Gesellschaftsrecht
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolgeregelung — wir begleiten Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmer in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Pragmatisch, unternehmerisch denkend und rechtlich fundiert.

Was wir für Sie tun.

Gründung und Rechtsformwahl
AG, GmbH, Vereine und Stiftungen — Beratung zur passenden Rechtsform und Begleitung der Gründung bis zum Handelsregistereintrag.
Umstrukturierung
Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Sitzverlegungen nach dem Fusionsgesetz.
Transaktionen (M&A)
Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen, Due Diligence und Vertragsverhandlungen.
Corporate Governance
Statuten, Organisationsreglemente, Verwaltungsratsbeschlüsse und Aktionärbindungsverträge.
KMU-Beratung
Laufende rechtliche Begleitung für KMU — von Verträgen über Gesellschafterfragen bis zum Arbeitsrecht.
Nachfolgeregelung
Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder an Dritte — gesellschafts-, erb- und steuerrechtlich durchdacht.Gesellschaftsrecht für Unternehmen und Unternehmerfamilien
Gesellschaftsrechtliche Entscheide prägen ein Unternehmen über Jahre: die Wahl der Rechtsform, die Ausgestaltung der Statuten, das Verhältnis der Beteiligten untereinander. Wir beraten Unternehmen, Verwaltungsräte und Unternehmerfamilien in allen Phasen — von der Gründung über Wachstum und Umstrukturierung bis zur Nachfolge. Dabei denken wir unternehmerisch mit und suchen Lösungen, die im Alltag funktionieren.
Gründung und Rechtsformwahl
Am Anfang steht die Frage nach der passenden Rechtsform. Die Aktiengesellschaft (Art. 620 ff. OR) verlangt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, die GmbH (Art. 772 ff. OR) ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000; daneben kommen je nach Zweck Verein, Stiftung oder Personengesellschaften in Frage. Der Errichtungsakt von AG und GmbH bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 629 und Art. 777 OR). Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleiten wir Gründungen aus einer Hand: Beratung, Statuten, Beurkundung und Handelsregistereintrag.
Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz
Wächst ein Unternehmen oder ändern sich die Verhältnisse, stellt sich die Frage nach der richtigen Struktur. Das Fusionsgesetz regelt Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen. Wir planen solche Vorhaben rechtlich und koordinieren sie mit den steuerlichen Rahmenbedingungen — damit die neue Struktur trägt und keine unerwarteten Folgen auslöst.
Unternehmenskauf und -verkauf
Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess: Vorbereitung, Due Diligence, Vertragsverhandlung, Signing und Closing. Wir achten auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung, insbesondere bei Gewährleistungen, Kaufpreismechanismen und Wettbewerbsabreden.
Corporate Governance und laufende Begleitung
Klare Regeln im Innenverhältnis beugen Konflikten vor. Wir erstellen und überarbeiten Statuten, Organisationsreglemente und Aktionärbindungsverträge, bereiten Generalversammlungen und Verwaltungsratsbeschlüsse vor und stehen KMU als laufende rechtliche Ansprechstelle zur Verfügung — von Vertragsfragen bis zum Arbeitsrecht.
Nachfolgeregelung
Die Übergabe eines Unternehmens ist mehr als ein Kaufvertrag. Familieninterne Nachfolgen, Management-Buy-outs und Verkäufe an Dritte berühren neben dem Gesellschaftsrecht regelmässig auch Erb- und Steuerrecht. Wir entwickeln Nachfolgelösungen, die alle drei Ebenen zusammenführen — frühzeitig geplant und sauber dokumentiert.
Verankert in der Ostschweiz
Wir beraten Sie an unseren Standorten in Wil SG (Hauptsitz, Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG. Viele unserer Mandate stammen von KMU und Unternehmerfamilien aus der Region — wir kennen die lokalen Behörden, Handelsregisterämter und Marktverhältnisse.




