Leistungen Team Standorte Kontakt Beratung anfragen
DE DE-CH EN FR IT ES PT RM SQ SR RU AR ZH
BlogHausdurchsuchung – Ihre Rechte bei polizeilichen Massnahmen

28. Januar 2026

Hausdurchsuchung – Ihre Rechte bei polizeilichen Massnahmen

Hausdurchsuchung – Ihre Rechte bei polizeilichen Massnahmen

Was Sie bei einer Hausdurchsuchung wissen müssen

Eine Hausdurchsuchung gehört zu den einschneidendsten Massnahmen, die der Staat gegen eine Privatperson anordnen kann. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen.

Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung ist nur zulässig, wenn:

  • Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt
  • Dringender Tatverdacht besteht
  • Die Massnahme verhältnismässig ist

Ihre Rechte während der Durchsuchung

Sie haben das Recht:

  1. Durchsuchungsbefehl einzusehen – Verlangen Sie diesen sofort
  2. Anwalt zu kontaktieren – Rufen Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt an
  3. Anwesend zu sein – Sie dürfen bei der Durchsuchung dabei sein
  4. Protokoll zu verlangen – Lassen Sie alles dokumentieren
  5. Siegelung zu verlangen – Bei besonders schützenswerten Unterlagen

Richtiges Verhalten

  • Ruhig bleiben und keine Widerstandshandlungen
  • Keine Aussagen zur Sache machen
  • Nichts unterschreiben ohne anwaltliche Beratung
  • Fotos machen, falls möglich

Die Siegelung als Schutzmittel

Besonders wichtig: Sie können die Siegelung von beschlagnahmten Gegenständen verlangen. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden die Unterlagen erst nach richterlicher Prüfung einsehen dürfen. Dies ist besonders relevant bei:

  • Anwaltskorrespondenz
  • Medizinischen Unterlagen
  • Geschäftsgeheimnissen

So helfen wir Ihnen

Als erfahrene Strafverteidiger sind wir rund um die Uhr erreichbar und können bei einer Hausdurchsuchung sofort intervenieren.

Speichern Sie unsere Notfallnummer: +41 71 511 45 05

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine
rechtliche Frage?

Wir sind für ein erstes Gespräch offen. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir melden uns umgehend.