Nachlassplanung vor der Pensionierung
Mit der Pensionierung stellen sich die Weichen für Jahrzehnte: Rente oder Kapital, Absicherung des Partners, das Haus, die Kinder. Wer diese Entscheide mit einer klaren Nachlassplanung verbindet, bestimmt selbst, was gilt. Wir zeigen Ihnen in einem Erstgespräch, was in Ihrer Situation zu regeln ist.
- Fachanwalt SAV Erbrecht
- Notariat im Haus
- Wil, Teufen und Zürich

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Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und nennen Ihnen den Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.
Passt zu Ihnen, wenn …
Die Pensionierung steht bevor
Sie sind zwischen 55 und 70, entscheiden bald über Rente oder Kapital und möchten, dass Vorsorge und Nachlass zusammenpassen.Sie möchten Ihren Partner absichern
Verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat: Sie wollen, dass die Partnerin oder der Partner im Haus bleiben kann und finanziell abgesichert ist.Kinder, Haus oder Unternehmen
Sie überlegen, den Kindern jetzt schon etwas zu geben, das Haus zu übertragen oder Ihr Unternehmen geordnet weiterzugeben.Was Sie bei uns erwartet.
Fachanwalt SAV Erbrecht
Ihre Planung liegt bei einem Fachanwalt SAV Erbrecht. Erbrecht ist bei uns kein Nebenfach, sondern täglicher Schwerpunkt.Notariat unter demselben Dach
Erbvertrag, Ehevertrag und Vorsorgeauftrag beurkunden wir im Haus. Ein Gesprächspartner, ein Termin, keine Schnittstellen.Vorsorge und Nachlass zusammen gedacht
Pensionskasse, Säule 3a, Güterrecht und Erbrecht greifen ineinander. Wir prüfen alles gemeinsam, damit die Regelung im Ernstfall trägt.Warum die Pensionierung der richtige Zeitpunkt ist
Kurz vor der Pensionierung treffen Sie Entscheide, die sich später kaum korrigieren lassen: Rente oder Kapital, Bezug der Säule 3a, Amortisation der Hypothek, vielleicht die Übergabe des Unternehmens. Jeder dieser Entscheide verändert, was im Todesfall zu wem geht. Eine Nachlassplanung, die diese Fragen mitdenkt, verhindert, dass Vorsorge und Erbrecht gegeneinander laufen.
Dazu kommt: Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, einmal nicht mehr selbst entscheiden zu können. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gehören deshalb in dieselbe Planung wie Testament und Erbvertrag.
Pensionskasse: Rente oder Kapital
Die Rente sichert ein lebenslanges Einkommen und in der Regel eine Hinterlassenenrente für den Ehegatten, meist rund 60 Prozent der Altersrente. Das Guthaben ist aber nicht vererbbar: Stirbt das Paar, bleibt für die Kinder nichts. Beim Kapitalbezug gehört das Geld Ihnen. Es wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, fällt später aber vollständig in den Nachlass und ist dort den Pflichtteilen unterworfen.
Ob Rente, Kapital oder eine Mischform passt, hängt von Gesundheit, weiterem Vermögen, Familiensituation und Steuern ab. Wir prüfen die Wirkung beider Varianten auf den Nachlass, bevor Sie sich festlegen. Bei Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben klären wir, ob die Begünstigtenordnung zu Ihrer Planung passt.
Ehegatten und Partner absichern
Verheiratete Paare haben zwei Hebel. Der Ehevertrag regelt, was beim Tod aus dem Güterrecht an den überlebenden Ehegatten geht, etwa durch Zuweisung des gesamten Vorschlags. Der Erbvertrag oder das Testament regelt den Nachlass. Seit der Erbrechtsrevision 2023 beträgt der Pflichtteil der Kinder noch die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs, die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Dadurch lässt sich der Ehegatte deutlich stärker begünstigen als früher, bis hin zur Nutzniessung am ganzen Anteil der Kinder.
Konkubinatspaare haben von Gesetzes wegen nichts. Kein Erbrecht, keinen Pflichtteil, in vielen Pensionskassen keine Hinterlassenenleistung ohne Anmeldung. Hier ist die Regelung durch Testament oder Erbvertrag zwingend, ergänzt durch die Begünstigtenmeldung bei Pensionskasse und Säule 3a.
Wohneigentum: Wer bleibt im Haus?
Ohne Regelung gehört das Haus nach dem Tod der Erbengemeinschaft, also dem überlebenden Partner zusammen mit den Kindern. Jede Entscheidung braucht dann Einstimmigkeit. Damit der Partner sicher bleiben kann, weisen wir das Haus im Ehevertrag oder Erbvertrag zu, oder wir sichern ihm Nutzniessung oder Wohnrecht. Gleichzeitig prüfen wir die Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung und eine allfällige Übertragung an ein Kind zu Lebzeiten.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie urteilsunfähig werden: Vermögen, Verträge, Behörden, Vertretung in rechtlichen Fragen. Ohne Vorsorgeauftrag setzt die KESB eine Beistandschaft ein, denn das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten deckt nur den Alltag ab. Der Vorsorgeauftrag muss eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet sein; wir beurkunden ihn im Haus und lassen den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen.
