Notariat
Als öffentliche Notarinnen und Notare beurkunden und beglaubigen wir Ihre wichtigsten Rechtsgeschäfte — vom Grundstückkauf über den Ehevertrag bis zum Gesellschafterbeschluss, mit der nötigen Sorgfalt.

Was wir für Sie tun.

Grundstücksgeschäfte
Beurkundung von Kaufverträgen, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten — inklusive Abwicklung mit dem Grundbuchamt.
Eheverträge
Beurkundung von Eheverträgen und güterrechtlichen Vereinbarungen, abgestimmt auf Ihre Nachlassplanung.
Erbverträge & Testamente
Öffentliche Beurkundung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen.
Gesellschaftsrecht
Beurkundung von Gründungen, Kapitalveränderungen und Statutenänderungen von AG und GmbH.
Vorsorgeaufträge
Notarielle Errichtung von Vorsorgeaufträgen für den Fall der Urteilsunfähigkeit.
Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften und Kopien — zuverlässig und kurzfristig.Für Ihre Situation.
Rechtssicherheit durch die öffentliche Urkunde
Die öffentliche Beurkundung schützt vor übereilten Entscheiden und schafft klare Verhältnisse: Die Urkundsperson prüft die Identität und die Handlungsfähigkeit der Beteiligten, klärt sie über die Rechtsfolgen auf und hält den Parteiwillen in einer öffentlichen Urkunde fest. Diese hat erhöhte Beweiskraft (Art. 9 ZGB). Als Anwaltskanzlei mit eigenem Notariat verbinden wir die rechtliche Beratung mit der Beurkundung — Sie erhalten beides aus einer Hand.
Wann eine Beurkundung nötig ist
Das Bundesrecht schreibt die öffentliche Beurkundung für zahlreiche Geschäfte vor: für den Kauf von Grundstücken (Art. 216 OR), für Eheverträge (Art. 184 ZGB), für Erbverträge (Art. 512 ZGB) sowie für die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbH samt späteren Kapital- und Statutenänderungen (Art. 629 und Art. 777 OR). Auch der Vorsorgeauftrag kann öffentlich beurkundet werden (Art. 361 ZGB) — was sich bei komplexeren Verhältnissen empfiehlt. Das Verfahren der Beurkundung richtet sich nach kantonalem Recht.
Grundstücksgeschäfte
Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft begleiten wir Sie vom Vertragsentwurf bis zur Anmeldung beim Grundbuchamt. Wir beurkunden Kaufverträge, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, koordinieren die Zahlungsabwicklung und achten darauf, dass steuerliche Punkte — etwa die Grundstückgewinnsteuer — frühzeitig geklärt sind.
Familie, Erbe und Unternehmen
Eheverträge und Erbverträge entfalten ihre Wirkung erst im Zusammenspiel: Wer den Ehegatten begünstigen oder die Unternehmensnachfolge regeln will, braucht oft beides. Wir gestalten und beurkunden diese Verträge in Abstimmung mit Ihrer Nachlassplanung. Im Gesellschaftsrecht beurkunden wir Gründungen, Kapitalerhöhungen und Statutenänderungen — zügig und in enger Abstimmung mit dem Handelsregisteramt.
Ablauf und Beglaubigungen
Am Anfang steht der Entwurf, den wir mit Ihnen besprechen und bereinigen. Zur Beurkundung treffen sich alle Parteien; die Urkunde wird verlesen, erläutert und unterzeichnet. Anschliessend melden wir das Geschäft zum Vollzug an. Daneben beglaubigen wir Unterschriften und Kopien — oft kurzfristig und ohne grossen Aufwand.
Notariat in Wil SG
Unser Notariat befindet sich am Hauptsitz in Wil SG (Villa India), wenige Gehminuten vom Bahnhof. Wir beurkunden für Klientinnen und Klienten aus der ganzen Ostschweiz — aus den Regionen Wil, Gossau SG, Teufen AR und darüber hinaus.






