Nachlassplanung
Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Erbplanung – rechtzeitig und vorausschauend.
Rechtsgebiete
Eine sorgfältige Nachlassplanung gibt Sicherheit – für Sie und Ihre Angehörigen. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu regeln, bevor der Ernstfall eintritt.
Beratung anfragen →Umfassende Planung der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Erstellung eines Vorsorgeauftrags für den Fall der Urteilsunfähigkeit.
Festlegung Ihrer medizinischen Wünsche für den Ernstfall.
Rechtssichere Errichtung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen.
Regelung der Unternehmensnachfolge – familienintern oder an Dritte.
Strukturierung und Absicherung Ihres Vermögens für kommende Generationen.
So gehen wir vor
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich und unverbindlich. Wir hören zu und verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation.
Wir analysieren Ihre Rechtslage, erarbeiten eine klare Strategie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten.
Wir setzen die vereinbarte Strategie um, vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten und halten Sie stets auf dem Laufenden.
FAQ
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer bei Urteilsunfähigkeit Ihre Vertretung übernimmt (z.B. Finanzen, Rechtsverkehr). Die Patientenverfügung bestimmt Ihre medizinischen Wünsche. Idealerweise erstellen Sie beides.
Eine Nachlassplanung ist ab dem Erwachsenenalter sinnvoll – besonders bei Immobilienbesitz, Unternehmen oder komplexen Familienverhältnissen. Je früher, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie.
Ja, Testamente und Vorsorgeaufträge können jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie urteilsfähig sind. Erbverträge bedürfen der Zustimmung aller Parteien. Wir beraten Sie gerne.
Beratung anfragen
Der beste Zeitpunkt für Ihre Nachlassplanung ist jetzt. Kontaktieren Sie uns.