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Erbrecht

Ihr Erbe in
sicheren Händen.

Kompetente Begleitung bei Testamenten, Erbverträgen und Nachlassabwicklung in der Ostschweiz.

Erbrecht

业务领域

我们的核心专长

Das Erbrecht berührt elementare Fragen des Lebens: Wie wird mein Vermögen verteilt? Wie schütze ich meine Familie? Mit Fabian Steuri verfügt unsere Kanzlei über einen Fachanwalt SAV Erbrecht, der Sie in allen erbrechtlichen Belangen kompetent begleitet – von der Nachlassplanung bis zur Erbteilung.

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Testamente & Erbverträge

Rechtssichere Errichtung und Überprüfung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen nach Schweizer Recht.

Nachlassplanung

Vorausschauende Planung Ihrer Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher und familienrechtlicher Aspekte.

Erbteilung

Begleitung und Durchsetzung der Erbteilung – einvernehmlich oder gerichtlich.

Erbstreitigkeiten

Vertretung bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsklagen und Ungültigkeitsklagen.

Willensvollstreckung

Professionelle Willensvollstreckung und Nachlassverwaltung als unabhängige Vertrauensperson.

Vorsorgeauftrag

Erstellung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit.

So gehen wir vor

Drei Schritte zu Ihrer Lösung

1

Erstgespräch

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – vertraulich und unverbindlich. Wir hören zu und verschaffen uns einen Überblick.

2

Analyse & Strategie

Wir analysieren Ihre Rechtslage, erarbeiten eine klare Strategie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

3

Umsetzung & Begleitung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um und halten Sie stets auf dem Laufenden.

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常见问题

常见问题

Eine Erstberatung dauert in der Regel 60 Minuten und wird nach Aufwand abgerechnet. Wir informieren Sie vorab transparent über die Konditionen.

Ein Testament ist sinnvoll, sobald Sie Vermögen besitzen oder familiäre Verhältnisse absichern möchten. Besonders bei Konkubinat, Patchworkfamilien oder Unternehmenseigentum ist eine frühzeitige Regelung empfehlenswert.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen nach den Regeln des ZGB verteilt wird – was nicht immer dem persönlichen Willen entspricht.

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