Vertragsrecht
Verträge entstehen im Alltag oft nebenbei — und werden erst wichtig, wenn etwas schiefläuft. Wir gestalten, prüfen und durchsetzen Verträge so, dass Sie im Streitfall auf festem Boden stehen.

Was wir für Sie tun.

Verträge gestalten
Wir formulieren Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge so, dass Leistung, Vergütung und Haftung klar geregelt sind.Verträge prüfen
Vor der Unterschrift prüfen wir Entwürfe der Gegenseite auf Lücken, einseitige Klauseln und Haftungsfallen — mit konkretem Änderungsvorschlag.AGB
Wir erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen und sorgen dafür, dass sie gültig einbezogen werden und der Ungewöhnlichkeitsregel standhalten.
Musterverträge
Für wiederkehrende Geschäfte bauen wir Vorlagen mit Ausfüllhilfe — damit Ihr Team ohne Rückfrage rechtssicher arbeiten kann.
Durchsetzung
Wird nicht geliefert, nicht bezahlt oder mangelhaft erfüllt, setzen wir Ihre Ansprüche aussergerichtlich oder vor Gericht durch.Beendigung
Kündigung, Aufhebung oder Anpassung: Wir begleiten die Beendigung so, dass keine Nachforderungen offenbleiben.Vertragsfreiheit und ihre Grenzen
Das Schweizer Vertragsrecht beruht auf der Vertragsfreiheit: Die Parteien bestimmen selbst, ob, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag schliessen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald sie sich über die wesentlichen Punkte übereinstimmend geäussert haben (Art. 1 OR) — ausdrücklich oder stillschweigend. Grenzen setzt das Gesetz dort, wo eine Partei typischerweise schwächer ist oder wo der Inhalt gegen zwingendes Recht, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst (Art. 19 f. OR).
Daraus folgt ein verbreitetes Missverständnis: Nicht alles, was in einem Vertrag steht, gilt auch. Und umgekehrt gilt vieles, was nicht darin steht — das dispositive Gesetzesrecht füllt jede Lücke, welche die Parteien offengelassen haben. Wer weiss, welche Lücken das Gesetz wie schliesst, kann bewusst entscheiden, wo eine eigene Regelung nötig ist.
Form und Beweis
Verträge sind grundsätzlich formfrei gültig (Art. 11 OR). Für bestimmte Geschäfte verlangt das Gesetz dennoch eine Form: die Schriftlichkeit etwa bei der Abtretung einer Forderung oder beim nachvertraglichen Konkurrenzverbot, die öffentliche Beurkundung beim Grundstückkauf sowie beim Ehe- und Erbvertrag. Da unsere Kanzlei auch notariell tätig ist, begleiten wir Sie von der Gestaltung bis zur Beurkundung aus einer Hand — das erspart den Bruch zwischen Entwurf und Vollzug.
AGB und Musterverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen stellt. Damit sie Vertragsbestandteil werden, braucht es einen Hinweis vor Vertragsschluss und die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme. Überraschende Klauseln fallen nach der Ungewöhnlichkeitsregel weg; gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verbietet Art. 8 UWG zusätzlich ein erhebliches Missverhältnis zulasten der Gegenseite. Für wiederkehrende Geschäfte bauen wir Musterverträge mit Ausfüllhilfe, damit im Tagesgeschäft niemand improvisieren muss.
Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird
Bleibt die Leistung aus, ist sie verspätet oder mangelhaft, greifen die Regeln über die Nichterfüllung (Art. 97 ff. OR): Schadenersatz, Verzugszins, Rücktritt oder Ersatzvornahme. Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Vertragsart und von den gesetzten Fristen ab — gerade der Verzug will sauber hergestellt sein. Wir schätzen die Prozessaussichten ein, führen Vergleichsgespräche und vertreten Sie vor den Gerichten in St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich.
Vertragsrecht in der Ostschweiz
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen an unseren Standorten in Wil SG, Teufen AR und Zürich sowie im Korrespondenzbüro Gossau SG — vom einzelnen Kaufvertrag bis zum Vertragswerk einer Geschäftsübernahme.
Ihre Ansprechpersonen.
Fabian Steuri
Raphael Fisch
Häufige Fragen.
Wann kann ich einen Vertrag anfechten?
Sind meine AGB automatisch gültig?
Muss ein Vertrag schriftlich sein?
Welche Ansprüche habe ich bei mangelhafter Lieferung?
Wie lange kann ich Forderungen aus einem Vertrag geltend machen?
Lohnt sich ein Mustervertrag für mein KMU?
Weitere Fachgebiete.

Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge: Wir halten Ihrem Unternehmen den Rücken frei — pragmatisch und fundiert.
Arbeitsrecht
Kündigung, ausstehender Lohn oder Zeugnis: Wir klären Ihre Ansprüche und setzen sie durch — für beide Vertragsseiten.


