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Insolvenz- und Sanierungsrecht

Wenn Zahlungen ausbleiben, entscheidet das Tempo. Wir setzen Forderungen konsequent durch, verteidigen gegen ungerechtfertigte Betreibungen und begleiten Unternehmen durch Sanierung oder Konkurs.

Café-Inhaberin sortiert vor der Öffnung offene Rechnungen

Was wir für Sie tun.

Inkasso und Betreibung

Mahnwesen, Betreibungsbegehren und Fortsetzung — strukturiert und ohne unnötige Kosten, bis die Forderung bezahlt oder der Verlustschein ausgestellt ist.

Rechtsöffnung

Beseitigung des Rechtsvorschlags im provisorischen oder definitiven Verfahren — und Abwehr, wenn gegen Sie zu Unrecht betrieben wird.

Arrest

Sicherung gefährdeter Vermögenswerte durch Arrest, bevor sie dem Zugriff entzogen werden — mit der nötigen Glaubhaftmachung.

Konkurs und Kollokation

Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Konkurs, Anfechtung des Kollokationsplans und Abtretung von Ansprüchen nach Art. 260 SchKG.
Zwei Personen vor einem Whiteboard mit Kästchen und Pfeilen

Sanierung und Nachlassverfahren

Begleitung bei Überschuldung: Rangrücktritt, Kapitalmassnahmen, Nachlassstundung und Nachlassvertrag — rechtzeitig statt zu spät.

Internationale Vollstreckung

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile nach Lugano-Übereinkommen sowie Anerkennung ausländischer Konkursdekrete nach IPRG.

Vom Zahlungsausfall zur Vollstreckung

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist im SchKG geregelt und folgt einem festen Ablauf: Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Rechtsöffnung, Fortsetzungsbegehren. Je nachdem, ob die schuldnerische Partei im Handelsregister eingetragen ist, führt der Weg zur Pfändung oder zum Konkurs. Jeder Schritt hat eigene Fristen; wer sie verpasst, muss von vorn beginnen. Wir führen das Verfahren für Gläubigerinnen und Gläubiger konsequent und mit Blick auf die Kosten — und wehren uns auf der anderen Seite gegen Betreibungen, die unbegründet sind, bis hin zur Löschung aus dem Betreibungsregister.

Rechtsöffnung, Arrest und Verlustschein

Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Beseitigt wird er im Rechtsöffnungsverfahren: definitiv gestützt auf ein Urteil (Art. 80 SchKG), provisorisch gestützt auf eine Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG). Wo Vermögen abzufliessen droht, sichert der Arrest den Zugriff (Art. 271 SchKG). Bleibt am Ende ein Verlustschein, ist die Forderung nicht verloren: Sie verjährt erst nach zwanzig Jahren und lebt auf, sobald die schuldnerische Partei wieder zu Vermögen kommt.

Sanierung statt Konkurs

Für Unternehmen beginnt das Insolvenzrecht früher, als viele denken. Zeigt die Zwischenbilanz einen Kapitalverlust oder eine Überschuldung, treffen den Verwaltungsrat Handlungspflichten (Art. 725, 725a und 725b OR). Möglich sind Rangrücktritte, Kapitalherabsetzung und -erhöhung, der Verkauf von Betriebsteilen oder die Nachlassstundung mit anschliessendem Nachlassvertrag. Wir prüfen die Optionen nüchtern, halten die Verantwortlichkeitsrisiken des Verwaltungsrats im Blick und begleiten die Gespräche mit Banken und Hauptgläubigern.

Internationale Bezüge

Forderungen enden nicht an der Grenze. Urteile aus dem EU- und EFTA-Raum werden nach dem Lugano-Übereinkommen anerkannt und vollstreckt; ausserhalb gilt das IPRG. Ausländische Konkursdekrete können in der Schweiz anerkannt werden (Art. 166 ff. IPRG), womit das hier gelegene Vermögen erfasst wird. Umgekehrt begleiten wir Schweizer Gläubiger bei der Anmeldung in ausländischen Verfahren.

Zusammenarbeit mit der SFW Verwaltungsdienste AG

In betreibungs- und konkursrechtlichen Mandaten arbeiten wir mit der SFW Verwaltungsdienste AG in Wil SG zusammen. Sie ist auf das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen spezialisiert und übernimmt für Ämter und Private unter anderem Verfahrensleitungen, Kollokationspläne und Verwertungen. Dadurch verbinden wir die anwaltliche Vertretung mit ausgewiesener Verfahrenspraxis aus den Ämtern — nützlich überall dort, wo es auf den Ablauf und nicht nur auf die Rechtsfrage ankommt.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Raphael Fisch

Raphael Fisch

Partner · MLaw & BA phil. — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Wayne Hess

Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Häufige Fragen.

Was kostet eine Betreibung?
Die Gebühr des Betreibungsamts richtet sich nach der Gebührenverordnung zum SchKG und beginnt bei kleinen Forderungen im zweistelligen Frankenbereich. Der Vorschuss trägt zunächst die gläubigerische Partei; die Kosten werden der Forderung zugeschlagen und im Erfolgsfall vom Schuldner getragen.
Was ist der Unterschied zwischen provisorischer und definitiver Rechtsöffnung?
Definitive Rechtsöffnung erhält, wer ein vollstreckbares Urteil oder einen gleichgestellten Titel vorlegt (Art. 80 SchKG). Die provisorische Rechtsöffnung genügt eine Schuldanerkennung, etwa ein unterzeichneter Vertrag (Art. 82 SchKG); der Schuldner kann sie innert zwanzig Tagen mit der Aberkennungsklage bestreiten.
Wann droht meinem Unternehmen der Konkurs?
Bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern führt die Betreibung auf Konkurs: Nach der Konkursandrohung kann die gläubigerische Partei das Konkursbegehren stellen. Unabhängig davon muss der Verwaltungsrat bei begründeter Besorgnis der Überschuldung handeln und nötigenfalls das Gericht benachrichtigen (Art. 725b OR).
Kann ich ein ausländisches Urteil in der Schweiz vollstrecken?
Ja. Für Urteile aus EU- und EFTA-Staaten gilt das Lugano-Übereinkommen; die Vollstreckbarerklärung kann im Rechtsöffnungsverfahren vorfrageweise erfolgen. Für Staaten ausserhalb des Übereinkommens richtet sich die Anerkennung nach dem IPRG. Ausländische Konkursdekrete werden nach Art. 166 ff. IPRG anerkannt.
Was ist ein Arrest und wann kommt er in Frage?
Der Arrest ist eine vorsorgliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners (Art. 271 SchKG). Er setzt einen Arrestgrund voraus, etwa Wohnsitz im Ausland oder einen definitiven Verlustschein, und verlangt, Forderung und Arrestgegenstände glaubhaft zu machen. Danach ist der Arrest innert Frist zu prosequieren.
Was bringt eine Nachlassstundung?
Die Nachlassstundung verschafft einem sanierungsfähigen Unternehmen Zeit: Betreibungen ruhen, ein Sachwalter begleitet das Verfahren, und es kann ein Nachlassvertrag mit den Gläubigern ausgearbeitet werden (Art. 293 ff. SchKG). Entscheidend ist der Zeitpunkt — je früher das Gesuch, desto grösser die Aussicht auf Fortführung.

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