Leistungen Team Standorte Kontakt Beratung anfragen
DE DE-CH EN FR IT ES PT RM SQ SR RU AR ZH
LeistungenNachlassplanung

Nachlassplanung

Vorsorge für
die Zukunft.

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Erbplanung – rechtzeitig und vorausschauend.

Nachlassplanung

Rechtsgebiete

Unsere Kernkompetenzen

Eine sorgfältige Nachlassplanung gibt Sicherheit – für Sie und Ihre Angehörigen. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu regeln, bevor der Ernstfall eintritt.

Beratung anfragen →

Erbfolgeplanung

Umfassende Planung der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

Vorsorgeauftrag

Erstellung eines Vorsorgeauftrags für den Fall der Urteilsunfähigkeit.

Patientenverfügung

Festlegung Ihrer medizinischen Wünsche für den Ernstfall.

Testamente & Erbverträge

Rechtssichere Errichtung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen.

Unternehmensnachfolge

Regelung der Unternehmensnachfolge – familienintern oder an Dritte.

Vermögensschutz

Strukturierung und Absicherung Ihres Vermögens für kommende Generationen.

So gehen wir vor

Drei Schritte zu Ihrer Lösung

1

Erstgespräch

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich und unverbindlich. Wir hören zu und verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation.

2

Analyse & Strategie

Wir analysieren Ihre Rechtslage, erarbeiten eine klare Strategie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten.

3

Umsetzung & Begleitung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um, vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ihre Ansprechpersonen

Standorte

Wir sind für Sie da

FAQ

Häufige Fragen

Der Vorsorgeauftrag regelt, wer bei Urteilsunfähigkeit Ihre Vertretung übernimmt (z.B. Finanzen, Rechtsverkehr). Die Patientenverfügung bestimmt Ihre medizinischen Wünsche. Idealerweise erstellen Sie beides.

Eine Nachlassplanung ist ab dem Erwachsenenalter sinnvoll – besonders bei Immobilienbesitz, Unternehmen oder komplexen Familienverhältnissen. Je früher, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie.

Ja, Testamente und Vorsorgeaufträge können jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie urteilsfähig sind. Erbverträge bedürfen der Zustimmung aller Parteien. Wir beraten Sie gerne.

Beratung anfragen

Nachlassplanung starten?
Wir begleiten Sie.

Der beste Zeitpunkt für Ihre Nachlassplanung ist jetzt. Kontaktieren Sie uns.