Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das Schweizer Erbrecht wurde in den letzten Jahren umfassend modernisiert. Die Revision bringt bedeutende Veränderungen mit sich, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer relevant sind.
Reduzierte Pflichtteile
Die wohl bedeutendste Änderung betrifft die Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Der Pflichtteil der Eltern entfällt vollständig.
Was bedeutet das für Sie?
- Mehr Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung
- Grössere frei verfügbare Quote für den überlebenden Ehegatten
- Bessere Möglichkeiten für die Unternehmensnachfolge
Neue Gestaltungsmöglichkeiten
Mit den reduzierten Pflichtteilen ergeben sich neue Möglichkeiten:
- Begünstigung des Ehegatten: Der überlebende Ehegatte kann stärker begünstigt werden
- Unternehmensnachfolge: Unternehmen können einfacher an einen Nachfolger übertragen werden
- Patchwork-Familien: Mehr Flexibilität bei komplexen Familienverhältnissen
Handlungsbedarf prüfen
Bestehende Testamente und Erbverträge sollten auf ihre Vereinbarkeit mit dem neuen Recht überprüft werden. In vielen Fällen eröffnen sich durch die Revision neue, vorteilhaftere Gestaltungsmöglichkeiten.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen allen Personen mit bestehendem Testament oder Erbvertrag, ihre Nachlassplanung überprüfen zu lassen. Als Fachanwalt SAV Erbrecht berate ich Sie gerne persönlich zu den Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.