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Strafbefehl erhalten: die 10-Tage-Frist

Ein Strafbefehl wird ohne Einsprache innert zehn Tagen zum rechtskräftigen Urteil. Was das bedeutet und wann sich eine Einsprache lohnen kann.

Publiziert am · Autor: · Themen: Strafrecht

Amtliches Kuvert mit Einschreiben-Etikett auf einem Küchentisch

Was ein Strafbefehl ist

Der Strafbefehl ist die häufigste Erledigungsform im Schweizer Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft erlässt ihn ohne Gerichtsverhandlung, wenn sie den Sachverhalt als ausreichend geklärt betrachtet und eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten als ausreichend erachtet (Art. 352 StPO). Viele Betroffene erfahren erst mit der Zustellung des Strafbefehls, dass überhaupt ein Verfahren gegen sie geführt wurde – eine vorgängige Einvernahme ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben.

Wichtig ist: Ein Strafbefehl ist kein blosser Bussenzettel. Er ist ein Urteilsvorschlag, der ohne Reaktion zum vollstreckbaren Urteil wird.

Die Frist: zehn Tage, keine Verlängerung

Gegen den Strafbefehl kann innert zehn Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung und lässt sich nicht erstrecken. Die beschuldigte Person muss ihre Einsprache nicht begründen (Art. 354 Abs. 2 StPO) – ein kurzes Schreiben mit dem klaren Hinweis, dass Einsprache erhoben wird, genügt zur Fristwahrung. Die Begründung kann später nachgereicht werden.

Zwei Stolpersteine verdienen besondere Beachtung:

  1. Zustellfiktion. Wird eine eingeschriebene Sendung nicht abgeholt, gilt sie in der Regel am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO) – die Frist läuft dann, auch wenn Sie den Strafbefehl nie in den Händen hielten. Wer mit Behördenpost rechnen muss, sollte bei Abwesenheiten Vorkehrungen treffen.
  2. Fristberechnung. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 90 Abs. 2 StPO). Massgebend ist bei postalischer Aufgabe der Poststempel des letzten Tages.

Was geschieht ohne Einsprache

Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil (Art. 354 Abs. 3 StPO). Das hat Folgen, die über die eigentliche Strafe hinausgehen können:

  • Strafregister. Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen werden im Strafregister eingetragen. Ein Eintrag kann sich auf Anstellungen, Bewilligungen und aufenthaltsrechtliche Fragen auswirken.
  • Verwaltungsrechtliche Folgeverfahren. Bei Strassenverkehrsdelikten stützt sich das Strassenverkehrsamt für Administrativmassnahmen wie den Führerausweisentzug in der Regel auf den rechtskräftigen Strafbefehl ab. Wer den Sachverhalt dort bestreiten will, ist meist zu spät, wenn der Strafbefehl unangefochten blieb.
  • Kosten und Vollstreckung. Die auferlegten Verfahrenskosten und die Strafe werden vollstreckbar.

Eine spätere Korrektur ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa über eine Revision. Darauf sollte sich niemand verlassen.

Ablauf nach der Einsprache

Nach einer Einsprache nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung erforderlich sind (Art. 355 Abs. 1 StPO). Häufig wird die beschuldigte Person zu einer Einvernahme vorgeladen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie am Strafbefehl festhält, das Verfahren einstellt, einen neuen Strafbefehl erlässt oder Anklage beim Gericht erhebt (Art. 355 Abs. 3 StPO).

Zwei Punkte sind dabei zu beachten:

  • Erscheinenspflicht. Bleibt die Einsprache erhebende Person einer Einvernahme trotz Vorladung unentschuldigt fern, gilt die Einsprache unter Umständen als zurückgezogen (Art. 355 Abs. 2 StPO). Vorladungen dürfen deshalb nicht ignoriert werden.
  • Kein Verschlechterungsverbot. Hält die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und kommt der Fall vor Gericht, ist das Gericht nicht an das ursprüngliche Strafmass gebunden. Eine Einsprache kann im Ergebnis auch zu einer strengeren Beurteilung führen. Die Einsprache kann allerdings bis zu einem gewissen Verfahrensstadium zurückgezogen werden.

Wann sich eine Einsprache lohnen kann

Ob eine Einsprache sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Typische Konstellationen, in denen sich eine Prüfung lohnt:

  • Der Sachverhalt ist unzutreffend oder unvollständig dargestellt, oder die Beweislage ist dünn.
  • Die rechtliche Würdigung erscheint fraglich – etwa die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Verletzung der Verkehrsregeln.
  • Die Tagessatzhöhe der Geldstrafe entspricht nicht den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen.
  • Ein Strafregistereintrag hätte für Beruf, Bewilligungen oder den Aufenthaltsstatus einschneidende Folgen.
  • Zivilforderungen oder Folgeverfahren (etwa ein Ausweisentzug) hängen am Ausgang des Strafverfahrens.

Umgekehrt gibt es Fälle, in denen der Strafbefehl den Sachverhalt korrekt erfasst und die Sanktion angemessen ist. Auch das ist ein legitimes Ergebnis einer anwaltlichen Prüfung: Gewissheit, dass ein Verzicht auf die Einsprache vertretbar ist.

Zur Abwägung gehört auch die Kostenfrage: Bleibt die Einsprache erfolglos, trägt die beschuldigte Person in der Regel die zusätzlichen Verfahrenskosten. Führt das Verfahren hingegen zu einem Freispruch oder zu einer Einstellung, besteht grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, namentlich für die angemessenen Verteidigungskosten (Art. 429 StPO). Diese Chancen und Risiken lassen sich meist erst nach Einsicht in die Akten seriös gewichten.

Praktisches Vorgehen innerhalb der Frist

  1. Zustelldatum notieren und Fristende berechnen
  2. Strafbefehl vollständig lesen, inklusive Sachverhalt, Strafmass und Kosten
  3. Bei Zweifeln umgehend rechtliche Einschätzung einholen – die zehn Tage sind schnell verstrichen
  4. Zur Fristwahrung genügt eine unbegründete, schriftliche und unterzeichnete Einsprache an die im Strafbefehl genannte Staatsanwaltschaft
  5. Akteneinsicht verlangen, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird

Weitere Informationen zu unserer Arbeit in Strafsachen finden Sie unter Strafrecht – von der ersten Einschätzung über die Einsprache bis zur Verteidigung vor Gericht.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben und unsicher sind, melden Sie sich zeitnah über unsere Kontaktseite. Angesichts der kurzen Frist klären wir mit Ihnen zuerst das Fristende und danach in Ruhe, ob eine Einsprache in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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