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Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Gerichtskosten, Anwaltskosten, unentgeltliche Rechtspflege: eine nüchterne Übersicht über die Kostenfaktoren einer Scheidung – und darüber, wie sich Kosten steuern lassen.

Publiziert am · Autor: · Themen: Scheidung, Familienrecht

Drei Personen an einem runden Tisch blicken auf ein Blatt

Eine Frage, auf die es keine Pauschalantwort gibt

«Was kostet eine Scheidung?» gehört zu den häufigsten Fragen im Familienrecht – und zu jenen, die sich seriös nur mit Bandbreiten beantworten lassen. Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen, allenfalls ergänzt um Auslagen für Gutachten oder Mediation. Wie hoch sie ausfallen, hängt weit weniger vom Gericht ab als von einer einzigen Grundsatzfrage: Können sich die Ehegatten einigen, oder muss das Gericht strittige Punkte entscheiden?

Gerichtskosten: kantonal geregelt

Die Gerichtskosten richten sich nach kantonalen Tarifen (Art. 96 ZPO). Die Kantone legen dabei Rahmen fest, innerhalb derer das Gericht die Gebühr nach Aufwand und Streitwert bemisst. Als Orientierung, ohne Gewähr im Einzelfall:

  • Kanton St. Gallen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit vollständiger Konvention bewegen sich die Gerichtskosten in der Regel in der Grössenordnung von rund 1000 bis 3000 Franken. Strittige Verfahren liegen darüber; je nach Umfang der strittigen Punkte und Verfahrensdauer können mehrere tausend Franken zusammenkommen.
  • Kanton Zürich: Auch hier gilt: Einvernehmliche Scheidungen werden üblicherweise mit Pauschalen im tiefen vierstelligen Bereich abgerechnet, häufig zwischen rund 2000 und 4000 Franken. Bei strittigen Scheidungen mit güterrechtlichen oder unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen bemisst sich die Gebühr nach dem Streitwert und kann deutlich höher ausfallen.

Diese Zahlen sind Richtwerte. Massgebend sind die jeweils geltenden kantonalen Gebührenverordnungen und die konkrete Verfahrensführung. Hinzu kommen allfällige Kosten für Übersetzungen, Kinderanhörungen durch Fachpersonen oder Gutachten – etwa bei umstrittenen Kinderbelangen.

Wer die Kosten letztlich trägt, entscheidet das Gericht. Bei einvernehmlichen Scheidungen werden die Gerichtskosten üblicherweise hälftig geteilt; bei strittigen Verfahren verteilt das Gericht die Kosten in der Regel nach Obsiegen und Unterliegen (Art. 106 ZPO), im Familienrecht mit erheblichem Ermessensspielraum (Art. 107 ZPO).

Anwaltskosten: die Stellschrauben

Anwaltskosten hängen vom Aufwand ab – und der Aufwand hängt von der Ausgangslage ab. Die wichtigsten Faktoren:

Einvernehmlich oder strittig?

Der grösste Kostenhebel ist die Verfahrensart. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung (Art. 111 ZGB) beschränkt sich die anwaltliche Arbeit im Wesentlichen auf Beratung, Ausarbeitung der Scheidungskonvention und Begleitung des Gerichtstermins. Bei einer strittigen Scheidung kommen Rechtsschriften, Verhandlungen, allenfalls vorsorgliche Massnahmen und mehrere Gerichtstermine hinzu – der Aufwand vervielfacht sich entsprechend.

Anzahl und Komplexität der strittigen Punkte

Jeder ungelöste Punkt erhöht den Aufwand: Kinderbelange (Obhut, Betreuungsanteile, Unterhalt), nachehelicher Unterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Vorsorgeausgleich, Wohneigentum, Unternehmensbeteiligungen. Eine Scheidung mit selbständiger Erwerbstätigkeit oder Immobilien in mehreren Kantonen ist aufwendiger als eine Scheidung mit zwei Lohnausweisen und einem Mietverhältnis.

Verfahrensdauer und Eskalationsgrad

Lange Verfahren mit mehreren Schriftenwechseln und Verhandlungen kosten mehr als kurze. Auch der Umgangston zwischen den Parteien wirkt sich aus: Wo jede Kleinigkeit über die Anwältinnen und Anwälte ausgetragen wird, steigt der Aufwand auf beiden Seiten.

Zur Honorargestaltung im konkreten Fall geben wir keine pauschalen Ansätze an – seriös beziffern lässt sich der Aufwand erst, wenn die Ausgangslage bekannt ist. In einem ersten Gespräch klären wir deshalb zuerst den Ablauf und den zu erwartenden Aufwand; auf dieser Grundlage lässt sich das Kostenrisiko realistisch einschätzen.

Unentgeltliche Rechtspflege: wenn die Mittel fehlen

Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, hat unter zwei Voraussetzungen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ZPO): Die gesuchstellende Person verfügt nicht über die erforderlichen Mittel, und das Verfahren erscheint nicht aussichtslos. Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst die Befreiung von Vorschüssen und Gerichtskosten sowie – soweit zur Wahrung der Rechte nötig – die Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistands (Art. 118 ZPO).

Zwei Punkte werden dabei oft übersehen:

  1. Die unentgeltliche Rechtspflege ist kein Kostenerlass auf Dauer: Wer später zu hinreichenden Mitteln kommt, ist zur Nachzahlung verpflichtet (Art. 123 ZPO).
  2. Sie befreit nicht von einer allfälligen Parteientschädigung an die Gegenseite, wenn das Verfahren verloren geht.

Das Gesuch wird beim Gericht gestellt und muss die finanziellen Verhältnisse offenlegen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Vorbereitung.

Wie sich Kosten steuern lassen

  • Konvention anstreben. Der wirksamste Spartipp ist zugleich der bekannteste: Eine vollständige Scheidungskonvention senkt Gerichts- und Anwaltskosten erheblich und beschleunigt das Verfahren. Auch eine Teileinigung hilft – je weniger Punkte das Gericht entscheiden muss, desto geringer der Aufwand.
  • Unterlagen vorbereiten. Steuererklärungen, Lohnausweise, Vorsorgeausweise, Kontoauszüge und Belege zum Güterstand griffbereit zu haben, spart Arbeitsstunden.
  • Mediation prüfen. Bei blockierten Gesprächen kann eine Mediation günstiger sein als ein streitiges Verfahren – insbesondere bei Kinderbelangen.
  • Prioritäten setzen. Nicht jeder Punkt ist es wert, gerichtlich ausgefochten zu werden. Eine realistische Einschätzung von Prozesschancen und Kostenfolgen gehört zu einer seriösen Beratung.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen. Viele Policen schliessen Scheidungen aus, einzelne decken aber Beratungsleistungen im Familienrecht. Ein Blick in die Police lohnt sich.

Fazit

Die Kosten einer Scheidung sind kein Schicksal, sondern zu einem erheblichen Teil das Ergebnis der gewählten Verfahrensart. Einvernehmliche Scheidungen sind planbar und vergleichsweise günstig; strittige Verfahren sind aufwendiger und in der Kostenfolge schwerer vorherzusehen. Was in Ihrer Situation realistisch ist, klären wir gerne mit Ihnen – Einzelheiten zu Ablauf und Beratung finden Sie unter Scheidung und Familienrecht.

Wenn Sie vor einer Trennung oder Scheidung stehen und die Kostenfrage Sie beschäftigt, melden Sie sich über unsere Kontaktseite. In einem ersten Gespräch verschaffen wir Ihnen eine realistische Einschätzung von Ablauf, Dauer und Kostenrisiko.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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