiven Verfahren — und Abwehr, wenn gegen Sie zu Unrecht betrieben wird.Arrest
Sicherung gefährdeter Vermögenswerte durch Arrest, bevor sie dem Zugriff entzogen werden — mit der nötigen Glaubhaftmachung.Konkurs und Kollokation
Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Konkurs, Anfechtung des Kollokationsplans und Abtretung von Ansprüchen nach Art. 260 SchKG.
Sanierung und Nachlassverfahren
Begleitung bei Überschuldung: Rangrücktritt, Kapitalmassnahmen, Nachlassstundung und Nachlassvertrag — rechtzeitig statt zu spät.Internationale Vollstreckung
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile nach Lugano-Übereinkommen sowie Anerkennung ausländischer Konkursdekrete nach IPRG.Vom Zahlungsausfall zur Vollstreckung
Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist im SchKG geregelt und folgt einem festen Ablauf: Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Rechtsöffnung, Fortsetzungsbegehren. Je nachdem, ob die schuldnerische Partei im Handelsregister eingetragen ist, führt der Weg zur Pfändung oder zum Konkurs. Jeder Schritt hat eigene Fristen; wer sie verpasst, muss von vorn beginnen. Wir führen das Verfahren für Gläubigerinnen und Gläubiger konsequent und mit Blick auf die Kosten — und wehren uns auf der anderen Seite gegen Betreibungen, die unbegründet sind, bis hin zur Löschung aus dem Betreibungsregister.
Rechtsöffnung, Arrest und Verlustschein
Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Beseitigt wird er im Rechtsöffnungsverfahren: definitiv gestützt auf ein Urteil (Art. 80 SchKG), provisorisch gestützt auf eine Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG). Wo Vermögen abzufliessen droht, sichert der Arrest den Zugriff (Art. 271 SchKG). Bleibt am Ende ein Verlustschein, ist die Forderung nicht verloren: Sie verjährt erst nach zwanzig Jahren und lebt auf, sobald die schuldnerische Partei wieder zu Vermögen kommt.
Sanierung statt Konkurs
Für Unternehmen beginnt das Insolvenzrecht früher, als viele denken. Zeigt die Zwischenbilanz einen Kapitalverlust oder eine Überschuldung, treffen den Verwaltungsrat Handlungspflichten (Art. 725, 725a und 725b OR). Möglich sind Rangrücktritte, Kapitalherabsetzung und -erhöhung, der Verkauf von Betriebsteilen oder die Nachlassstundung mit anschliessendem Nachlassvertrag. Wir prüfen die Optionen nüchtern, halten die Verantwortlichkeitsrisiken des Verwaltungsrats im Blick und begleiten die Gespräche mit Banken und Hauptgläubigern.
Internationale Bezüge
Forderungen enden nicht an der Grenze. Urteile aus dem EU- und EFTA-Raum werden nach dem Lugano-Übereinkommen anerkannt und vollstreckt; ausserhalb gilt das IPRG. Ausländische Konkursdekrete können in der Schweiz anerkannt werden (Art. 166 ff. IPRG), womit das hier gelegene Vermögen erfasst wird. Umgekehrt begleiten wir Schweizer Gläubiger bei der Anmeldung in ausländischen Verfahren.
Zusammenarbeit mit der SFW Verwaltungsdienste AG
In betreibungs- und konkursrechtlichen Mandaten arbeiten wir mit der SFW Verwaltungsdienste AG in Wil SG zusammen. Sie ist auf das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen spezialisiert und übernimmt für Ämter und Private unter anderem Verfahrensleitungen, Kollokationspläne und Verwertungen. Dadurch verbinden wir die anwaltliche Vertretung mit ausgewiesener Verfahrenspraxis aus den Ämtern — nützlich überall dort, wo es auf den Ablauf und nicht nur auf die Rechtsfrage ankommt.
Ihre Ansprechpersonen.
Raphael Fisch
Fabian Steuri
Häufige Fragen.
Was kostet eine Betreibung?
Was ist der Unterschied zwischen provisorischer und definitiver Rechtsöffnung?
Wann droht meinem Unternehmen der Konkurs?
Kann ich ein ausländisches Urteil in der Schweiz vollstrecken?
Was ist ein Arrest und wann kommt er in Frage?
Was bringt eine Nachlassstundung?
Weitere Fachgebiete.

Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge: Wir halten Ihrem Unternehmen den Rücken frei — pragmatisch und fundiert.
Vertragsrecht
Verträge, die halten, was sie versprechen — von der AGB-Prüfung bis zum Mustervertrag für Ihr Tagesgeschäft.


