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Notariat

Als öffentliche Notarinnen und Notare beurkunden und beglaubigen wir Ihre wichtigsten Rechtsgeschäfte — vom Grundstückkauf über den Ehevertrag bis zum Gesellschafterbeschluss, mit der nötigen Sorgfalt.

Hände unterschreiben mit Füllfeder ein Dokument, Prägesiegel im Hintergrund

Was wir für Sie tun.

Familie vor dem Eigenheim bei der Planung der Übergabe

Grundstücksgeschäfte

Beurkundung von Kaufverträgen, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten — inklusive Abwicklung mit dem Grundbuchamt.
Ehepaar liest zuhause gemeinsam ein Dokument

Eheverträge

Beurkundung von Eheverträgen und güterrechtlichen Vereinbarungen, abgestimmt auf Ihre Nachlassplanung.
Drei Generationen am Wohnzimmertisch mit Unterlagen

Erbverträge & Testamente

Öffentliche Beurkundung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen.
Gründerinnen und Gründer mit Laptop und Unterlagen

Gesellschaftsrecht

Beurkundung von Gründungen, Kapitalveränderungen und Statutenänderungen von AG und GmbH.
Ehepaar bespricht zuhause einen Vorsorgeauftrag anhand von Unterlagen

Vorsorgeaufträge

Notarielle Errichtung von Vorsorgeaufträgen für den Fall der Urteilsunfähigkeit.
Ein Stempel wird auf ein Dokument gedrückt

Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften und Kopien — zuverlässig und kurzfristig.

Für Ihre Situation.

Rechtssicherheit durch die öffentliche Urkunde

Die öffentliche Beurkundung schützt vor übereilten Entscheiden und schafft klare Verhältnisse: Die Urkundsperson prüft die Identität und die Handlungsfähigkeit der Beteiligten, klärt sie über die Rechtsfolgen auf und hält den Parteiwillen in einer öffentlichen Urkunde fest. Diese hat erhöhte Beweiskraft (Art. 9 ZGB). Als Anwaltskanzlei mit eigenem Notariat verbinden wir die rechtliche Beratung mit der Beurkundung — Sie erhalten beides aus einer Hand.

Wann eine Beurkundung nötig ist

Das Bundesrecht schreibt die öffentliche Beurkundung für zahlreiche Geschäfte vor: für den Kauf von Grundstücken (Art. 216 OR), für Eheverträge (Art. 184 ZGB), für Erbverträge (Art. 512 ZGB) sowie für die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbH samt späteren Kapital- und Statutenänderungen (Art. 629 und Art. 777 OR). Auch der Vorsorgeauftrag kann öffentlich beurkundet werden (Art. 361 ZGB) — was sich bei komplexeren Verhältnissen empfiehlt. Das Verfahren der Beurkundung richtet sich nach kantonalem Recht.

Grundstücksgeschäfte

Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft begleiten wir Sie vom Vertragsentwurf bis zur Anmeldung beim Grundbuchamt. Wir beurkunden Kaufverträge, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, koordinieren die Zahlungsabwicklung und achten darauf, dass steuerliche Punkte — etwa die Grundstückgewinnsteuer — frühzeitig geklärt sind.

Familie, Erbe und Unternehmen

Eheverträge und Erbverträge entfalten ihre Wirkung erst im Zusammenspiel: Wer den Ehegatten begünstigen oder die Unternehmensnachfolge regeln will, braucht oft beides. Wir gestalten und beurkunden diese Verträge in Abstimmung mit Ihrer Nachlassplanung. Im Gesellschaftsrecht beurkunden wir Gründungen, Kapitalerhöhungen und Statutenänderungen — zügig und in enger Abstimmung mit dem Handelsregisteramt.

Ablauf und Beglaubigungen

Am Anfang steht der Entwurf, den wir mit Ihnen besprechen und bereinigen. Zur Beurkundung treffen sich alle Parteien; die Urkunde wird verlesen, erläutert und unterzeichnet. Anschliessend melden wir das Geschäft zum Vollzug an. Daneben beglaubigen wir Unterschriften und Kopien — oft kurzfristig und ohne grossen Aufwand.

Notariat in Wil SG

Unser Notariat befindet sich am Hauptsitz in Wil SG (Villa India), wenige Gehminuten vom Bahnhof. Wir beurkunden für Klientinnen und Klienten aus der ganzen Ostschweiz — aus den Regionen Wil, Gossau SG, Teufen AR und darüber hinaus.

Ihre Ansprechpersonen.

Porträt von Livia Danton

Livia Danton

Partnerin · MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Porträt von Fabian Steuri

Fabian Steuri

Partner · M.A. HSG — Rechtsanwalt und öffentlicher Notar · Fachanwalt SAV Erbrecht
Porträt von Kim Ana Wegmann

Kim Ana Wegmann

MLaw — Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Porträt von Alberto Villa Alonso

Alberto Villa Alonso

Rechtsanwalt · Notar (designiert)

Häufige Fragen.

Welche Geschäfte müssen öffentlich beurkundet werden?
Beurkundungspflichtig sind unter anderem der Grundstückkauf (Art. 216 OR), der Ehevertrag (Art. 184 ZGB), der Erbvertrag (Art. 512 ZGB) sowie die Gründung von AG und GmbH (Art. 629 bzw. Art. 777 OR). Wir klären für Sie, ob Ihr Geschäft der Beurkundung bedarf.
Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?
Bei der öffentlichen Beurkundung errichtet die Urkundsperson das Rechtsgeschäft selbst in einer öffentlichen Urkunde, nach Belehrung der Parteien. Die Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.
Was kostet eine notarielle Beurkundung?
Die Kosten richten sich nach dem kantonalen Notariatstarif und dem Geschäftswert. Wir informieren Sie vor Beginn transparent über die voraussichtlichen Kosten.
Wie läuft eine öffentliche Beurkundung ab?
Wir bereiten den Entwurf vor, besprechen ihn mit Ihnen und klären offene Punkte. Bei der Beurkundung wird die Urkunde verlesen, von allen Parteien unterzeichnet und anschliessend — etwa beim Grundbuch- oder Handelsregisteramt — zum Vollzug angemeldet.
Muss ich zur Beurkundung persönlich erscheinen?
Ja. Die Parteien müssen bei der öffentlichen Beurkundung persönlich anwesend sein oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen; die Urkunde wird verlesen und unterzeichnet. Für Beglaubigungen von Unterschriften ist ebenfalls die persönliche Anwesenheit nötig.
Welche Ausweise brauche ich?
Einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte). Handeln Sie für eine Gesellschaft, zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug beziehungsweise einen Nachweis Ihrer Zeichnungsberechtigung.
Können Sie auch Grundstücke in anderen Kantonen beurkunden?
Grundstückgeschäfte werden nach dem Recht des Kantons beurkundet, in dem das Grundstück liegt; unsere Notare sind für Grundstücke im Kanton St. Gallen zuständig. Für Grundstücke in anderen Kantonen begleiten wir Sie anwaltlich und arbeiten mit dem zuständigen Notariat vor Ort zusammen.

Weitere Fachgebiete.