steurifischanwaltskanzlei und notariat
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Erstgespräch und Ablauf

Vom ersten Kontakt bis zum Mandat: Wie ein Erstgespräch bei steurifisch abläuft, was Sie mitbringen sollten und was Sie danach erwarten dürfen.

1. Anfrage

Sie erreichen uns über das Kontaktformular, telefonisch unter +41 71 511 45 05 oder per E-Mail an info@steurifisch.ch. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages und vereinbaren einen Termin — vor Ort in Wil, Teufen, Zürich oder Gossau, per Video oder telefonisch. Bei laufenden Fristen sagen Sie es uns bitte gleich: Dann geht es schneller.

2. Erstgespräch

Im Erstgespräch (in der Regel 30 bis 60 Minuten) hören wir zu, ordnen Ihre Situation rechtlich ein und besprechen das mögliche Vorgehen. Sie erfahren, welche Schritte sinnvoll sind, wie lange sie dauern und welche Kosten voraussichtlich anfallen — inklusive Stundenansatz oder Pauschale. Was Sie uns anvertrauen, unterliegt ab dem ersten Kontakt dem Anwaltsgeheimnis.

3. Mandat

Entscheiden Sie sich für uns, halten wir Auftrag, Vorgehen und Honorar in einer kurzen Mandatsvereinbarung fest. Danach führen wir Ihr Mandat zielgerichtet und wirksam nach Ihren Interessen — und halten Sie auf dem Laufenden: über jeden wesentlichen Schritt, jede Frist und jede Entscheidung, die Sie treffen müssen.

Notariat: Beurkundung und Beglaubigung

Für Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien brauchen Sie in der Regel keinen Vorlauf — rufen Sie kurz an, meist ist ein Termin am selben oder nächsten Tag möglich. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Beurkundungen (Ehevertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsgründung, Grundstückgeschäft) bereiten wir vorgängig mit Ihnen vor; die Beurkundung selbst findet bei uns am Sitz in Wil statt.

Häufige Fragen.

Kann ich das Erstgespräch per Video oder Telefon führen?
Ja. Erstgespräche führen wir vor Ort in Wil, Teufen, Zürich oder Gossau, per Video oder telefonisch — Sie wählen bei der Terminvereinbarung.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Alles, was den Fall betrifft: Verträge, Briefe, Verfügungen, Urteile, E-Mails und vor allem Dokumente mit Fristen. Fehlt etwas, ist das kein Problem — wir sagen Ihnen, was wir noch brauchen.
Bin ich nach dem Erstgespräch verpflichtet, ein Mandat zu erteilen?
Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch die schriftliche Mandatsvereinbarung. Das Erstgespräch ist unverbindlich — Sie entscheiden danach in Ruhe.
Ist bereits das Erstgespräch vertraulich?
Ja. Das Anwaltsgeheimnis (Art. 321 StGB, Art. 13 BGFA) gilt ab dem ersten Kontakt — auch wenn kein Mandat zustande kommt.