steurifischanwaltskanzlei und notariat
Anrufen

Gesellschaftsrecht

Ob Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolgeregelung — wir begleiten Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmer in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Pragmatisch, unternehmerisch denkend und rechtlich fundiert.

Zwei Unternehmer besprechen am Konferenztisch ein Organigramm

Was wir für Sie tun.

Gründerinnen und Gründer stossen mit Kaffee an, Laptop und Unterlagen auf dem Tisch

Gründung und Rechtsformwahl

AG, GmbH, Vereine und Stiftungen — Beratung zur passenden Rechtsform und Begleitung der Gründung bis zum Handelsregistereintrag.
Zwei Personen vor einem Whiteboard mit Kästchen und Pfeilen

Umstrukturierung

Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Sitzverlegungen nach dem Fusionsgesetz.
Händedruck über den Konferenztisch

Transaktionen (M&A)

Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen, Due Diligence und Vertragsverhandlungen.
Sitzung mit Tablets und Unterlagen an einem hellen Sitzungstisch

Corporate Governance

Statuten, Organisationsreglemente, Verwaltungsratsbeschlüsse und Aktionärbindungsverträge.
Inhaberin eines Handwerksbetriebs mit Ordner in ihrer Werkstatt

KMU-Beratung

Laufende rechtliche Begleitung für KMU — von Verträgen über Gesellschafterfragen bis zum Arbeitsrecht.
Übergabe eines Schlüsselbunds vor dem Eingang eines kleinen Betriebs

Nachfolgeregelung

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder an Dritte — gesellschafts-, erb- und steuerrechtlich durchdacht.

Gesellschaftsrecht für Unternehmen und Unternehmerfamilien

Gesellschaftsrechtliche Entscheide prägen ein Unternehmen über Jahre: die Wahl der Rechtsform, die Ausgestaltung der Statuten, das Verhältnis der Beteiligten untereinander. Wir beraten Unternehmen, Verwaltungsräte und Unternehmerfamilien in allen Phasen — von der Gründung über Wachstum und Umstrukturierung bis zur Nachfolge. Dabei denken wir unternehmerisch mit und suchen Lösungen, die im Alltag funktionieren.

Gründung und Rechtsformwahl

Am Anfang steht die Frage nach der passenden Rechtsform. Die Aktiengesellschaft (Art. 620 ff. OR) verlangt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, die GmbH (Art. 772 ff. OR) ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000; daneben kommen je nach Zweck Verein, Stiftung oder Personengesellschaften in Frage. Der Errichtungsakt von AG und GmbH bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 629 und Art. 777 OR). Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleiten wir Gründungen aus einer Hand: Beratung, Statuten, Beurkundung und Handelsregistereintrag.

Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz

Wächst ein Unternehmen oder ändern sich die Verhältnisse, stellt sich die Frage nach der richtigen Struktur. Das Fusionsgesetz regelt Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen. Wir planen solche Vorhaben rechtlich und koordinieren sie mit den steuerlichen Rahmenbedingungen — damit die neue Struktur trägt und keine unerwarteten Folgen auslöst.

Unternehmenskauf und -verkauf

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess: Vorbereitung, Due Diligence, Vertragsverhandlung, Signing und Closing. Wir achten auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung, insbesondere bei Gewährleistungen, Kaufpreismechanismen und Wettbewerbsabreden.

Corporate Governance und laufende Begleitung

Klare Regeln im Innenverhältnis beugen Konflikten vor. Wir erstellen und überarbeiten Statuten, Organisationsreglemente und Aktionärbindungsverträge, bereiten Generalversammlungen und Verwaltungsratsbeschlüsse vor und stehen KMU als laufende rechtliche Ansprechstelle zur Verfügung — von Vertragsfragen bis zum Arbeitsrecht.

Nachfolgeregelung

Die Übergabe eines Unternehmens ist mehr als ein Kaufvertrag. Familieninterne Nachfolgen, Management-Buy-outs und Verkäufe an Dritte berühren neben dem Gesellschaftsrecht regelmässig auch Erb- und Steuerrecht. Wir entwickeln Nachfolgelösungen, die alle drei Ebenen zusammenführen — frühzeitig geplant und sauber dokumentiert.

Verankert in der Ostschweiz

Wir beraten Sie an unseren Standorten in Wil SG (Hauptsitz, Villa India), Zürich, Teufen AR und Gossau SG. Viele unserer Mandate stammen von KMU und Unternehmerfamilien aus der Region — wir kennen die lokalen Behörden, Handelsregisterämter und Marktverhältnisse.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Wayne Hess

Wayne Hess

MLaw UZH — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Porträt von Raphael Fisch

Raphael Fisch

Partner · MLaw & BA phil. — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Häufige Fragen.

AG oder GmbH — welche Rechtsform ist die richtige?
Die Wahl hängt unter anderem von Kapitalbedarf, Haftung, Anonymität und der Anzahl der Beteiligten ab. Die AG verlangt ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR), die GmbH ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (Art. 773 OR). Wir prüfen Ihre Situation und empfehlen die Rechtsform, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Braucht die Gründung einer AG oder GmbH eine öffentliche Beurkundung?
Ja, der Errichtungsakt einer AG (Art. 629 OR) und einer GmbH (Art. 777 OR) muss öffentlich beurkundet werden. Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleiten wir Gründungen von der Rechtsformwahl bis zur Beurkundung und zum Handelsregistereintrag aus einer Hand.
Was ist bei einer Unternehmensnachfolge zu beachten?
Eine Nachfolgeregelung sollte frühzeitig geplant werden und gesellschafts-, erb- und steuerrechtliche Aspekte gesamthaft berücksichtigen. Je nach Konstellation kommen ein Verkauf an Dritte, ein Management-Buy-out oder eine familieninterne Übergabe in Frage. Wir entwickeln mit Ihnen eine Lösung, die rechtlich trägt und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie läuft eine M&A-Transaktion ab?
Eine Transaktion umfasst typischerweise Vorbereitung und Bewertung, Due Diligence, Vertragsverhandlung, Signing und Closing. Wir begleiten Sie durch alle Phasen, koordinieren die Beteiligten und achten auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung.
Wozu dient ein Aktionärbindungsvertrag?
Ein Aktionärbindungsvertrag regelt Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre untereinander, etwa Vorkaufsrechte, Stimmbindungen oder Regeln für den Austritt. Er ergänzt die Statuten und beugt Konflikten vor, bevor sie entstehen. Gerade bei KMU mit mehreren Beteiligten ist er ein zentrales Instrument.
Was kostet die Beratung im Gesellschaftsrecht?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage, das Vorgehen und die zu erwartenden Kosten. Sie erhalten eine transparente Offerte, bevor Aufwände entstehen. Der Aufwand richtet sich nach Umfang und Komplexität des Vorhabens.
Wie lange dauert eine Firmengründung?
Sind Statuten, Kapitalnachweis und Organe bereit, ist die Gründung mit öffentlicher Beurkundung an einem Termin erledigt. Die Eintragung im Handelsregister folgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen; danach ist die Gesellschaft handlungsfähig.
Was kostet eine Gründung inklusive Notar?
Die Kosten setzen sich aus Notariatsgebühr nach kantonalem Tarif, Handelsregistergebühr, Kapitaleinzahlungskonto der Bank und dem Beratungsaufwand zusammen. Für Standardgründungen bieten wir eine Pauschale an — fragen Sie im Erstgespräch danach.

Weitere Fachgebiete.