Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall
Seit der Revision des Kindesrechts gilt in der Schweiz das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Beide Elternteile tragen gemeinsam die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder.
Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
Das gemeinsame Sorgerecht umfasst:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wo lebt das Kind hauptsächlich?
- Erziehungsrecht: Entscheidungen über Schule, Religion, medizinische Behandlung
- Vertretungsrecht: Rechtliche Vertretung des Kindes gegenüber Dritten
- Vermögensverwaltung: Verwaltung des Kindesvermögens
Obhut und Betreuung
Die Obhut regelt, bei welchem Elternteil das Kind im Alltag lebt. Zunehmend setzen Gerichte auf die alternierende Obhut, bei der das Kind abwechselnd bei beiden Eltern wohnt.
Besuchsrecht
Der nicht-betreuende Elternteil hat ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind. Üblich ist ein Wochenende alle zwei Wochen sowie die hälftige Ferienzeit.
Wann wird das alleinige Sorgerecht zugesprochen?
Nur in Ausnahmefällen – etwa bei:
- Schwerer Gefährdung des Kindeswohls
- Anhaltender Kommunikationsunfähigkeit der Eltern
- Häuslicher Gewalt oder Missbrauch
Unsere Empfehlung
Einvernehmliche Lösungen sind im Interesse der Kinder immer vorzuziehen. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und kindgerechte Regelung zu finden.
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