Die Patientenverfügung ergänzt ihn für medizinische Entscheide. Beide Dokumente sollten aufeinander und auf Testament oder Erbvertrag abgestimmt sein.
Schenkungen und Erbvorbezug an die Kinder
Viele Eltern möchten den Kindern zu Lebzeiten helfen, beim Hauskauf, in der Ausbildung der Enkel oder beim Aufbau eines Geschäfts. Rechtlich ist das eine Schenkung oder ein Erbvorbezug. Ohne anderslautende Anordnung müssen Nachkommen solche Zuwendungen bei der Erbteilung ausgleichen. Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod zählen zudem bei den Pflichtteilen mit. Wir halten schriftlich fest, was ausgeglichen werden soll und was nicht, damit unter den Geschwistern später Klarheit herrscht.
Unternehmen und Nachfolge
Wer ein Unternehmen führt, plant zwei Übergaben: die operative und die erbrechtliche. Aktionärbindungsvertrag, Erbvertrag mit den übrigen Erben und eine nachvollziehbare Bewertung verhindern, dass das Unternehmen in der Erbteilung zerschlagen oder blockiert wird. Wir stimmen die Nachfolgeregelung mit Ihrer Treuhand oder Steuerberatung ab.
Steuern
Ehegatten und Nachkommen zahlen in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Zürich keine Erbschafts- und Schenkungssteuern. Konkubinatspartner und entferntere Verwandte werden deutlich höher besteuert; einzelne Kantone kennen für langjährige Lebenspartner reduzierte Tarife. Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre können die Belastung senken. Wir zeigen Ihnen die steuerlichen Folgen jeder Variante auf und arbeiten wo nötig mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
Digitaler Nachlass und Unterlagen
E-Banking, Passwortmanager, Abonnemente, Cloud-Speicher, Social Media: Ohne Zugang stehen Angehörige vor verschlossenen Türen. Wir empfehlen ein Verzeichnis der Konten und Verträge sowie einen geregelten Notfallzugriff, aufbewahrt bei den übrigen Nachlassdokumenten. Testament oder Erbvertrag halten fest, wer den digitalen Nachlass abwickelt.
Was Sie vor der Pensionierung klären sollten
- Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse, und was die Wahl für den überlebenden Partner bedeutet
- Begünstigung in Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben
- Güterstand und Ehevertrag: Wem gehört was, und was fällt in den Nachlass
- Testament oder Erbvertrag: Absicherung des Partners, Pflichtteile der Kinder
- Wohneigentum: Eigentum, Nutzniessung oder Wohnrecht für den überlebenden Partner
- Schenkungen und Erbvorbezüge an die Kinder, inklusive Ausgleichung
- Vorsorgeauftrag: Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können
- Patientenverfügung: Welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen
- Unternehmen: Nachfolge, Aktionärbindungsvertrag, Bewertung
- Digitaler Nachlass: Zugänge, Konten, Verträge, Dokumentenablage
So geht es weiter.
- Anfrage — per Formular, Telefon oder E-Mail.
- Erstgespräch — wir klären Ausgangslage, Vorgehen und Kosten.
- Mandat — wir führen es zielgerichtet und wirksam nach Ihren Interessen und halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre Ansprechpersonen.
Fabian Steuri
Kim Ana Wegmann
Livia Danton
Häufige Fragen.
Wann sollte ich meinen Nachlass regeln, wenn die Pensionierung bevorsteht?
Rente oder Kapital: Was ist für meine Familie besser?
Fällt mein Pensionskassenguthaben in den Nachlass?
Wie sichere ich meinen Ehegatten ab, ohne die Kinder zu übergehen?
Was passiert mit unserem Haus, wenn einer von uns stirbt?
Brauche ich einen Vorsorgeauftrag, wenn ich verheiratet bin?
Kann ich meinen Kindern jetzt schon etwas geben?
Wie viele Termine braucht eine Nachlassplanung?
Was ändert sich für Konkubinatspaare?
Passende Fachgebiete.

Nachlassplanung
Wir regeln heute, was morgen zählt: Vorsorgeauftrag, Testament und Nachfolge — damit Ihr Wille gilt, nicht der Zufall.
Erbrecht
Wir regeln Ihren Nachlass, bevor es andere tun — vom Testament bis zur Erbteilung, mit Fachanwalt SAV.
Notariat
Wir beurkunden, was zählt — Grundstückkauf, Ehevertrag oder Gründung. Rechtssicher, persönlich und oft kurzfristig.Bereit für das Erstgespräch?
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