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Erbrecht

Das Erbrecht berührt elementare Fragen: Wie wird Ihr Vermögen verteilt, wie schützen Sie Ihre Familie? Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Erbteilung — mit Fachanwaltschaft SAV Erbrecht.

Ehepaar um das Pensionsalter spricht mit erwachsenen Kindern respektvoll über Nachlassfragen

Was wir für Sie tun.

Ehepaar liest gemeinsam eine Mappe zum Testament

Testament

Rechtssichere Errichtung und Überprüfung letztwilliger Verfügungen nach Schweizer Recht — eigenhändig oder öffentlich beurkundet.
Drei Generationen am Wohnzimmertisch mit Unterlagen

Erbvertrag

Gestaltung und öffentliche Beurkundung von Erbverträgen, etwa zur Begünstigung des Ehegatten oder zur Regelung von Pflichtteilsverzichten.
Älteres Paar sieht am Wohnzimmertisch Unterlagen und ein Fotoalbum durch

Erbteilung

Begleitung der Erbengemeinschaft und Durchführung der Erbteilung — einvernehmlich oder auf dem Gerichtsweg.

Erbstreitigkeiten

Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Herabsetzungs- und Ungültigkeitsklagen.
Hände ordnen Unterlagen für Nachlass und Vorsorge

Willensvollstreckung

Übernahme von Willensvollstreckungen und Nachlassverwaltungen als unabhängige Vertrauensperson.

Für Ihre Situation.

Erbrecht in der Schweiz

Das Schweizer Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt (Art. 457 ff. ZGB). Wer keine letztwillige Verfügung trifft, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt: Zuerst erben die Nachkommen, daneben der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin. Konkubinatspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Organisationen gehen ohne Verfügung leer aus. Wer seinen Nachlass selbst gestalten will, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag.

Testament und Erbvertrag

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (Art. 505 ZGB). Die öffentliche letztwillige Verfügung wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson und zweier Zeugen errichtet (Art. 499 ff. ZGB). Der Erbvertrag bedarf zwingend der öffentlichen Beurkundung (Art. 512 ZGB); er bindet die Parteien und eignet sich etwa, um den Ehegatten abzusichern oder Pflichtteilsverzichte zu vereinbaren. Da unsere Kanzlei auch notariell tätig ist, begleiten wir Sie von der Beratung bis zur Beurkundung aus einer Hand.

Pflichtteile seit der Erbrechtsrevision

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das revidierte Erbrecht: Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, jener des Ehegatten ebenfalls die Hälfte; die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr (Art. 471 ZGB). Die frei verfügbare Quote ist damit grösser geworden. Bestehende Testamente und Erbverträge sollten auf die neue Rechtslage hin überprüft werden — Formulierungen aus der Zeit vor der Revision können heute anders wirken als beabsichtigt.

Erbteilung und Erbstreitigkeiten

Mit dem Tod entsteht unter mehreren Erben eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam verwaltet, bis er geteilt ist (Art. 602 ff. ZGB). Wir begleiten Erbteilungen einvernehmlich durch Teilungsverträge — und vertreten Sie, wenn keine Einigung möglich ist. Bei verletzten Pflichtteilen steht die Herabsetzungsklage offen (Art. 522 ff. ZGB), bei mangelhaften Verfügungen die Ungültigkeitsklage (Art. 519 ff. ZGB). Dabei gelten Fristen, die es einzuhalten gilt; eine frühzeitige rechtliche Einschätzung lohnt sich.

Willensvollstreckung

Als Willensvollstrecker verwalten wir Nachlässe als unabhängige Vertrauensperson (Art. 517 f. ZGB): Wir erstellen das Inventar, begleichen Schulden, vollziehen Vermächtnisse und bereiten die Teilung vor. Gerade bei komplexen Vermögen oder angespannten Familienverhältnissen entlastet dies die Erben spürbar.

Erbrecht in der Ostschweiz

Wir beraten Sie an unseren Standorten in Wil SG (Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG. Mit Fabian Steuri verfügt die Kanzlei über einen Fachanwalt SAV Erbrecht — von der ersten Nachlassplanung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Kim Ana Wegmann

Kim Ana Wegmann

MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin

Häufige Fragen.

Was passiert ohne Testament?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach Art. 457 ff. ZGB. Ihr Vermögen wird dann nach den gesetzlichen Regeln verteilt — was nicht immer Ihrem persönlichen Willen entspricht. Mit einem Testament oder Erbvertrag nutzen Sie den Spielraum, den das Gesetz Ihnen lässt.
Wie hoch sind die Pflichtteile seit der Erbrechtsrevision?
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen und des Ehegatten je die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB). Die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Damit können Sie über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen als früher.
Kann ich mein Testament von Hand schreiben?
Ja. Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (Art. 505 ZGB). Formfehler oder unklare Formulierungen führen jedoch häufig zu Streit. Eine juristische Prüfung oder die öffentliche Beurkundung schafft Klarheit.
Wann sollte ich ein Testament erstellen?
Sobald Sie Vermögen besitzen oder familiäre Verhältnisse absichern möchten. Besonders bei Konkubinat, Patchworkfamilien oder Unternehmenseigentum ist eine frühzeitige Regelung sinnvoll, weil die gesetzliche Erbfolge diese Konstellationen nicht abbildet.
Was macht eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker?
Die Willensvollstreckung wird im Testament angeordnet (Art. 517 f. ZGB). Der Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden, vollzieht Vermächtnisse und bereitet die Teilung vor. Das entlastet die Erben und beugt Konflikten vor.
Was kostet die Beratung im Erbrecht?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, das Vorgehen und die zu erwartenden Kosten. Sie erhalten eine transparente Offerte, bevor Aufwände entstehen. Der Aufwand richtet sich nach Umfang und Komplexität des Falls.
Wie lange dauert eine Erbteilung?
Bei Einigkeit der Erben und übersichtlichem Nachlass ist die Teilung oft in wenigen Monaten abgeschlossen. Sind Liegenschaften, Unternehmen oder Erben im Ausland beteiligt oder ist die Erbengemeinschaft zerstritten, kann es Jahre dauern. Wir strukturieren den Ablauf und drängen auf zügige Erledigung.

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